Danke für die zahlreichen Antworten,
1) die Arge bittet um Nachweise der Kündigung, welche seitens meiner Lebensgefährtin schon erbracht wurden, selber Anschreiben tut die ARGE weder die ALTE noch die NEUE KV und das für den NOCH-Eheman zuständige Arbeitsamt oder die Person des NOCH Ehemanns schonmal gar nicht.
2) Eine mündliche Bestätigung der Alten KV hat meine Lebensgefährtin das auch ihr NOCH-Ehemann keinerlei Kranken-Versicherungsschutz geniesst, denne r hat neben seiner Kündigung des Arbeitsplates die KV selbstständig gekündigt, eine schriftliche bescheinigung darf die Alte KV aus Datenschutzrechtlichen Gründen jedoch nicht ausstellen.
3) Wir wohnen nun schon über 1,5 jahre zusammen, eine Bedarfsgemeinschaft haben wir selber eingeleitet weil wir nunmal eine darstellen und wir auch keine Lust hatten auf die gegebeweissführung, die ARGE Mönchengladbach stellt sich prinzipiell immer quer, ich bin seit geraumer Zeit arbeitsunfähig (bescheinigt durch diverse gesundheitsämter) und kann nur jedem Arbeitslosen der wirklich so Krank ist das er nicht mehr arbeiten darf sich von dieser ARGE fern zu halten, aber dies ist ein anderes Thema.
4) Bedürftig gegenüber der ARGE sind sowohl ich als auch meine Lebensgefährtin (aus sie ist derzeit für einen längeren zeitraum Krank geschrieben und hätte selbst wenn dies nicht zutrifft die wie immer lustigen auflagen "nicht stehend, sitzend, liegend, nicht in grosser höhe, unterirdisch, nicht schwerer als 3 kilo, keine hitze, keine kälte...) mit anderen worten auch nicht vermittelbar... und bevor es einer falsch versteht am arbeiten wollen würde es nicht scheitern eher am nicht können bzw dürfen.
wir werden es jetzt nochmals mit der Hotline des Bundes versuchen
und dann wohl oder über den nächsten gang zum sozialgericht gehen (es ist bei der genannten ARGE nicht der erste)