Hallo, ich nochmal.

Der Durchlauferhitzer hängt im Badezimmer, bis zur Wanne sind es ca 50 cm, auf der Gegenüberliegenden Wandseite ist die Küche, bis zur Spüle sind es also auch nur 30-50cm und um 2 ecken rum (keine Aussenwände) gehts zum Waschbecken, der Durchlauferhitezr hat 21,5 kW , steht auf 3 und höchste Temperatur.

Zuweilen im Sommer wird das Wasser ja auch kochend heiss, im Winter dann wenn das ankommende Wasser schon eiskalt ist, wird es halt gerade mal handwarm (ist eigentlich auch schon übertrieben).

Allerdings ich hab nochmal andere nachbarn gefragt, einige andere haben wohl das gleiche Problem (mit jeweils anderen durchlauferhitzern) zudem kommt auch nachts kein heisses Wasser wenn alles schläft.

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Krankenversicherung: ARGE besteht auf Familienversicherung Aber Noch Eheman stellt sich quer.

Hallo, meine Lebensgefährtin ist NOCH verheiratet lebt jedoch schon eine geraume zeit bei mir und wir bilden der ARGE gegenüber eine Bedarfsgemeinschaft.


Ihr noch Ehemann hat Anfang des jahres eine Kündigung Provoziert und müsste eiegntlich von ALG I leben, da er sich jedoch um nichts kümmert (wie meine Lebensgefährtin von Ihrem Sohn weiss), bringt jedoch Unetrlagen bei ARGE und KV nicht bei.


Mehrere Anrufe und schriftverkehr mit der ehemaligen KV ergaben das die Versicherung längst gekündigt ist.
Angeblich solle eine neue Versicherung bei der Knappschaft abgeschlossen worden sein, diese jedoch erklärt das Ihr zwar ein Antrag vorläge jedoch keine bestätigung der Kündigung der vormaligen KV welche der Noch eheman vorlegen müsste und nicht tut.


Die Arge lässt sich nicht auf eine KV ein welche nur für meine Lebensgefährtin läuft, da ihr noch ehemann der "haushaltsvorstand" ist will auch die Knappschaft (oder auch keine andere KV) eine Familienversicherung über meine Lebensgefährtin machen.

Das ganze Spiel geht nun schon mehrere Monate, jeder verweist auf den anderen und im endeffekt liegt alles nur daran das Ihr noch ehemann sich um nichts kümmert.

Lange Story kurze Frage:

Was kann man nun noch tun, wie weiter vorgehen, denn meine Lebensgefährtin sowie auch ich haben nun mehrere Stunden Telefonate geführt, schreiben verfasst etc. und wissen uns keinen Rat mehr.

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 Danke für die zahlreichen Antworten,

1) die Arge bittet um Nachweise der Kündigung, welche seitens meiner Lebensgefährtin schon erbracht wurden, selber Anschreiben tut die ARGE weder die ALTE noch die NEUE KV und das für den NOCH-Eheman zuständige Arbeitsamt oder die Person des NOCH Ehemanns schonmal gar nicht.

2) Eine mündliche Bestätigung der Alten KV hat meine Lebensgefährtin das auch ihr NOCH-Ehemann keinerlei Kranken-Versicherungsschutz geniesst, denne r hat neben seiner Kündigung des Arbeitsplates die KV selbstständig gekündigt, eine schriftliche bescheinigung darf die Alte KV aus Datenschutzrechtlichen Gründen jedoch nicht ausstellen.

3) Wir wohnen nun schon über 1,5 jahre zusammen, eine Bedarfsgemeinschaft haben wir selber eingeleitet weil wir nunmal eine darstellen und wir auch keine Lust hatten auf die gegebeweissführung, die ARGE Mönchengladbach stellt sich prinzipiell immer quer, ich bin seit geraumer Zeit arbeitsunfähig (bescheinigt durch diverse gesundheitsämter) und kann nur jedem Arbeitslosen der wirklich so Krank ist das er nicht mehr arbeiten darf sich von dieser ARGE fern zu halten, aber dies ist ein anderes Thema.

4) Bedürftig gegenüber der ARGE sind sowohl ich als auch meine Lebensgefährtin (aus sie ist derzeit für einen längeren zeitraum Krank geschrieben und hätte selbst wenn dies nicht zutrifft die wie immer lustigen auflagen "nicht stehend, sitzend, liegend, nicht in grosser höhe, unterirdisch, nicht schwerer als 3 kilo, keine hitze, keine kälte...) mit anderen worten auch nicht vermittelbar... und bevor es einer falsch versteht am arbeiten wollen würde es nicht scheitern eher am nicht können bzw dürfen.

 

wir werden es jetzt nochmals mit der Hotline des Bundes versuchen

und dann wohl oder über den nächsten gang zum sozialgericht gehen (es ist bei der genannten ARGE nicht der erste)

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Danke schon mal für Auskünfte, also kann ich "Gefahrlos" einen Antrag stellen und diesen ohne nachwirkungen zurückziehen, darum ging es mir ja bei der Frage.

Ich bin zwar trocken und nehme auch keine Drogen, kann dieses auch durch ständig Kontrollierte Leberwerte nachweisen, dennoch hört man viel über die MPU und wie oft diese negativ ausfällt, dies macht mir ein wenig Angst.

Zudem ist der Kostenfaktor natürlich auch noch gegeben, ob 130 Euro oder über 1000 Euro (für Fahrstunden, Prüfungsgelder etc.) ist in meinem Falle schon ein Unterschied.

Was die Teilnahme am Strassenverkerhr bzw. den Nachweis hierrüber betrifft, da ich Baujahr 1973 bin, müsste ich für ein Mofa auf jeden Fall eine Mofaführerschein machen welcher dann auch wohl wieder unter das selbe Thema fällt oder fällt das nicht Unter diese 10+5 Jahre?

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