Hallo Community,
ich habe eine Vollzeitstelle über eine Dienstleistfirma in einem Flughafen bekommen und ich werde morgen da anfangen. Jedoch hatte ich einige Tage vorher eine Ausbildungsstelle als Einzelhandelskaufmann ab den 01.08, die ich unbedingt machen will, bereits zugesagt.
Jetzt kam ich auf die Idee im Flughafen nur drei Wochen zu arbeiten, um genug Geld zu verdienen bzw.um meine Rechnungen abzahlen zu können.
Laut dem Vertrag sollte man die Kündigung während der Probezeit zwei Wochen vorher einreichen.
Das bedeutet für mich wohl, dass ich meine Kündigung nächste Woche einreichen sollte, um danach nur noch meine restlichen zwei Wochen zu arbeiten.
Geht das? Oder könnte man mich, wenn ich die Kündigung mit meiner Ausbildung begründe, sogar fristlos nach nur einer Woche kündigen?
Ich hoffe, dass ich nur auf meine drei Wochen komme, da ich nur auf eine bestimmte Summe arbeiten möchte. Wie sagt man so schön... Ein Pferd springt nur so hoch wie es muss.. :)
Nicht mehr, und auch nicht weniger.
Was denkt ihr? Ist das so richtig wie es sage?
Gruß
Musterbo485