Wird die Frage aus Sicht des Antragstellers oder des Antragsgegners gestellt? Erlässt das Gericht die EV bspw. nicht, bekommt man hiervon als Antragsgegner in der Regel nichts mit.

Eine solche Entscheidung sollte aber innerhalb von einer Woche ergehen. Dabei macht es aber sicherlich einen Unterschied, wie wichtig der Streitgegenstand ist. Es gibt auch Gerichte, die nicht ohne mündliche Verhandlung über den EV-Antrag entscheiden (wenn es nicht um Leben und Tod geht).

Die Frage lässt sich dahe r nicht genau beantworten.

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Das stimmt. Die Rechtslage ist wirklich sehr eindeutig. Der Urheber bzw. Rechteinhaber, dessen Rechte verletzt werden, darf Unterlassen und Schadensersatz verlangen. Bedient er sich dabei anwaltlicher Hilfe, so sind (zusätzlich) auch diese Kosten zu erstatten (auch wenn's der Papa des Rechteinhabers ist).

So können aus Prinzipien ganz schnell mehrere hundert Euro zusammen kommen.

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Ein paar Informationen zu den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Hintergründen findest du unter http://www.ratgeberrecht.eu/internetrecht-aktuell/widerrechtliche-veroeffentlichung-von-privaten-nacktfotos-sex-bilder-videos-im-internet.html

Solche Fälle sollten nicht dem Zufall überlassen werden. Wenn die Betroffene mittellos ist, hat sie einen Anspruch auf Beratungshilfe - also auf (fast) kostenlose Rechtsberatung. Hiervon sollte sie Gebrauch machen und die weitere Vorgehensweise dringend mit einem Rechtsanwalt abstimmen. Dies gilt auch für die Maßnahmen gegenüber Polizei/Staatsanwaltschaft.

Zivilrechtlich sollte taktisch sinnvoll gehandelt werden, um eine Verbreitung der Bilder von vornherein wirksam und effektiv zu unterbinden. Sind die Bilder erst einmal veröffentlich, gibt's nur schwer ein zurück.

Die Betroffene sollte sich daher Hilfe von einem Fachmann holen - Internetforen wie hier können zwar erste Anhaltspunkte geben und durchaus hilfreich sein - können allerdings nie auf den Einzelfall eingehen.

Viel Erfolg.

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Wie wäre es, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wegen der Verletzung der arbeitsvertragl. Pflichten abmahnt und im Wiederholungsfalle kündigt und anschließend Schadensersatzansprüche (bspw. wegen der Sperrzeit) gegenüber dem Arbeitgeber geltend macht? Aber nur zur Info: Das klappt in der Theorie besser als in der Praxis. ;-)

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Es kommt wohl maßgeblich darauf an, ob es ein gewerblicher Verkäufer gewesen ist. Das hast du in meiner Anmerkung wohl überlesen. ;-)

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Aber wenn du doch schon einen Anwalt hast, dann kann der dir das doch erklären und immerhin kennt der deinen Fall.

Wieso konnte es aber dennoch zu einem Beschluss kommen, wenn der Anwalt das doch bearbeitet??

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PS: Im Übrigen scheint es wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich mit den Rauchverboten gehandhabt zu werden - http://www.fr-online.de/wirtschaft/e-zigarette-rauchen-mal-erlaubt--mal-verboten,1472780,12061214.html

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Naja, ganz so unbedenklich scheint das mit diesen e-Zigaretten ja nicht zu sein, da mehrere Gerichte Werbung untersagt haben, mit der suggeriert worden ist, dass das alles unbedenklich sei. http://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/werbung-fuer-e-zigaretten.html

Das Totschlagargument, "kenne einige Passiv-Raucher, die mit Rauchern seit 30 Jahren unter einem Dach leben und fit sind sie alle noch." hilft in solchen Fällen allerdings nicht weiter. Es soll auch Menschen geben, die einen Fenstersturz aus dem 10. Stock überleben.

Persönlich würde ich nichts freiwillig einatmen, was ich nicht muss. Aber diese Diskussion führt wohl an der Frage vorbei. ;-)

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Ja, ich find's gut. Super übersichtlich. Akku hält lange, das Display ist schön groß und es ist einfach zu bedienen. Nachteile habe ich bislang noch nicht entdeckt...

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Das mit dem Mahnbescheid funktioniert Du solltest allerdings wissen, wie der Antrag ausgefüllt und eingereicht wird. Andernfalls hilft ein Anwalt sicher weiter.

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Gesetzlich bestimmt nicht. Aber stell' dir einen Edelpuff vor, deren Mitarbeiterinnen munter aus dem Nähkästchen plaudern. Ich könnte mir vorstellen,dass die Betreiber dann doch sehr viel Wert auf Diskretion legen; schon im Eigeninteresse,....

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Das Schulgesetz findest du unter http://www.hamburg.de/contentblob/1995414/data/schulgesetzdownload.pdf

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Die 1500 € sind das eine Problem, die strafbewehrte Unterlassungserklärung das andere Problem. Ob und inwieweit man runterhandeln kann, hängt vom Sachverhalt ab und der Frage inwieweit man für den behaupteten Urheberrechtsverstoss haftet. Haftet man nicht (auch nicht einmal als Anschlussinhaber) muss man gar nichts zahlen. Andernfalls vielleicht nur einen geringeren Betrag.

Das wird aber letztendlich nur ein Rechtsanwalt für Urheberrecht beantworten können.

Antworten auf häufige Fragen findest du viele im Netz. So z.B. unter http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/filesharing-abmahnung-faq.html

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ich habe eine wichtige frage zum thema recht/pflichten ! bitte viele gute antworten

ich bin 15, habe mein neuntes schuljahr im juli vollendet und habe keine lehrstelle und keine schule weil ich nicht weiß was ich werden will, aber ich habe gute noten... jedenfalls, mein problem ist folgendes: meine mutter hat jemanden gefunden der ihr von einer freundin empfohlen worden ist, jemand dessen beruf es ist jugendliche an firmen zu vermitteln. dann habe ich halt mehrere sitzungen mit dem gehabt, er hat mir lauter komische fragen gestellt die nicht wirklich mit dem beruf zu tun haben, und die sind mir sehr unangenehm weil sie ausschließlich informationen betreffen, die ich weder meinen eltern noch sonst jemanden jemals verraten würde. ich habe außerdem die blöde angewohnheit seit ich klein bin, dass ich in unangenehmsten situationen aufeinmal zu lachen beginne oder mit tränen kämpfen muss wenn ich über mich selbst reden muss wenn ich das nicht will, obwohl ich mit mir ganz zufrieden bin... gespräche mit ihm sind immer sehr anstrengend und versauen mir den tag. und diese gespräche dauern öfters bis zu drei stunden!!!! ich halte das nicht mehr aus! er redet auch voll komisch und bessert mich dauernd in meinen sätzen aus weil er er voll verdreht komisch denkt, er ist sicher intelligent, aber er macht mich fertig. ist ist ja nicht einmal böse oder so, nein ich halte es einfach nicht mehr aus und ich habe vorgestern beschlossen dass ich das nicht mehr ertragen kann. meine mutter war absolut dagegen, was ja verständlich ist weil sie ihn nicht so kennt, aber als er dann, wie ich dachte, das letzte mal da war habe ich gesagt ich will mich doch lieber alleine darum kümmern. er hat sich voll aufgeregt und mich beschimpft (keine schimpfwörter) und dann hat er gesagt ok dann wars das. ich war schon so unendlich erleichtert und wollte ihn nurnoch loswerden, da fragt er meine mutter ob sie da was dagegen hat, sie selbst hätte das nie verhindert., da sagt sie "eigentlich bin ich nicht so einverstanden" und dann hat er einfach beschlossen dass ich das machen MUSS, hat mir extrem viele aufgaben gegeben und in zwei tagen kommt er wieder und alles geht weiter... ich.. meine mutter macht sich immer sorgen um mich, aber wenn ich seelisch sterbe ist ihr das egal?! ich drehe durch, wirklich, ich werde wahnsinnig von dem... als ich eeeendlich gehen durfte bekam ich von zeit zu zeit mein hart erarbeitetes selbstbewusstsein wieder, und dachte stunden lang nur darübe rnach wie ich mich am besten umbringen könnte.... ich habe es nur lassen, weil ich das nicht WEGEN DEM tun wollte. das ist so jämmerlich.

kennt sich jemand aus ob er/ meine eltern das recht haben das zu machen? ich arbeite allein sowieso viel besser.. und ich habe zu ihm gesagt ich will eigentlich in eine schule weitergehen und das wünsche ich mir schon sehr lange und bin wirklich sehr interessiert für alles was man in der HS lernt, nur auf höherem niveau. -er hat nur gesagt das währe eine methode von mir um "der arbeit zu entfliehen" aber ich weiß genau dass das nicht stimmt....

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Was für Fragen sind das (wenn ich fragen darf)?

Ich meine, welche Fragen, die du nicht einmal Freunden/Familie beantworten würdest, können meines Erachtens doch gar nicht relevant für eine berufliche Laufbahn sein.

Und was sollen die langen Gespräche?

Der Ansatz "Sekte" würde mir da auch spontan einfallen.

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Ja, das Gesetz gibt es. Schau mal in §§ 280, 286 BGB.

Das ein Verzugsschaden bzw. Mahnkosten auf 2,50 € begrenzt sind, stimmt übrigens nicht. Wird ein Rechtsanwalt eingeschaltet, sind auch dessen Kosten als Verzugsschaden zu erstatten und die liegen immer über 2,50 €.

Die Frage ist, wie teuer man die Sache noch machen möchte. Kommt es wirklich zu einem Mahnbescheid und ist dieser begründet, können aus 14 € ganz schnell 50 € und mehr gemacht werden.

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Als Spam wird man dein Vorhaben sicherlich bezeichnen können.

Du solltest dir aber lieber die Frage stellen, ob es zulässig ist, unverlangte Werbe-E-Mails an Firmen zu senden, weil dies zumeist einen Eingriff in den sog. eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt und zu Unterlassungsansprüchen der Firmen gegen dich führen kann. Wenn dann auch noch Anwälte eingeschaltet werden, um diese Unterlassungsansprüche durchzusetzen, kann es unter Umständen sehr teuer werden, je nach dem natürlich, wie viele Werbe-Mails du verschickst. Überdies kannst du auch von Konkurrenten/Mitbewerbern in Anspruch genommen werden.

Dies gilt übrigens gleichermaßen für Werbeanrufe und Werbe-Telefax, siehe z.B. http://www.ratgeberrecht.eu/wettbewerbsrecht-aktuell/abmahnung-faxwerbung.html

Man sollte sich daher ein solches Vorhaben gut überlegen und sich beraten lassen, da Anwaltskostenforderungen des Beworbenen von 400 € pro Werbe-Mail sicherlich nicht übertrieben sind.

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Wie ist denn das Abo für die Testphase zustande gekommen?

Telefonisch?

Ansonsten gilt (wohl) § 312d Abs. 4 Nr. 3 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

mit der Folge, dass ein Widerrufsrecht nicht besteht.

Die andere Frage ist, welcher Vertrag geschlossen worden ist und welche Kündigungsfristen dieser vorsieht. Die Frage lässt sich also nicht so pauschal beantworten, mit Ausnahme des Grundsatzes, dass Verträge einzuhalten sind...

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