nun, in der zwischenzeit habe ich meine Kündigung durchgezogen, einmal zornig beim ADAC angerufen, weil: meine Partnerin ja keine aktive Mitgliedschaft hatte, sie war weder Vertragspartnerin noch "unterschriftsberechtigt". Schau dir die zugehörigen Antragsformulare des ADAC an, dann kommst du auf eine Lösung. Dort ist nichts erkennbar, das der Partner eigenständig ist es wird nur von einer Mitgliedschaft gesprochen. Einfach die Rechnung an die Partnerin zurückweisen, das sie kein Mitglied ist und die Hauptmitgliedschaft bereits zum x x gekündigt wurde. das ist Meineserachtens nur Dummfang vom ADAC, der seine Mitglieder behalten möchte. Deine Partnerin hat ja nicht mal das Antragsformular für die Partnermitgleidschaft unterschreiben müssen.

...zur Antwort

Die Steuerlast deines Mannes bemisst sich aber auch aus den "Freibeträgen" der ex Frau. ich gehe davon aus, das zu dem Zeitpunkt, wo diese angefallen sind, er noch mit der Ex verheirat war. So gesehen kann es durchaus sein, das ihr ein Teil zu steht. Warum dein Mann allerdings (mutmaßung) keine Einzelveranlagung durch geführt hat und Geld an Vater Staat verschenkt hat entzieht sich mir. Wenn du das schr. hast, das euch der Anwalt "erpresst" hat - Staatsanwaltschaft - Anzeige machen, Rechtsanwalt bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer melden. Wenn nichts schr. vorliegt, einfach Ruhe bewahren.ihr eine Teril überweisen udn nicht noch dritte ( Anwalt/Gericht) an der Sache verdienen lassen. Zudem würde ich die Unterhaltsforderungen der EX und des Kindes überprüfen lassen. Die angegebenen Werte 400 Kind/1000 Ex müsste ein bereinigtes Monatsnetto von rund 3500 € gegenüber stehen.

...zur Antwort

wenn deine Mann, wo die Tochter bei euch gelebt hat den, den zustehenden Tochter Unterhaltsanspruch nicht durch gesetzt hat und ein gerichtlicher/und oder Jugendamsttitel, aus dem vollstreckt werden kann, vorliegt - Pech gehabt. Nachträglich ist maximal für den noch laufenden Monat möglich. Der Zahlungsanspruch jetzt der Mutter gegen über deinem mann errechnet sich aus der Düsseldorfer Tabelle, Alter des Kindes, Einkommen, Anzahl der Unterhaltspflichtigne Kinder. Einfach mal in der Düsseldorfer Tabelle nachschauen http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0CDkQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.olg-duesseldorf.nrw.de%2Finfos%2FDuesseldorfer_tabelle%2FTabelle-2013%2FDuesseldorfer-Tabelle-Stand-01_01_2013.pdf&ei=UHP4UoW2KebnywOu5YCgCg&usg=AFQjCNHCAR0rJncVIPOaM1ztZJasZ0P1ng&bvm=bv.60983673,d.bGQ. dein Kind und dein Ex spielen da überhaupt nicht mit rein. Zu deinem Ex: Falls du einen Jugendamtstitel/oder egrichtlichen hast und er zahlt keinen Unterhalt- Staatsanwaltschaft wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigen. Ob da viel rauskommt, wenn er z.B. H 4 macht, sei mal dahin gestellt, du bekommst aber auf diesen Weg wenigstens seine Adresse und kannst dann weitere Schritte einleiten.

...zur Antwort

Selbst wenn dein Exfreund H4 bekommt, ist eine Unterhaltsklage möglich. Die Gerichte sind da sehr erfinderisch. da er noch jünger sein wird, wird ihm nahegelegt werden, sich europaweit zu bewerben, Die Bindung an seine Freundin bzw Heimat usw. sind dabei irrelevant. Weil er das nicht macht, aber könnte, bekommt er ein fiktives Einkommen, was er erziehlen könnte, wenn er arbeiten geht. Davon kann er Unterhalt zahlen. Du hast letztendlich eine Titel für die nächsten 30 jahre, der vollstreckbar ist. Ob du real was bekommst, steht leider woanders. Er hat die Wahl, lebenslang H 4 zu beziehen oder arnbeiten zu gehen und Unterhalt zu bezahlen. Sollte z.B. seine neue Freundin ein sehr hohes Einkommen haben, könnte der Verdacht bestehen, das sich der Kindesvater absichtlich in diese Situation gebracht hat, dann könnte es sein, das ein "Hausmannsgeld" ihm angerechnet wird, somit wieder leistungsfähig. Allso zu hause bleiben weil man für sein Kind nicht zahlen will, ist nicht. Kinder bzw deren Forderungen sind sehr anhänglich.

...zur Antwort
Unterhalt: Verschärfte Einkommsprüfung im Mangelfall

Vor einiger Zeit stellte ein Mann diese Frage

Meine Tochter ist zum zweiten Mal verheiratet. Ihr Ex ist unterhaltspflichtig für seine 12jährige Tochter. Darum windet er sich immer mal wieder. Jetzt hat er offensichtlich seinen Job gekündigt, um wegzuziehen. Am neuen Wohnort hat er sich dann erstmal arbeitslos gemeldet und ... entgeht damit seiner Unterhaltspflicht. Ich habe mal gelesen, dass die unterhaltspflichtigen Väter in diesem Land die Pflicht haben, die besser bezahlte Arbeit auszuführen, um ihren Unterhaltspflichten nachkommen zu können. Vom bisherigen Einkommen hat er sowieso nur 50 % des Tabellen-Unterhalts gezahlt. Jetzt meint er, kann er gar nicht mehr. Die Tochter ist 12, also gibt es auch keinen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Wer kann weiterhelfen? Wie kann meine Tochter ihm mal ordentlich auf die Füße treten? Wieso darf er seinen Job aufgeben, um dann gar nicht mehr zahlen zu müssen? Gibt es Erfahrungen? Was kann man tun? Danke schon mal im Voraus für Eure Antworten.

Darauf hin stellte ich diese Antwort, bzw Fragen, aber ich glaube, das liest keiner mehr, daher der erneuerte VERSUCH:

Guten Abend,

der Beitrag ist zwar schon sehr alt, aber ich hoffe trotzdem mal hier anknüpfen zu können... Ich bin in ähnlicher Situation wie diese Tochter. Ich habe vor fast zwei Jahren meinen Mann geheiratet, der nicht der leibliche Vater der Kinder (in meinem Fall 2) ist. Der Erzeuger HAT eine Arbeitsstelle, arbeitet VOLLZEIT, aber als Hilfsarbeiter bei seinem "besten Freund". Aktuell habe ich auch von dieser verschärften Einkommensprüfung im Mangelfall gehört und inzwischen auch im Internet gefunden. Hier stand schon der "Rat" eine Beistandschaft beim Jugendamt zu beantragen. Diese besteht seid 2005! Der KV zahlte auch ca 3 Jahre vollen Unterhalt und bis zu meiner Heirat erhielt ich dann Unterhaltsvorschuss. Seid dem passiert leider gar nichts! Nix... Das Jugendamt hat damals eine ähnliche Aussage getroffen, das er "zu besseren wirtschaftlichen Verhältnissen" verklagt werden kann, aber damals war es ja noch "frisch", mittlerweile sind fast zwei Jahre vergangen, ohne Ergebnis. Der Titel, der Bestand, wurde auf 22,00 und 26,00€ herunter gesetzt.

Wer hat Erfahrungen gemacht? Wer kann mir mehr dazu erzählen? Ich habe einen Termin bei einem Rechtsanwalt, möchte mich aber vorab erkundigen. Ich bin es leid das er nicht zahlt. Es sieht nicht so aus, als hätte er kein Geld. Er sagt jedoch, es kommt von seinen Eltern. Auch da die Frage, ab wann werden die belangt? Besitzen mehrere Immobilien. Es geht nicht um mich, es geht um die Kinder, und während ich und mein Mann alles aufbringen um den Kindern ein gutes Leben und vorallem eine gute Zukunft zu bieten hören wir vom Vater nur dumme Sprüche. Stellt Ansprüche usw. Sorgerecht- was heißt das? Das heißt nicht, das man das RECHT hat, alle 14 Tage sein(e) Kind(er) zu sehen, das heißt auch , die gesamten PFLICHTEN zu erfüllen! Davon kennt er nicht eine einzige!

Bin auf Antworten gespannt.....

...zum Beitrag

Du schreibst, das du in guten Verhältnissen lebst, dann pass nur auf, das du nicht zu (Bar) unterhalt verdonnert wirst, weil du ein mehrfaches von dem des Kindesvaters verdienst. Und mal ehrlich, wenn er bisher ca 25€ gezahlt hat, glaubst, das Gericht lehnt sich soweit aus dem Fenster und revidiert die Entscheidung des JA,s, so das er 334 € zahlen muss? Stehe drüber, wenn es dir so gut geht, wie du schreibst, solltest du keine weiteren Kosten (Anwaltsmäßig) produzieren und das gesparrte Geld lieber deinem Kind zu gute kommen lassen

...zur Antwort

der Vater ist ja schon raus, weil er soziale leistungen erhält. Eltern haften nunmal für ihre Kinder, und umgekehrt, das ist halt das Sozialprinzip. Ja wenn Sohni zahlen muss ist halt das Geschrei groß. Vielleicht hätte man sich mal die Frage stellen sollen, warum der Vater H4 erhält? Sicherlich nicht freiwillig, aber ihm werden die (Unterhalts) schulden übern Kopf gewachsen sein und er hat es vorgezogen, sich in die soziale Hängematte zu legen.

...zur Antwort

Höchstens dein neuer mann adoptiert sie, dann ist natürlich schluss mit bezahlen. Die Frage sollte auch dahon gestellt werden, welchen namen nimmst du an? Den deines neuen Mannes und lässte deine Kinder umbennen oder nimmt dein neuer Mann deinen an, um die letzte Bindung des leiblichen Vater zu seinen Kindern nicht zu zerstören

...zur Antwort

Titel werden im allgemeinen nicht anerkannt. In anderen Ländern. z.B. tailand dürfte sein einkommen z.B. so niedrig sein, das eh nichts zu holen ist. Denk nur an die Übersetzungskosten der benötigten Dokumente, der Kosten der Eintreibung (ausländischen rechtsanwalt ) usw. Unterhaltsschuldner werden doch nicht durch Haftbefehl gesucht. Fraglich ist auch, ob das betreffende Land ein Abkommen mit der BRD hat, um z.B. forderungen einzutreiben. kurz gesagt, vergiss es. das lohnt den Aufwand nicht

...zur Antwort

geh auf die Bank und mach ein P Konto (Pfändungsschutzkonto). Die Bank kann dein Konto nicht so einfach pfänden, denn du hast einen "Freibetrag". es kommt auf die Pfändung an. Ist es eine Unterhaltspfändung. d.h. du msst für jemanden Unterhalt zahlen, liegt dein SB in Höhe deiner Sozialhilfe. Ist es eine normale Pfändung bei x,y, berechnet sich dein Pfändbarer Betrag § 850 ZPO, liegt deutlich über 1200 €. H4 Geld und der Unterhalt für dein Kind ist somit Pfändungsfrei. gehe auf die bank und frage nach der rechtsgrundlage, du müssetst was erhalten haben, wer was gefändet hat und dort müsste auch dein SB stehen. Wenn nicht, sofort auf AG und Vollstreckungsabwehrklage erheben.

...zur Antwort

es müsste erstmal die Frage geklärt werden, was alles von eurem Einkommen abgezogen wird, um euer unterhaltsrelevantes(bereingtes) Einkommen zu ermitteln.Fahrt und Arbeitsmittelkosten, 5% Rentenvorsorge, Unfallversicherungen. euch beiden steht erstmal ein Betrag von 2x 360 € Warmmiete zu. solltet ihr diesen nicht ausschöpfen, wovon ich mal davon ausgehe, kann das Gericht nicht einfach den selbstbehalt kürzen,, siehe auch Leitlienen Punkt 8. (kostenloses Wohnen). Im allg. drückt sich so die Not von der Stäätin aus, das maximal möglichste aus dem Unterhaltszahler herrauszupressen.

...zur Antwort

Fraglich ist, ob die 1200 schon unterhaltsrechtlich bereinigt sind, d.h. z.B. Fahrtkosten abgezogen wurden, auch wird dir zugestanden 5% von deinem Einkommen als Rente anzulegen.weiterhin kannst du einige Versicherungen z.B. Unfallversicherung unterhaltsrechtlich gelten machen. sollest du eine vollzeiterwerbstätigkeit haben, brauchst du keiner weiteren Erwerbstätigkeit nach gehen, da du deinen unterhaltsrechtlichen Anspruch erfüllt hast, jeder Mehrverdienst wird nur 1:1 in Unterhalt abgegeben.

...zur Antwort

Finde dich damit ab, das du nichts bekommst, selbst wenn du einen Titel in deutschland über einen Mann, der in einem anderen Land lebt, bekommen solltest, dürfte es schwer sein, daraus zu vollstrecken. Fraglich ist vor allen, ob in Italien deutsche Unterhaltstitel anerkannt werden. Du hast deine Schule fast hinter dir. fang eine Lehre an, dann erhälst du, wenn du zu hause ausziehst und mindestens 50 km weit weg, wenigstens BAB. du kannst somit unter günstigen Umständen auf bis zu 1000 € im Monat kommen, da dir die Berufsausbildungsbeihilfe z.B. die Wohn und Fahrtkosten bei zu geringen Lehrlingsgeld übernimmt.

...zur Antwort

leider schreibst du nicht, wie die 600 € sich zusammen setzen. sind diese Ausbildungsgeld/lehrlingsgeld etc, hätte du evtl einen Anspruch auf einen Restbetrag von Unterhalt, wenn du ausziehst. Ist es ein richtiger (Aushilfs). Job, sollte es schwer werden, irgendwelche Ansprüche gegenüber den Eltern durch zu setzen. Dann kannst du nur versuchen, z.B. in einer anderen Stadt Fuß zu fassen , da sonst das "ausziehen" und dann Zuschuß vom Staat kassieren nicht begründbar sein dürfte.

...zur Antwort
Möchte mit 16 ausziehen; finanzielle Unterstüzung? näheres im Text!

Aaalso es geht um folgendes: Ich bin 16 Jahre alt und besuche momentan die 11. Klasse der Fachoberschule in München. Ich möchte ausziehen und würde gerne wissen welche finanziellen Unterstützungen (wenn überhaupt) ich vom Staat/der Stadt und so beantragen kann. Es ist so das meine Mutter das volle Sorgerecht für mich hat und mein leiblicher Vater keinen Unterhalt zahlt, es wurde über die Polizei und einem Anwalt zwar bereits nach ihm gesucht, doch momantan ist er, laut meiner Mutter, unauffindbar. Da wüsste ich jetzt auch gerne ob ich da irgendeine "Sonderstellung" oder sowas habe und mir der Unterhalt der mir von ihm eigentlich zustehen würde auch irgendwie bezahlt wird? Ihr merkt wahrscheinlich schon, dass ich von dem ganzen nicht so viel Ahnung habe bzw. eben noch keine Erfahrung damit gemacht habe und mich deswegen über jede Antwort freue. Dann gibts ja noch Schüler Bafög, habe ich da ein Recht darauf? Und meine Mutter verdient nicht allzu viel, da würde mich auch interessieren was da diese gestetzliche Grenze ist ab wann sie zu wenig verdient um mir wenn ich ausziehe Unterhalt zahlen zu können? Und da ich glaube dass sie über dieser Grenze liegt sie aber allein erziehend ist und ich auch noch einen Halbbruder habe, der bei uns wohnt (für welchen allerdings das das Sorgerecht zwischen meiner Mutter und meinem Stievvater normal aufgeteilt ist und der Stievvater kümmert sich auch finanziell um ihn usw.) sie mir keine 400 Euro oder was das genau wäre mit dem Unterhalt (um meine eigene Wohnung zu finanzieren) zahlen könnte ob es in so einem Fall auch irgendeine Unterstützung gibt? Allgemeine Aufklärung zu meiner Situation wäre echt super, da ich wirklich ausziehen möchte und einfach so gerne meine eigene 1-Zimmer-Wohnung hätte... und die Mietpreise in München leider ziemlich reinhauen. Einen Nebenjob habe ich zwar, doch den kann ich derzeit leider nur auf 100-Euro-Basis nutzen da ich tägl. bis 15:00 Schule habe und noch andere Verpflichtungen wie Krankengymnastik(Skoliose) oder Psychologen habe.

Also viel geschrieben, wahrscheinlich ein wenig durcheinander... :), hoffe auf Antworten und schonmal Danke im vorraus! :)

...zum Beitrag

du solltest Bafög versuchen zu beantragen und weit weg ziehen (+ 50 km). Deine Mutter hat unterhaltsrechtlich einen Selbstbehalt von 1150 €, du, wenn du ausziehst, von 670 €. Es gibt bei der Arge einen BAB rechner, (Berufsausbildungsrechner), in denen du deine Kosten (Wohn u. Fahrtkosten) eintragen kannst und du überschlagsmäßig errechnen kannst, was dir zustehen würde. Solltest du zuhause bleiben, würdest du mit deiner Mutter vorraussichtlich in Höhe von H 4 leben, deinen Nebeneinkommen in die Bedarsfgemeinschaft angerechnet werden

...zur Antwort

das kommt darauf an, wo das Kind wohnt, im elterlichen Zuhause, wird der Unterhaltsbedarf nach den Einkommen der Eltern gerechnet (siehe Düsseld. Tab.), zieht es in eine eigene Wohnung hat es einen Anspruch auf 670 €. es wird aber das Einkommen des Kindes gegengerechnet, als 670 € - KG - Lehrlingsgeld, Rest durch 2 (im Verhältnis der Einkommen der Eltern. Ab 18 wird endlich auch die Mutter Barunterhaltspflichtig

...zur Antwort

Du must für deine Exfreundin nicht zahlen, ihr wart nicht verheiratet. Du must aber vorraussichtlich die nächsten 20 Jahre immer steignedere Beträge für deine Kinder zahlen. Hast keinerlei Rechte und darfst alles einklagen, wenn du was wünscht. Das was das Jobcenter macht, ist rechtens. Diese wollen z.B. prüfen, ob du nicht noch mehr, aufgrund deines Einkommens für die Kinder zahlen kannst. Vater Staats Kinder sind nämlich nicht so viel wert und daher wird ein teil des Geldes von deinem Unterhalt für die Kinder auf die Mutter angerechnet und sie, die Arge, braucht nicht mehr so viel zu zahlen. deshalb ist der Sinn der Arge, sämtliche möglichen Geldquellen anzuzapfen, in dem falle, deine! Mache ihnen eine Unterhaltsberechnung auf, dein Einkommen, abzüglich 1/3 aller Zuschläge, Ü Stunden, abzüglich "ehe"bedingter Schulden, abzüglich Hauskosten (Rate ect.), abzüglich Unfallversicherung (Lebensvorsorge) Fahrkosten zur Arbeit. Der Rest was dann zu 950€ übrig bleibt, ist zeitlebens fort.

...zur Antwort
  1. Von was soll denn der Mann seinen Unterhalt bezahlen, wenn er selber seinen vom Arbeitgeber niocht erhält. Du hast einen Titel und wirst merken, es gibt Situationen, wo er sein paier nicht wert ist. Die Schuldenspierale für deinen ex mann dreht sich nach oben. Er wird sich sehr wohl überlegen, wenn er jetzt arbeitslos wird, ob es Sinn macht wieder arbeiten zu gehen. Solltest du auf den gedanken kommen, , da du sicherlich einen Titel hast, den GV los zu schicken, wird es so sein, als wenn man in einem leeren Schrannk mit angezündeten geldscheinen nach den letzten Münzen sucht. gesteh dir ein, du hast deinen Mann zu sehr ausgepresst und wirst dir vieleicht mal selber arbeiten gehen müssen.
...zur Antwort

der SB bei Kindesunterhalt liegt bei 950 €, kann aber durchaus noch nach unten abgesenkt werden das Zauberwort dazu ist fiktives Einkommen. Wenn das geld nicht reicht, gibts nur 2 Möglichkeiten: In Inso gehen und richtig viel Schulden dabei machen und den rest des Lebens H4, oder sich eine andere Arbeit suchen und noch mehr für die Frau zahlen.

...zur Antwort

gegengerechnet wird nichts, dir kann höchstens, falls ein Titel vorliegt, vorgehalten werden, du hättest dich nicht intensiv um die Eintreibung des Rückständigen Unterhalts gekümmert. und könntest die Ansprüche verwirkt haben. Ab 18, falls die Mutter ein Einkommen hat: Das Einkommen des Kindes ( Kindergeld+ Ausbildungsgeld) - 90 € Eigenbehalt - 600 €, wenn es auswärts wohnt, Was dann (negativ) übrig bleibt müsst ihr als Elternteile zahlen, im Verhältnis der Einkommen, d.h bei gleichen Einkommen den Restteil durch 2.

...zur Antwort