Ich würde die Schatten ausschalten, dann läufts flüssiger.

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Der Vertrauenslehrer unterliegt einer Schweigepflicht, muss allerdings die Schulleitung und die Erziehungsberechtigten informieren, wenn es um gesundheitliche Gefährdung, Drogenmissbrauch, Straftaten oder Selbstmordgefährdung geht.

LG

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