Der Unterschied bei den Arbeitsverträgen ist der, dass der neue Vertrag über die GmbH läuft. Die beiden Unternehmen sind rechtlich voneinander völlig unabhängig. Ein Arbeitsbereich ist in die GmbH übergangen und ich mit meiner Position somit auch. Aus Euren Antworten verstehe ich aber, dass der Arbeitsvertrag auf jeden Fall gültig ist, obwohl ich ihn nicht unterschrieben habe, da ich ja nun zur Arbeit erschienen bin und auch Gehalt erhalten habe. Gerichtlich will ich auf keinen Fall vorgehen. Das ist nur ein Stressfaktor. In dem Vertrag, den ich nicht unterschrieben habe ist angegeben, dass meine Rechte aus dem alten Arbeitsvertrag, auch in dem neuen gültig sind. D.h. auch das Recht auf Abfindung bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers. So komme ich auf die Abfindung.

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