Hallo,

Raketen - nein. Herzen gibt es als Kugelbomben, aber nur für Pyrotechniker.

Bei solchen Veranstaltungen, macht man meistens Zahlen aus Brändern, das Herze kann man ebenfalls daraus herstellen. Ob es die dinger auch in Kat. 2 gibt..., habe ich noch nie geschaut... Den Rest also das Feuerwerk kann mann dann in Kat. 2 machen. Nicht vergessen Privatpersonen ohne Erlaubins müssen vor dem Abbrennen eine Genehmigung beantragen!!!

Viel Spaß!

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Hallo,

ich habe mal im Netz etwas gestöbert und folgendes gefunden

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?p1=0&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-SchulGHE2005rahmen&doc.part=R&toc.poskey=#docid:7117322,29,20110916

Die §§ 26-36 befassen sich mit der Notengebung und wenn du auf der linken Seite nach unten zu Anhang gehst Anlage 2 auswählst der Abschnitt Sekundarstufe 1.

Dies sind wohl die Grundlagen für die Notengebung. in Hessen.

Aus diesen Quellen geht leider nicht hervor wie lange ein Test oder eine Arbeit mindestens Dauern muss. Aber das bedeutet noch nicht viel deine Lehrerin muss erklären können warum die 10 Minuten für die Bearbeitung und die Form der Leistungsmessung als Klassenarbeit angemessen waren!!!! Und das wird sehr schwiering.

Im allgemeinen ist anerkannt, dass eine Klassenarbeit den Umfang von einer Schulstunde hat,  kann auch länger (gerade bei der Prüfungsvorbereitung z.B. Klassenarbeit unter Prüfungsbedingungen)  oder kürzer sein. Jedoch dann muss auch der Stoff weniger sein und die Bearbeitung der Arbeit muss in der kürzeren Zeit möglich sein. Dies muss der Lehrer darlegen können. Da in der Relgel eine Klassenarbeit den Stoff von mehr als den letzten beiden Schulstunden oder der letzen beiden Wochen umfasst. Ansonsten wäre es ein Test!!!

Was kann man tun?

Was sagen denn deine Eltern zum Thema?

Sie können auch mal mit den Elternvertretern an der Schule sprechen.

Vieleicht gibt es sogar Vorgaben der Schulkonferenz über die Dauer der Klassenarbeiten und der Tests!!! Wenn nicht können die Eltern in der Schulkonferenz den Antragstellen, die mindest Dauer festzulegen!! Das geht, die Eltern dürfen sich nur nicht einschütern lassen von den Lehrer und dem Schulleiter!!! Denn auch die Kinder anderer Eltern können mal von sowas betroffen sein und wenn die Lehrer sagen man braucht das nicht, wir halten uns eh immer daran. Wunderbar, dann können wir es ja erst recht beschliessen, denn dann haben alle Sicherheit!!!

Bist du bereit dich auf einen "klein Krieg" einzulassen, denn die Lehrer sind der Meinung sie dürfen alles und machen keine Fehler.... was absolult nicht stimmt. Denn das einzige was sie meistens rettet, ist das die Gesetze und Regeln so gemacht sind, das man ihnen nur sehr schwer etwas nachweisen kann... Aber man kann ihnen auf die Finger klopfen erfordert halt nemenge Mut und Willen.... Wenn du das willst, dann muss man sich überlegen wie man dann am besten vorgeht....

Du kannst auch mal mit dem Vertrauenslehrer sprechen, falls es so was bei euch gibt. Denn wenn von dem Fehlverhalten einer Lehrerin, die ihre Arbeit nicht beherscht für dich ein Jahr Wiederholung auf dem Spiel steht oder der Wechsel auf die Hauptschule (wenn ich das richtig verstanden habe), dann muss man sich auch im zweifel wehren.

Wie lange war die Arbeit denn angekündigt??? und über wieviele Wochen ging denn der Stoff zurück?? Vermutlich alles seit Schuljahresanfang???

Bei der Sache mal nicht den Kopfhängen lassen.

Wenn du noch infos hast oder Hilfe brauchst einfach, was in den Kommentar schreiben...

Alles Gute!

P.S. Aus Reli austreten kannst du immer noch, aber auch in Ethik musst du lernen....

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Hallo,

da die bisheringen Antworten von Ja bis Nein reichen, mal kurz ein paar Infos:

Ich gehe davon aus, dass du in Deutschland zur Schule gehst. Du hast oben geschrieben Stadtfest und unten BiTo, mit dem Begirff kann ich nichts anfangen. Du kannst ja noch Infos dazu geben.

Es ist in Deuschland so, das allgemeine Schulpflicht besteht.

Bis vor gut 20 Jahren war der Samstag (alle 14 Tage) ein ganz normaler Schultag! So zu mindest z.B. in Baden-Württemberg.

Da kommen wir gleich zum nächsten Problem, jedes der 16 Bundesländer hat ein eigenes Schulgesetz und daher gibt es auch genauso viele Regelungen, wie die Schulpflicht umgesetzt wird und wie das "Anordnen" von Schulpflichtveranstaltungen geschieht.

Nun in vielen Bundesländern in denen der Samsag bis dahin regulär war, hat man sich das offen gelassen auch an den Tagen wieder zu Unterrichten.

In Baden-Württemberg z.B. gibt es noch heute vereinzelt Schulen, die am Samstag unterricht haben!!! Denn die Schulen konnte jede einzeln entscheiden ob sie den Samstag weiter nutzen oder nicht, und dies könne sie auch wieder ändern!!!

http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/Startseite/schulebw/Ferien

Unter diesem Link findest du z.B. die Lister der unterrichtsfreien Samstag im aktuellen Schuljahr!!!

Um deine Frage exakt beantworten zu können, müsste man wissen in welchen Bundesland du zur Schule gehst. Dann kann es noch sein dass die Landesrechte den Schulen noch gewisse selbstverwaltungsrechte gab und mann müsste noch die Beschlüsse der jeweilinge Schulkonferenzen kennen.

Daher kann ich dir nur pauschal antworten, dass es möglich ist dich an einem Samstag zu einer Schulveranstaltung kommen zu lassen. Theoretisch sind auch Schulveranstaltungen an Sonntagen denkbar z.B. bei Klassenfahrten und Ausflügen die über ein Wochenende gehen.

Wenn du es genau wissen möchtest, könnten sich deine Eltern an die Elternvertretung der Schule wenden und nachfragen ob die Veranstalung rechtens ist und auf welcher Grundlage die Verpflichtung erfolgt....

Ich hoffe es macht die Sache für dich etwas verständlicher.

Hoffentlich hast du etwas Spaß bei der Sache, wenn möglich.

Alles Gute.


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Hallo,

die Sache ist recht einfach: Morgen früh geht es nicht in die Schule sondern zum Arzt vorallem dann wenn du heute Nacht wieder nicht schalfen kannst. Es macht keinen Sinn wenn du absolut übermüdet in der Schule bist.

Achte bitte darauf, dass du genügent trinkts, nicht dass du meinst, den Speichelfluss mit weniger trinken loswirst. Bevor du noch Kopfschmerzen oder so hast und nicht ganzklar bist...., also trinken...

Wichtig ist das du bald wieder schlafen kannst und die Sache mit dem Speichel bekommt dein Arzt in den Griff.

Es gibt leider keinen einfach Tipp, da es viel zu viele Möglichkeiten für den erhöten Speichelfluss gibt von schwereren Erkrankungen bis zu absoluten Kleinigkeiten.

Also keine Panik, du kannst mal da reinschauen

http://symptomat.de/Hypersalivation

Auch wenn du das gelesen hast gilt - keine Panik einfach zum Arzt gehen und der wird dir weiterhelfen können - alles andere- macht keine Sinn.

Gute Besserung!

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Hallo,

die Frage kann nicht pauschal beanwortet werden, da gibt es viele Faktoren.

Könntest du noch ein paar Infos geben:

  • dein Alter
  • junge / mädchen
  • Wer hat das ADHS diagnostizier Kinderarzt, Psychologe....???
  • Wie alt warst du als die Diagnose kam?
  • Was wurde denn bisher schon versucht
  • Warum bekommst du keine Medikamente
  • Welche Klasse / Schulart besuchst du ( HS;RS usw.)
  • Wie kommst du mit dem Lernen klar
  • Wie lernst du
  • Wie gefällte es dir in der Schule
  • Hat sich in der Schule was verändert???

Mal vorab die Sache mit dem Ritalin "und dessen Kumpels", ist ein mehrschneidiges Schwert. Bitte rede dir nicht ein, dass du das Medikament unbedingt brauchst. Denn nicht alle brauchen es, die es bekommen und das ist nicht zu deren besten. Denn Ritalin ist ein sehr "heftiges" Zeug...

Wenn du versuchst noch ein paar infos zugeben, kann man versuchen etwas genauer zu antworten.

Alle Gute!

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Hallo,

die Sache mit der Körperverletzung ist vielleicht zu hoch gegriffen. Ob hier wirklich die Schwelle für die notwendige Erheblichkeit gegeben ist, wage ich zu bezweifeln, für eine Straftat nach 223 StgB soll auch der Vorsatz gegben sein. Hat sich ihn verletzen wollen, wohl eher nein. Also wird das maximal Fahlässig gewesen sein. Was für diesen Straftatbesand ein Ausschlusskriteriums ist, soweit ich weiß.

Ich finde es eher problematisch, gemäß deiner Schilderung, dass sie versucht hat ihn als Angreifer darzustellen. Dieses Verhalten ist viel schlimmer!!! Es kann nicht sein, dass eine Lehrerin, die in der Regel eine Beamtin ist und der man in der Regel auch ohne weiteres Glaubt, ihrer Position letztlich missbraucht und deinem Freund etwas unterstellt, was garnicht der Wahrheit entspricht.

Dieses Verhalten der Lehrerin sollte viel stärker thematisiert werden, als die vermeintliche Körperverletzung. Nebenei ist es auch eine Straftat dinge zu behaupten, die gar nicht wahr sind, sowie eine Straftat vorzutäuschen, die es nicht gat. Also zu behaupten er hätte sie angegriffen...

Würde es kein Video oder Zeugen geben, hätte so etwas schlimmst Folgen für deinen Freund. Daher ist das absolut inakzeptalbel.

Nicht das du meinst, dass Schüler Engel sind. Es war wohl eine "Vertretungsstunde" ohne Vertretungslehrer, und ein anderer Lehrer sollte euch noch zusätzlich zu seiner eigenen Klasse mit beaufsichtigen. Dies ist auch für die Lehrer nicht einfach und sollte garnicht sein. Du wirst wohl zustimmen, dass Schüler sich heute immer aggressiver verhalten und nicht mehr anweisungen folgen. Das Problem, liegt nicht immer an den Lehrern, sondern auch an den Schülern selbst. Wenn sich die Schülern nicht mehr an die Anweisungen halten. Wäre dann nicht eine Konsequenz, die Strafen für Schüler so zuverändern, dass diese Strafen wieder dem "neuen" Verhalten der Schüler entspricht??? Denkt mal in eurer Klasse darüber nach.

Beide Seiten machen Fehler, daher sollte nicht immer alles so heiß gegessen werden wie man es kocht oder meint kochen zu müssen.

Ich hoffe die Sache geht vernünftig aus!

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Hallo,

für dein Alter und Ziel solltest du erstmal anfangen im allgemeinen Kondition aufzubau insbesondere im Bereich Ausdauer (Laufen).

Schau mal darein insbesonder bei Anfänger / Einsteiger

http://www.runnersworld.de/trainingsplan/einsteiger-trainingsplaene.278387.htm

Eine gute Ausdauer aufzubauen ist für dich wichtiger als riesen Muskeln. Die ganzen Tests Polizei und Bundeswehr usw. basieren mehr auf diesen Bereichen und große Muskelpakete sind da eher hinderlich.

Alos erstmal das Laufen aufbauen, das dauert auch meist länger. Du kannst auch schonmal anfangen deine rumpfmuskulatur aufzubaugen - also:

Bauchmuskeln vorne und seitlich Rückenmuskulatur und Schultergürtel. Deine Beine werden schon durch das laufen mit gekräftigt. Wichtig ist auch manche Muskeln must du Kräftigen und andere dehnen!!! Das Dehnen wird meistens vergessen.

In deinem Alter solltest du ruhig unteranleitung Trainieren. Ein Leichtathletihk verein wäre für dich garnicht schlecht oder ein Lauftreff. Ein Turnverein / Schwimmverein wäre denkbar aber eher im Kraftbereich. Dein eigener Körper ist für dich als Trainingsgewicht für den Anfang mehr als ausreichend.

Such dir a.) mal einen passeden Verein oder Vereine und fang dort an. Für den Ausdauerbereich kannst du noch zusätzlich noch Laufen, Radfahren und Schwimmen.

b.) Informier dich mal über die Eingangstest für das Bewerberverfahren, was dort gemacht wird und wie die Leistungsanforderungen sind. Falls im Internet nichts steht für dein Bundesland einfach gleich mal bei der Zuständigenstelle für die Bewerbungsverfahren nachfragen.

Dies müsste für den Anfang reich. Die Vereine werden sich schon auf neue Mitgleider freuen und sind günstiger als das Kraftstudio, ob du später eins brauchst kann ich so nicht beurteilen, dazu kenne ich dich nicht.

Noch was zu den "tollen Mittelchen" du brauchst keine Muskelmasse sondern Ausdauer und Schnellkraft oder Kraftausdauer, aber keine plumpe Muskelmasse. Dein Körper ist noch lange nicht ausgewachsen und was der Kram mit deinem Stoffwechsel machen kann usw....., also Finger weg von dem Zeug.

Dann mal viel Spaß, beim Trainieren! Übringes das geht auch bei nicht so tollem Wetter ;)

Alles Gute!

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Hallo,

ja ist nicht angenehm. Nein, dafür brauchst du keinen Notarzt. Mir ist das schon mal im Bett an beiden Waden also links und rechts gleichzeitig passiert. Macht überhaupt keinen Spaß....

Wenn du es kanns musst du während des Krampfes sofort die Zehen in Richtung Kopf anziehen, damit der Muskel gedehnt wird.

Gründe gibt es viele, von Magnesium mangel, bis über- oder fehlbelastung beim laufen, oder von den Schuhen her.

Schau mal hierrein http://www.apotheken-umschau.de/wadenkraempfe

Da gibt es eine Menge Infos. Sollte es öfters vorkommen, dann einfach mal den Hausarzt aufsuchen.

Alles Gute!

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Hallo,

du benötigst eine Erlaubnis nach § 7 oder §27 SprengG. Antrag deiner zuständigen Behörde holen ausfüllen. Die Überprüfung auf Zuverlässigkeit nimmt die Behörde im Rahmen der Bearbeitung vor. Versicherungsnachweis nicht vergessen bei § 27 Erlaubnis für Feuerwerk bist du gem. SprengG nichtverpflchlichte ein Bedürfniss nachzuweisen. Die Behörden beraten hier machmal in die falsche Richtung, wie man ab und an hört. Wie so wohl ... ;)

Der Fachkundelehrgang (Grundlehrgang für das Abbrennen von Feuerwerken) ist für Kategorie F4.

In Deutschland gibt es keine Ausbildung für Kat. F3....!  (Es sein denn es hat sich was geändert.) Daher geht der Antrag durch, wenn alle Dinge erfüllt sind.

Das Thema Lagerung ist allerdings ein Problem... Such hier mal nach der 2. Verordnung zum SprengG, bzw. die Lagerrichtline für Aufbewahung in kleinen Mengen.

Falls noch Fragen sind einfach Kontakt aufnehmen.

Viel Spaß!

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Hallo,

hmmm... das einfachste Rezept ist:

Du nimmst voll am Leben im Internat teil. Also nicht nur ablenken, sondern aktiv mitleben und mitgestallten. Lerne deinen neuen Lebensraum kennen. Dann wirst du auch neue Freunde finden mit denen Du aktiv was unternehmen kannst.

Muss ich ein schlechtes Gewissen haben, wenn ich nicht die ganze Zeit an Zuhause denke?? Dies Frage beschäftigt viele Kinder / Jugendliche, wenn sie zum erstenmal von zuhause weg sind oder an einem anderen Ort leben sollen, wie z.B. im Internat.

Nein.

Denn es ja in irgend einer Art und Weise dazugekommen und der Aufenthalt im Internat soll ja für dich das Beste ermöglichen. Natürlich ist es eine enorme Umstellung insbesondere wenn, am vielleicht ein Einzelkind war und nun ein "Zwerg" von sehr vielen ist. Das ist eine total neue Situation und viele, die keine Geschwister haben und sich nun eine Fremden als Betreuer noch mit vielen teilen müssen ist was ganz ungewohntes. Aber da keine Angst, dass gehört mit dazu und ist ein normaler Teil des Lebens.

Nutze die Chancen, die sich dir ergeben. Damit machst du nicht nur dich sondern auch deine Eltern glücklich.

Also aufgehts und leg los! ;)

Alles Gute.

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Hallo,

die Frage gibt es schon ein weilchen. Habt ihr schon eine Lösung gefunden???

Bitte gebt kurz bei den Kommentaren eine Rückmeldung. Und darüber: was ihr denn dafür ausgeben wollt oder könnt, und in welcher Klasse ihr seit, und ob nach Kl. 10 noch einer weiterer Abschluss kommen soll oder ob es auch im Ausland sein darf...

Eine Idee ist, es gibt auch "Schülerheime / Internate", die keine eigene Schule haben! Bedeutet ihr geht in die örtlichen "normalen Schulen" und lebt / wohnt im Internat.

z.B. www.martinihaus.de es ist in Rottenburg und katholisch...

Es gibt aber auch Internate, die zwar eine eigene Schule haben z.B. Gymnasium aber auch Realschüler aufnehmen. Die leben dann im Internat und die Realschüler gehen dann in die "normale" Realschule und eben Förderschule am Ort. Nur nicht jedes dieser Internate hängt das an die große Glocke. Da sie ja ihre eigene Schule im Vordergrund sehen wollen... Aber man kann sich ja mal durchfragen....

Viel Glück.

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Hallo,

gut die medizinische Seite abgeklärt sein. Sollte auch nach einem CT nicht rauskommen. Dann bleibt nur noch die psychsiche Seite übrig.

Kannst noch ein paar Infos geben zu:

  • Ist er ein Einzelkind oder hat er noch Geschwister, insbesondere jüngere?
  • Gab es mal Phasen in denen es anders war - garnicht - schwächer - stärker? Wenn ja, was war da anderst???
  • Kannst du ihn noch näher beschreiben. Ist er eher unabhänging oder stärker auf die Eltern fixiert und eher umsortes Nesthäkchen...??
  • Ist er körperlich normal entwickelt?

Eine Idee wäre noch, falls die Schulmedizin nichts hat, vielleicht mal einen Heilpraktiker aufsuchen, oder sich damit beschäftigen. Vielleicht hat die Natur noch was auf Lager oder auch natürliche Mittel die den Harndrang fördern damit er abens wirklich die Blase leer bekommt. Dabei wären natürliche Mittel besser, da meistens durch die geringe "Wirkung" keine Gewöhung entstehen sollte.

Das wären die Dinge die mir spontan einfallen würden.

Alles Gute.

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Hallo,

dass ist keine einfache Sache.

Die Grundprobleme wurden auch schon von manchen hier angesprochen. Denn die Sache hat mehrere Seiten

  • Es gibt die Dimension Eltern / Kind
  • Wie geht ihr mit einander um / Vertrauen / Wenn ich heute lüge und es rauskommt. Dann ich (Kind) euch auch an Lüge
  • Es gibt die Dimension Schüler / Lehrer
  • Schüler spricht L. darauf an und bringt L. in bedrängnis... im extrem Fall Rückfall
  • Es gibt die Dimension Schüler / Schüler
  • Was bespricht er mit den seine Freunden
  • Gefährlich ist dabei, wie kommuniziert er es in der Schule und wie wird es weitergegeben
  • Zuhause hast du eine relativ kontrulierte Umgebung in der du Zeit hast gezielt auf alles einzugehen.
  • Kann er mit 6 das so seinen Freunden erklären....
  • Ihn zum Schweigen verpflchliten, wird scheitern und dann eure Beziehung nachhaltig belasten....!!!!
  • Es gibt auch noch die Dimension andere Schüler / Eltern
  • Da es absehbar ist, werden die anderen Kindern auch ihren Eltern berichten... und was dann... es wird eine gewisse eigen Dynamik entstehen... wie das ausgeht ....?
  • Es gibt auch die Dimension "Rückbezüglichkeit". Wie werden die anderen Kinder auf deinen Sohn reagieren. Wenn sie es noch nicht begreifen können, dass seine Mutter einmal psychische Probleme hatte. Kindliche Logik ist sehr einfach in diesem Altern, also hat er auch oder wird er noch psychische Probleme bekommen.....

Ethisch ist Lügen immer ein Problem. Ich habe mal in einem Bericht, finde ich gerade leider nicht, mal gelesen das Menschen sich gurndsätzlich im täglichen Leben anlügen (in manchen alltags Dingen) um das Zusammenleben erst zu ermöglichen.

Bei Kindern muss man sich die Frage stellen, müssen sie alles zu jederzeit wissen und mitgeteilt bekommen???

Im Alter von 6 Jahren ist das in dieser Situation und Konstellation, da noch dritte betroffen sind noch viel stärker zu gewichten. Denn es könnte aus einer gut gemeinten Sache etwas unkontrolierbares werden....

Nun wie könnten Lösungsschematas aussehen:

a.) Eventuell mit der Lehrerin sprechen und sich mit ihr austauschen... und eine Lösung finden???

b.) Die Sache auf der Ebene behandeln, ja das sind Narben von vervsiedenen Verletzungen, die du im Laufe deines Lebens bekommen hast. Du musst ja keinen Zusammenhang zwischen allen Narben herstellen und es einfach im unklaren lassen und du erinnerst dich gerade nicht wie jede einzelne entstanden ist. Was technisch gesehen nicht unbedint mal gelogen sein muss.

Ist er dann mal über die Pubertät hinaus und reifer, kannst du ihn mal genaueraufklären ...

Die sollte er es vor der Pubertät oder während herausfinden. Dann ist es eben so, aber dann darauf achten, dass er nicht auf die Idee kommt es selbst ausporbieren zu wollen. Falls dann die Thematik mit du hast mich angelogen auf kommt. Dann musst du letztlich sagen, dass du ihm keine Märchen über die Narben erzählt hast, was ja auch so ist, sondern ihm nicht alles darüber erzählt hast. Ausserdem kannst du ihn mal fragen, wie er es sich selbst mit 6 Jahren erklärt hätte...! Ohne das dabei noch eventuell Probleme für die Lehrerin usw. entstanden wären.

Und Kinder / Jugendliche haben auch Ihre Geheimnisse oder wussten deine Eltern immer alles zu jederzeit??? Wird dein Sohn die später immer wirklich alles Berichten????

Ist die Antwort ideal - nein. Jeoch ein Optimum wird es leider nicht geben, da auch das Leben selbst und auch das Zusammenleben kein Optimum kennt - leider.

Hollfe es hilft einwenig.

Alles Gute.

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Hallo,

vorausgesetzt es ist "nur" eine Softair bis 0,5 J und hat nicht noch irgendwelche Veränderungen, die sie den Spielzeugstatus verlieren lässt.

Verstoß gegen §42a WaffG (Führen von Anscheinswaffen).

Dann ist es waffenrechtlich erstmal eine Ordnungswidrikeit (OwiG) vgl. § 53 WaffG Abs. 1 Nr. 21a

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__53.html

Wenn die Polizei dies zur Anzeige bringt, wird sich die Behörde mit dir / deinen Eltern in Verbindungsetzen, die für das Bußgeld zuständig ist. Zum einen Jugendgerichtsverfahren muss es nicht zwangsläufig kommen. Hängt davon ab wie sich die Behörde meist Ordnungsmat verhält.

Damit das ganze nicht zu sehr Aktenkundig wird, könnte man vorschlagen, bei einer städtischen Einrichtung einen Tag freiwillig zu Arbeiten gegen Einstellung des Bußgeldverfahrens.

Würde das ganze vors Jugendgericht kommen würde auch "nur" wegen einer OwiG verhandelt. Dort könnte es sogar "nur" mit einer Ermahnung ausgehen oder auch ein paar Sozialstunden, mehr sollte das nicht werden. Aber es wird halt Aktenkundig... muss nicht unbedingt sein...

Sollte es auf Gerichtsebene verhandelt werden, wird bei minderjährigen im Normalfall auch das Jugendamt informiert. Bei dieser "kleinen Sache", sollte da nicht mehr als ein Gespräch stattfinden...

Was deine Schule noch mit dir macht oder machen könnte ist, da ehrer eine Kleinigkeit... ein Schulverweis oder dergleichen wäre überzogen, da niemand zu schaden kam und wohl auch nichts beschädigt wurde. Also nochmal eventuell so etwas wie Hausmeisterstunden, Nachsitzen...

Was hat denn noch die Polizei zu dir gesagt, was die machen werden???

Tipp: Informiere dich vorher wie du dich mit Softairs verhalten musst und spielen nur auf echten Spielfeldern, in der Wohnung oder im befriedetem Besitztum.

Alles Gute.

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Ich kenne mich nicht mit österreichischem Schulrecht aus.

Die Frage ist aber nicht ganz einfach zu beanworten.

Wichtig wäre zu wissen

  • Worin besteht denn das Problem mit deiner jetzigen Schule?
  • Was möchtest du denn in der Zukunft beruflich machen?
  • Wenn du bisher noch keine Arbeit / Ausbildung gefunden hast. An was lag es... die Noten des letzten Abschlusses oder haben die Berufe dir nicht gefallen......?
  • Wann würdest du denn den nächsten Abschluss machen und würde der dir die Möglichkeit zu Berufen eröffnen, die du vielleicht mehr magst?

Es gibt immer Phasen im Leben in denen man einen "Durchhänger" hat. Dies kann dir nicht nur in der Schule passieren sonder auch im Beruf.

Viele junge Menschen gebe heute vielleicht zu schnell auf (darüber kann ich aber nicht urteilen, da ich deine Situation nicht kenne). Man muss sich auch mal einfach durchbeissen und sich selbst "in den Hintern treten". Klingt natürlich sehr blöde, aber überlege dir mal, was für dinge es alles nicht geben würde, wenn Erfinder einfach aufgegeben hätten.

Eine große Gefahr besteht allerdings darin, dass wenn du zu lange zu Hause bleibst ohne geregelten alltag, dass du dich daran gewöhnst. Dies kann dir noch mehr Probleme bereiten als gelangweilt in der Schule zu sitzen.

Überlege dir auch mal welchen Eindruck es auf deinen zukünfigen Chef macht, wenn du vielleicht ein Jahr zu hause bist, was er denkt. Was willst du im sagen, hatte keinen "Bock...", und er denkt sich vielleicht bei der ersten Schwierigkeit läufst du weg....

Überlege dir vielleicht mal, was du neben der Schule noch machen könntest damit die Zeit nicht verloren ist, und du noch etwas zusätzliches lernst damit du später bessere Chancen im Berufsleben hast.

Wo Dunkelheit ist, ist auch meistens ein Funke Hoffnung zu finden.

Das Leben ist selten ein planbare und geradlinige Veranstaltung, da ist alles möglich. Kenne ich aus meinem eigenen Leben.

Je mehr Möglichkeiten du hast um so flexsibler kannst du auf Veränderungen reagieren. Daher ist ein höherer und guter Schulabschluss durch aus hilfreich.

Falls du noch ein paar Informationen liefern kannst, kann ich vielleicht noch genauer antworen oder Ideen anbieten.

Ich hoffe es hilft ein wenig weiter.

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Hallo,

das kommt auf das Bundesland an und wie alt du bist, und wielange du schon zur Schule gehst. Denn wenn du noch berufsschulpflichtig bist, ist das BVJ für dich Pflichtschule und du musst dort hin.... daher müssen die dich auch annehmen!!!

Beispiel für Baden-Württemberg

Schulpflicht besteht (mein Infostand von ca. 2006, kann sich geändert haben, glaube ich aber nicht...)

4 Jahre Grundschule

5 Jahre eine Schule, die auf der Grundschule aufbaut

plus 1 Jahr berufsschulpflicht, sofern du noch unter 18 Jahren bist und keine Berufsausbildung machst....

Daher ist auch noch zu berücksichtigen wie oft du sitzengeblieben bist...

Bist du nicht mehr schulpflichtig, dann kann dich die Schule aufnehmen, da gelten dann die Anmeldefristen und was noch an Plätzen frei ist, da die schulpflichtigen natürlich vorrang haben müssen.

Für eine genauere Beantwortung, musst du noch ein paar infos über deine Schullaufbahn und Alter liefern, und was dein schulisches Ziel wäre....

Hoffe es hilft etwas weiter.

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Alles was wir geben mussten.

Kinder (Klone) die gezüchtet werden um Organe zu spenden....

Spielt in England, Buchvorlage ist aber von einem Japaner...

„Und gerade durch seine ruhige, entschleunigte, undramatische Gangart entfaltet ‚Alles, was wir geben mussten‘ eine unglaubliche emotionale Wucht, die noch lange nach dem Kinobesuch nachwirkt. Selten war ein Film so unglaublich traurig … und so unglaublich schön.“

br-online.de

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Hallo,

klingt nicht dramatisch. Also keine Sorgen. Du wirst immer Fächer haben in den es läuft oder mal nicht. Hochs und Tiefs gibt es ja auch im Sport.

Auch Lehrer haben ihre Lieblingsthemen oder Themen, die man mal schnell durchzieht damit man es "halt gemacht hat". Was sich auch auf die Qualität des Unterrichts auswirken kann. Und du selbst hast man mehr oder weniger um die Ohren (Familien, Freunde, Verein usw.), auch dies wirkt sich auf dein Lernen aus.

Deine Aufgabe ist eigentlich "nur", je nachdem wie du lernst oder "arbeitest" eine gewisse Kontinuität in dein Arbeitsverhalten zu bringen. Es gibt viele Schüler, die einfach so gut sind, dass sie durch die Grundschule und die anfangs Klassen des Gymnasiums kommen, ohne dafür arbeiten zu müssen. Doch irgendwann kommt der Punkt an dem es nicht mehr ohne "sinnvolles" Arbeiten geht. Dies ist bei vielen dann der Knackpunkt, denn dann fliegen sie aus allen Wolken, eventuell noch Pubertät mit im Boot und niemals das "Lernen gelernt", und dann wird es lustig... ;)

Bei deinen Noten, sind noch große Schwankungen. Daher schau mal auf dein Arbeitsverhalten und ob dir eine entsprechende "Grundarbeitsweise!" zu legen kannst. Insbesondere, du auch arbeitest wenn alles "läuft" und du eigentlich nicht tun müsstest.

Wichtig ist keine Angst haben, und am Ball bleiben.

Alles Gute.

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Hallo,

50 % der Gesamtpunkt müssen auch 50 % der "Leistungsnote" sein.

Wäre dem nicht so, dann würde einzelne Punkt, die du dir durch das richtige beantworten der Fragen erarbeitet hast mehr oder weniger Wert sein. Dies darf aber nicht sein, da alle Punkte gleich viel Wert sind. Der Unterschied z.B. wie viele Punkt eine Aufgabe bekommt also 5 oder nur einen, legt "der Lehrer fest" in Abhängigkeit von Schwierigkeitsgrad oder Aufwand...., sobald dies aber geschehen ist und die Aufgabe bewertet wurde bekommst du deine Punkte also "Verrechnungspunkte" für die Gesamtnote.

Daher sind 50 % der Punkt auch 50 % der Note, also nach Umrechnung 3,5.

Dies hat aber auch Ausnahmen, sofern es Prüfungsordnungen gibt, die eine höhere Bestehensquote festlegen, z. B die Prüfung ist bestand wenn man 60 % der Punkte benötigt... usw. oder es gibt keine Regelung, dann kann es sein das dem Prüfer ein "ermessens Spielraum" eingeräumt werden kann, sprich relative Willkür herrscht.

Es ist unbefriedigend, aber Willkür ist die einzige allgemeingültige Grundkonstante im deutschen Bildungswesen.

Sollte es in deinem Fall um eine Klassenarbeit gehen, sollt man eher von der Umrechnung Punkt = Punkt ausgehen. Aber man müsste sich genau die Notenbildungsregeln in deinem Bundesland anschauen und im Falle von Prüfungen, die jeweiligen Prüfungsordnungen.

Ein Urteil hierzu findest du hier http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE107678920&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all

Falls der Link nicht tut

Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 9. Senat Entscheidungsdatum: 11.04.1989 Aktenzeichen: 9 S 2047/88 Dokumenttyp: Urteil

Viel Glück.

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