Danke für eure Antworten! Ich werde nicht auf jede einzelne eingehen.
Vielleicht sollte man noch dazu sagen, dass der besagte Lehrling kein "Musterlehrling" ist, sondern schon des öfteren durch Fehlverhalten (Spiele am Handy, offensichtliche Social Media Aktivitäten am Arbeitsplatz und das auch über längere Zeit) aufgefallen ist.
Da ich mich schon sehr stark mit meinem Betrieb identifiziere und hier schon seit langer Zeit beschäftigt bin, tendiere ich stark dazu es meinem Arbeitgeber mitzuteilen. Allerdings will ich auch ungerne derjenige sein, der das Leben des Lehrlings zerstört. Mit ihm zu sprechen könnte evtl. Früchte tragen, falls es allerdings nichts nützt, könnte mich der Lehrling natürlich anschwärzen dass ich absichtlich nichts gesagt habe. Dann steht mein Wort gegen seines (wobei ich mir sicher bin dass meines mehr Gewicht hat).
Ist das rechtlich wirklich der Fall dass ich bei "Schweigen" des Betrugs eine "Straftat" begehe bzgl. mich schuldig mache? Das fände ich interessant.
Ich schreibe btw aus Österreich.