Hallo.
Problem bzw Frage.
Habe mir ein Auto von einem Privatverkäufer am 26.08.2012 gekauft.
am 28.08.2012 musste ich mit dem auto in die werkstatt weil das verbindungsstück zwischen endschalldämpfer und hauptschalldämpfer durchgerostet war.
ich sagte zur werkstatt das sie ihn gleich mal durchgucken sollten, weil er nächsten monat zum TÜV muss.
nun das problem, es wurde erhebliche mängel festgestellt.
z.b. Drehlastventil, Bremsen vorn und hinten komplett, Feder v.L. gebrochen, Feststellbremse, von der korrision ganz zu schweigen.
Sprich es würde für mich an die 1000€ an reparaturkosten entstehen.
wenn man das geld investieren würde, wäre es der letzte TÜV für dieses autos.
Jetzt hatten wir beim Verkauf einen Vertrag abgeschlossen in dem steht, ich zitire:
,,Ausschluss der Sachmängelhaftung:
Das kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. ,,
Dadurch das die bremsen komplett hin sind, besteht doch eine verletzung von leben, körper und gesundheit oder irre ich mich da??
Kann ich mir mein geld wieder zurück holen??
hoffe es kann mir jemand irgendwie helfen.
LG Ich