Es wäre möglich das er gegen irgendeinen Inhaltsstoff allergisch ist.

Genau sagen kann das aber nur ein Arzt. einfach aufschreiben bei welchem Kuchen/ Torte das Auftritt und dann dem Arzt alles vorlegen.

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So wie ich das versteh verdienen sie 400€ /Monat.

Das ist sehr wenig, er ist Berufkrank, hat aber (warscheinlich) keine Berufsunfähigkeitsversicherung oder ähnliches, oder?

Im Grunde wohnen sie beide zusammen und bekommen deshalb kein Geld.

Zum einen würde ich ihnen Raten mal zum Arbeitsamt zu gehen und mal richtig beraten zu lassen. 400€ einkommen sind zu wenig, auch für eine Bedarfsgemeinschaft. sie könnten/ oder ihr Mann Alg 2 beantragen (fraglich da berufskrank) oder aufstockendes Alg2 (zählt dann die Bedarfsgemeinschaft, da sind 400€ zu wenig)

Wenn er Berufskrank ist hat er Anspruch auf eine entsprechende Rente. Bekommen sie keine, haben sie Anspruch auf alg2. allerdings ist dann sichergestellt das ihr mann Arbeiten kann, als was auch immer. In dem Fall sollte es kein Problem sein einen Nebenjob oder eine kleine Tätigkeit anzunehmen sobald es möglich ist.

Hochzeit oder Lebensgemeinschaft ist diesbezüglich egal. wenn sie allen ernstes von 400€ zu zweit leben soll kann und wird das nicht funktionieren.

sollte der Verdient höher sein (bis 1200€ für sie beide) könnten sie noch versuchen wohngeld zu beantragen.

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Bankgeheimnis verletzt- was tun?

So, hier mal der Fall.

Ich besitze bei einer Bank ein Konto mit sehr viel erspartem. es wurde (da ich ja noch Kind war) von meiner Mutter angelegt. das ersparte darauf wurde von meiner Oma gezahlt.

Zu dem Konto besitzt meine Mutter die Karte- falls etwas passiert etc.

seit 2 Jahren versuche ich mittlerweile meine Karte zum Konto zu bekommen- vergeblich allerdings, sie weigert sich das Ding rauszugeben. Ohne die Karte gehn aber keine Überweisungen oä. Letztes Jahr ist der Kontakt abgebrochen

So, nun war ich vor kurzem auf der Bank bei einer Beraterin, habe ich erklärt das die Karte noch da ist, mein Konto (Ich auch eigentümerin da ich 18 Jahre bin), ich die alleinige Verfügungsgewalt habe. Nach der Absprache wurden aber umgehend meine Mutter informiert und das obwohl sie kein Anrecht auf irgendwelche Information hat. Meine Mutter hat selbstverständlich das Konto komplett leer geräumt und weigert sich (wie ja auch vorher schon mit der Karte) das Geld zurückzugeben.

Ich seh das als Vertrauensbruch und habe meine Konten da aufgelöst. Ich finde das eine frechheit, die Frau wusste ja auch noch das der Kontakt nicht mehr besteht und was es für ein Theater gibt damit.

Was würdet ihr mir Raten, zum anwalt gehn? wie bekomme ich in dem Fall das Geld zurück, ich würde sagen ist ein Fehler der Sparkasse. Hätten die ihre AGB nicht verletzt hätte sie mir ja auch nicht das Geld "geklaut"

Was meint ihr?

Ich bin gespannt auf eure Antworten.

LG

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Sie hatte keine Vollmacht (auch keine Unterschriftenvollmacht oder so)und keine Rechte- dies hatte ich bereits vorher bei der Bank erfragt.(auch vor der abhebung)

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Brief an den Vorstand

also, ich hab ähnliche Probleme und das kann manchmal echt nach hinten losgehen.

Mein Konto wurde von fremden Leuten leergeräumt und das ist nicht witzig.

Bei sowas würde ich zu einem brief an den Vorstand raten und sich mit allen Zusammensetzen.

Sowas darf nicht passieren und auch wenn es ein Fehler ist- dir selbst würde es warscheinlich angekreidet werden.

es ist nicht schlimm wenn nichts passiert und das Zeug an den Richtigen kommt- aber was ist wenns der falsche ist?

Ich denke eine Abmahnung bricht ihr nicht den Hals und das nächste mal wird sie einfach besser darauf achten. Nicht schlimm für sie und mehr Sicherheit für dich.

Du reißt ihr ja nicht gleich den Kopf dabei ab

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