Die Antwort gibt es u. a. unter 

http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/ueberweisung/ueberweisungs-fristen-eu-zahlungsdiensterichtlini

"am nächsten Geschäftstag nach Auftragserteilung bei der Empfängerbank vorliegen. Dies gilt für Überweisungen wie für Lastschriften.
Für beleghafte Zahlungsaufträge verlängert sich die Frist um einen Geschäftstag.
Die Rechtzeitigkeit des Zugangs des Zahlungsauftrags kann, z.B. im Preis- und Leistungsverzeichnis, hinsichtlich Annahmeschluss-Zeiten (cut-off Zeiten) geregelt werden."

Wenn die Überweisung also am Mittwoch, noch rechtzeitig vor "Annahmeschluss" der Bank erteilt wurde, muss das Geld spätestens heute (Freitag) auf Deinem Konto sein, wenn der Auftrag elektronisch erteilt wurde. Bei beleghaft erteiltem Auftrag erst am Montag. Fristen verlängern sich jeweils um einen Tag, wenn der Auftrag nach "Annahmeschluss" erteilt wurde.

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