Die Wochenfrist ist nicht eingehalten. Das scheinen hier einige nicht zu checken. Die Gesellschafterversammlung hätte frühestens am 15.04.2021 stattfinden dürfen.
Man muss nämlich zu der Wochenfrist noch 2 Tage Postlaufzeit laut BGH addieren. Und die Versammlung darf erst einen Tag nach dem Fristablauf stattfinden (§188 ABS. 2 BGB).
Bestätigt wird das Ergebnis von Resolvio: https://resolvio.de/fristenrechner