AKU mit Röntgenbildern gemacht. Volles Fesselgelenk. Pferd nicht gekauft. Jetzt wurde das Pferd wieder eingestellt mit dem Hinweis, dass sehr gute Röntgenbilder vorhanden sind und angefordert werden können. TÜV ist eins bis zwei. Ich war der Auftraggeber der AKU. Dürfen die Röntgenbilder der Verkäuferin zur Verfügung gestellt werden, wenn sie das Pferd jetzt erneut zum Verkauf einstellt?