Nicht lange um den heissen Brei herumreden sondern einfach zeigen und den berechtigten Anschiss abholen.

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Sollte es tatsächlich darauf hinauslaufen klärt sowas wohl ein Richter. Vor dem Gesetz ist eine Katze wie alle Tiere übrigens sehr wohl ein "Besitzgegenstand" wie du es nennst, genauer gesagt eine Sache. Zumindest werden Tiere wie eine Sache behandelt.

§ 90a BGB: Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Um den Beweis zu führen, dass einem das Tier gehört können natürlich Nachbarn, Tierärzte etc. als Zeugen herangezogen werden. Aber wenn ohnehin Antipathie gegenüber dem Tier seitens des Halters besteht, warum sollte er so einen Aufwand betreiben.

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