Hallo,

ich habe mal im Netz etwas gestöbert und folgendes gefunden

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html?p1=0&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-SchulGHE2005rahmen&doc.part=R&toc.poskey=#docid:7117322,29,20110916

Die §§ 26-36 befassen sich mit der Notengebung und wenn du auf der linken Seite nach unten zu Anhang gehst Anlage 2 auswählst der Abschnitt Sekundarstufe 1.

Dies sind wohl die Grundlagen für die Notengebung. in Hessen.

Aus diesen Quellen geht leider nicht hervor wie lange ein Test oder eine Arbeit mindestens Dauern muss. Aber das bedeutet noch nicht viel deine Lehrerin muss erklären können warum die 10 Minuten für die Bearbeitung und die Form der Leistungsmessung als Klassenarbeit angemessen waren!!!! Und das wird sehr schwiering.

Im allgemeinen ist anerkannt, dass eine Klassenarbeit den Umfang von einer Schulstunde hat,  kann auch länger (gerade bei der Prüfungsvorbereitung z.B. Klassenarbeit unter Prüfungsbedingungen)  oder kürzer sein. Jedoch dann muss auch der Stoff weniger sein und die Bearbeitung der Arbeit muss in der kürzeren Zeit möglich sein. Dies muss der Lehrer darlegen können. Da in der Relgel eine Klassenarbeit den Stoff von mehr als den letzten beiden Schulstunden oder der letzen beiden Wochen umfasst. Ansonsten wäre es ein Test!!!

Was kann man tun?

Was sagen denn deine Eltern zum Thema?

Sie können auch mal mit den Elternvertretern an der Schule sprechen.

Vieleicht gibt es sogar Vorgaben der Schulkonferenz über die Dauer der Klassenarbeiten und der Tests!!! Wenn nicht können die Eltern in der Schulkonferenz den Antragstellen, die mindest Dauer festzulegen!! Das geht, die Eltern dürfen sich nur nicht einschütern lassen von den Lehrer und dem Schulleiter!!! Denn auch die Kinder anderer Eltern können mal von sowas betroffen sein und wenn die Lehrer sagen man braucht das nicht, wir halten uns eh immer daran. Wunderbar, dann können wir es ja erst recht beschliessen, denn dann haben alle Sicherheit!!!

Bist du bereit dich auf einen "klein Krieg" einzulassen, denn die Lehrer sind der Meinung sie dürfen alles und machen keine Fehler.... was absolult nicht stimmt. Denn das einzige was sie meistens rettet, ist das die Gesetze und Regeln so gemacht sind, das man ihnen nur sehr schwer etwas nachweisen kann... Aber man kann ihnen auf die Finger klopfen erfordert halt nemenge Mut und Willen.... Wenn du das willst, dann muss man sich überlegen wie man dann am besten vorgeht....

Du kannst auch mal mit dem Vertrauenslehrer sprechen, falls es so was bei euch gibt. Denn wenn von dem Fehlverhalten einer Lehrerin, die ihre Arbeit nicht beherscht für dich ein Jahr Wiederholung auf dem Spiel steht oder der Wechsel auf die Hauptschule (wenn ich das richtig verstanden habe), dann muss man sich auch im zweifel wehren.

Wie lange war die Arbeit denn angekündigt??? und über wieviele Wochen ging denn der Stoff zurück?? Vermutlich alles seit Schuljahresanfang???

Bei der Sache mal nicht den Kopfhängen lassen.

Wenn du noch infos hast oder Hilfe brauchst einfach, was in den Kommentar schreiben...

Alles Gute!

P.S. Aus Reli austreten kannst du immer noch, aber auch in Ethik musst du lernen....

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Hallo,

du benötigst eine Erlaubnis nach § 7 oder §27 SprengG. Antrag deiner zuständigen Behörde holen ausfüllen. Die Überprüfung auf Zuverlässigkeit nimmt die Behörde im Rahmen der Bearbeitung vor. Versicherungsnachweis nicht vergessen bei § 27 Erlaubnis für Feuerwerk bist du gem. SprengG nichtverpflchlichte ein Bedürfniss nachzuweisen. Die Behörden beraten hier machmal in die falsche Richtung, wie man ab und an hört. Wie so wohl ... ;)

Der Fachkundelehrgang (Grundlehrgang für das Abbrennen von Feuerwerken) ist für Kategorie F4.

In Deutschland gibt es keine Ausbildung für Kat. F3....!  (Es sein denn es hat sich was geändert.) Daher geht der Antrag durch, wenn alle Dinge erfüllt sind.

Das Thema Lagerung ist allerdings ein Problem... Such hier mal nach der 2. Verordnung zum SprengG, bzw. die Lagerrichtline für Aufbewahung in kleinen Mengen.

Falls noch Fragen sind einfach Kontakt aufnehmen.

Viel Spaß!

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Hallo,

wenn sie genau vorgibt was ihr lernen sollt und die ausdrücklich sagt, dass ihr das neue Thema der letzten Stunde nicht lernen sollt. Dann hat sie sich auch daran zu halten. In wieweit euer Schulgesetz da etwas vorgibt weiß ich nicht. Jedoch aus pädagogischer Sicht ist es äußerst unklug, dass eine Lehrerin ihre Schüler bewusst anlügt. Wenn sie Themen vorgibt macht es keinen Sinn davon abzuweichen. Die Arbeit soll ja dass Messen, was ihr können sollt und kein Glücksspiel sein über Sachen die mal waren... Eine Klassenarbeit ist immer bezogen auf den Bereich der seit der letzten Klassenarbeit behandelt wurde. Soll der Stoff des ganzen Jahres vorkommen musse es auch angekündigt werden....

Nur bei unangekündigten Tests gibt es die "Faustregel" dass der Stoff des Tests den Inhalt der letzten beiden Stunden umfassen darf. Aber eine angekündigte Klassenarbeit mit vom Lehrer vorgegebenen Inhalten fällt da nicht darunter.

Das ist ein Fall für die Eltern und Elternvertreter. Ich gehe mal davon aus dass alle in der Klasse es gehört haben. Daher sollte es genügend Zeugen geben. Die Frage bei so Sachen ist immer, könnt ihr den Gegenwind aushalten wenn sie sich an euch rächen will...... Wenn das egal ist, dann einfach mal Eltern losschicken und von der Lehrerin eine Begründung für ihr Verhalten einfordern, am Besten soll sie schriftlich antworten.....

Aber wie gesagt, je nachdem was sie für einen Charakter hat wird sich versuchen sich zu rächen...

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Hallo,

schau dir mal meine antwort hier an http://www.gutefrage.net/frage/militaerschulen-#answer31065522

Manche von den Schulen sind auf für jungs und mädchen

in europa (west) gibt es da so nicht wirklich, die akademine die es gibt sind dann schon die "echten" die zum offizierausbilden...

In England gibt es noch eine Jugendorganisation wie "Pfandfinder" nennt sich CCF die gibt es als lokale Jugendgruppen oder auch in Schulen als "AG" angebot. Aber selbst in England ist mir eine Militärschule wie es sie in den USA gibt nicht bekannt.

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Hallo,

wegnehmen ja - wenn der unterricht durch das handy oder sonstige gegenstände gestört wrid.

durchsuchen, egal was: nein ein Lehrer darf weder deine Hosentaschen, Schultasche oder sonst was durchsuchen, dies gilt auch für das handy. das ist deine privatsphere, auch das lesen deiner sms ist verboten.

die drohung das dann die polizei dich oder dein handy druchsucht ist ebenfalls witzlos. die polizei darf dich nur durchsuchen, wenn von dir einen gefahr ausgeht oder du im verdacht stehts eine straftat begangen zu haben z.B. Ladendiebstahl oder allgemeine personenkontrolle

das handy zu druch suchen ist grauzuone, im prinzip darauf bestehen das es deine privatsphere ist, denn die polizei darf, wie bei wohnungsdurchsuchungen nur auf richtlerlichenbeschluss eine durchsuchung der wohnung usw. vornehmen.

also bevor du das handy jemanden gibts - ausschalten!!!! ohne gerichtsbeschluss wird es schwer dich zum einschalten zu zwingen.

auch schüler haben rechte, was machen lehrern unsinnig erscheint ;-))

Du kannst gegen den Lehrer anzeige wegen verletzung deiner privatspehre stellen, was vermutlich eingestellt wird. aber zu dem kannst du noch eine dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, was meistens eher für den Leher probleme bringt, denn das kommt in seine personalakte und er wird bei der schulaufsicht "bekannt" und wenn sich so etwas häuft macht sich das nicht gut bei beförderungen...

Schulleiter..., das ist so eine sache für sich, melden solltest du die sache, dann wird meist der leher in schutz genommen usw. und schuldig sind eh nur die schüler... und dann kommt die dienstaufsichtsbeschwerde und ups können wir reden, das war doch nicht so schlimm...

soweit zu deinen rechten.

allerdings, handys gehören in der schule aus, ich selbst würde handys mit kamera generell in der schule verbieten, die mobbing gefahr die aus solchen filmchen entsteht ins nicht akzeptabel.... soweit zur moral...

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