So leid es mir tut, aber daran musst du dich gewöhnen. Wenn das jetzt nicht speziell von der Brustwarze ausgeht (was eventuell auf eine Infektion schließen lassen könnte), spürst du die Milchbildung. Ich hatte das bei meiner Tochter auch. Es ist halt nicht immer jedes Mal gleich. ;-) Das ist auch logisch, dass da das Kratzen nichts hilft, das ist ja innerlich. Bei mir ist es aber im Laufe der Zeit besser geworden bzw. irgendwann auch ganz verschwunden, so nach 1,5 bis 2 Monaten.

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Also wir hatten sowas ähnliches. Wir haben einen Fotorahmen auf einem Flohmarkt gekauft und eine Polaroidkamera. Die Leute haben sich dann auf der Hochzeit in dem Bilderrahmen fotografieren lassen. Wir haben dann auf unsere Seite ein ebensolches Bild geklebt und uns und unseren Gästen ein besonderes und unvergessliches Fest gewünscht. Das ganze noch durch den Trauspruch ergänzt - fertig! :-)

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Ich nehme an, dein Arbeitgeber hat dir gekündigt. Eine Vollmacht muss regelmäßig dann beiliegen, wenn dir eine Person kündigt, die standardmäßig nicht dazu berechtigt ist, z. B. ein Teamleiter. Fehlt sie, ist die Kündigung unwirksam. Wenn die Kündigung z. B. von einem Personalleiter unterschrieben ist oder vom Geschäftsführer o. ä., dann ist keine Vollmacht erforderlich, weil man bei denen davon ausgehen kann, dass sie dazu berechtigt sind. Ich hoffe, das hilft dir weiter.

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Ich trinke auch überhaupt keinen Alkohol, weil ich seit ca. zwei Jahren eine Alkoholallergie habe. Ich krieg schon von einem "Stamperl" einen Blähbauch, dass ich ausschau, als wär ich im 7. Monat schwanger. da macht saufen keinen Spaß mehr. ;-)

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Hallo Christoph,

also zum einen: ein Werkzeugmachermeister darf definitiv Zerspanungsmechaniker ausbilden. Ob das jetzt in deinem Betrieb möglich ist, musst du natürlich mit dem Chef besprechen. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, bezüglich der Voraussetzungen für die Ausbildung, solltest du dich an einen der Ausbildungsberater der IHK wenden. Die sind genau für solche Fälle da und kümmern sich dann auch um das Ganze.

Schöne Grüße

Sabine

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Hi,

also ich hab letztes Jahr geheiratet und hatte "PinkBride's Handbuch für unsere perfekte Hochzeit" (http://www.amazon.de/PinkBrides-Handbuch-unsere-perfekte-Hochzeit/dp/3833809841/ref=sr18?ie=UTF8&s=books&qid=1265542049&sr=8-8)

Das ist sehr praktisch. Ist wie ein Ringbuch, wo man einzelne Seiten rausnehmen kann, wenn man z. B. grad zu nem Dienstleister fährt. Viele Checklisten und Fragebögen, nützliche Infos und vor allem sehr praxisorientiert. Mir hat das sehr geholfen, damit ich nichts vergesse.

Schöne Grüße Sabine

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Das kommt drauf an. Du hast ja eine Erklärung dafür, von daher kannst du das schon angeben, Auf keinen Fall würde ich es aber kommentarlos reinschreiben, denn das wird dir garantiert negativ ausgelegt.

Schwierig wirds allerdings, wenn du danach nichts gearbeitet hast. Falls du dir aber direkt danach wieder was anderes gesucht hast, seh ich da keine Probleme.

(Bin übrigens hauptberuflich mit der Personalauswahl beschäftigt. ;-))

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Steuerfrei kannst du nur was verdienen, wenn du insgesamt (im Jahr) unter den 7500 bleibst (was du aber nicht tust, du verdienst ja schon in einem Monat mehr). Ich glaube, du hast die Kleinunternehmerregelung im Hinterkopf. Die lautet, dass, wenn du unter 17500 Euro Umsatz im Gewerbe hast, keine Mehrwertsteuer ausweisen musst. Im Folgejahr bis zu 50.000 Euro. Aber nicht verwechseln: Einkommenssteuer zahlst du so oder so immer!

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Glaub ich eher nicht. Wenn du mal rechnest, dass 19 Leute durchschnittlich in vier Stunden vier Cocktails trinken (würd ich zumindest mindestens tun) und einen "Schuss" nur mit 1 cl rechnest, kommst du schon auf 0,76 l. 1 cl. ist allerdings sehr vorsichtig gerechnet. Ich würd also sagen, wenn du nicht riskieren willst, dass dir das Zeug ausgehst, würd ich zwei Flaschen kaufen.

Ich weiß aber ja nicht, wie trinkfest deine Gäste sind, das musst du entscheiden können.

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