Mietvertrag lief bis Ende September. Die Wohnung wurde von mir bis Ende April bewohnt und habe nun eine doppelte Nachzahlung zum Vorjahr, da der Wasserverbrauch auch enorm ist.
Hätte die Vermieterin den Wasserzählerstand zum Zeitpunkt des Verlassen der Mietwohnung aus dem Mehrfamilienhaus ablesen müssen und dann anteilsmäßig abrechnen?