nun, in der zwischenzeit habe ich meine Kündigung durchgezogen, einmal zornig beim ADAC angerufen, weil: meine Partnerin ja keine aktive Mitgliedschaft hatte, sie war weder Vertragspartnerin noch "unterschriftsberechtigt". Schau dir die zugehörigen Antragsformulare des ADAC an, dann kommst du auf eine Lösung. Dort ist nichts erkennbar, das der Partner eigenständig ist es wird nur von einer Mitgliedschaft gesprochen. Einfach die Rechnung an die Partnerin zurückweisen, das sie kein Mitglied ist und die Hauptmitgliedschaft bereits zum x x gekündigt wurde. das ist Meineserachtens nur Dummfang vom ADAC, der seine Mitglieder behalten möchte. Deine Partnerin hat ja nicht mal das Antragsformular für die Partnermitgleidschaft unterschreiben müssen.
Die Steuerlast deines Mannes bemisst sich aber auch aus den "Freibeträgen" der ex Frau. ich gehe davon aus, das zu dem Zeitpunkt, wo diese angefallen sind, er noch mit der Ex verheirat war. So gesehen kann es durchaus sein, das ihr ein Teil zu steht. Warum dein Mann allerdings (mutmaßung) keine Einzelveranlagung durch geführt hat und Geld an Vater Staat verschenkt hat entzieht sich mir. Wenn du das schr. hast, das euch der Anwalt "erpresst" hat - Staatsanwaltschaft - Anzeige machen, Rechtsanwalt bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer melden. Wenn nichts schr. vorliegt, einfach Ruhe bewahren.ihr eine Teril überweisen udn nicht noch dritte ( Anwalt/Gericht) an der Sache verdienen lassen. Zudem würde ich die Unterhaltsforderungen der EX und des Kindes überprüfen lassen. Die angegebenen Werte 400 Kind/1000 Ex müsste ein bereinigtes Monatsnetto von rund 3500 € gegenüber stehen.
wenn deine Mann, wo die Tochter bei euch gelebt hat den, den zustehenden Tochter Unterhaltsanspruch nicht durch gesetzt hat und ein gerichtlicher/und oder Jugendamsttitel, aus dem vollstreckt werden kann, vorliegt - Pech gehabt. Nachträglich ist maximal für den noch laufenden Monat möglich. Der Zahlungsanspruch jetzt der Mutter gegen über deinem mann errechnet sich aus der Düsseldorfer Tabelle, Alter des Kindes, Einkommen, Anzahl der Unterhaltspflichtigne Kinder. Einfach mal in der Düsseldorfer Tabelle nachschauen http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0CDkQFjAB&url=http%3A%2F%2Fwww.olg-duesseldorf.nrw.de%2Finfos%2FDuesseldorfer_tabelle%2FTabelle-2013%2FDuesseldorfer-Tabelle-Stand-01_01_2013.pdf&ei=UHP4UoW2KebnywOu5YCgCg&usg=AFQjCNHCAR0rJncVIPOaM1ztZJasZ0P1ng&bvm=bv.60983673,d.bGQ. dein Kind und dein Ex spielen da überhaupt nicht mit rein. Zu deinem Ex: Falls du einen Jugendamtstitel/oder egrichtlichen hast und er zahlt keinen Unterhalt- Staatsanwaltschaft wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigen. Ob da viel rauskommt, wenn er z.B. H 4 macht, sei mal dahin gestellt, du bekommst aber auf diesen Weg wenigstens seine Adresse und kannst dann weitere Schritte einleiten.
Selbst wenn dein Exfreund H4 bekommt, ist eine Unterhaltsklage möglich. Die Gerichte sind da sehr erfinderisch. da er noch jünger sein wird, wird ihm nahegelegt werden, sich europaweit zu bewerben, Die Bindung an seine Freundin bzw Heimat usw. sind dabei irrelevant. Weil er das nicht macht, aber könnte, bekommt er ein fiktives Einkommen, was er erziehlen könnte, wenn er arbeiten geht. Davon kann er Unterhalt zahlen. Du hast letztendlich eine Titel für die nächsten 30 jahre, der vollstreckbar ist. Ob du real was bekommst, steht leider woanders. Er hat die Wahl, lebenslang H 4 zu beziehen oder arnbeiten zu gehen und Unterhalt zu bezahlen. Sollte z.B. seine neue Freundin ein sehr hohes Einkommen haben, könnte der Verdacht bestehen, das sich der Kindesvater absichtlich in diese Situation gebracht hat, dann könnte es sein, das ein "Hausmannsgeld" ihm angerechnet wird, somit wieder leistungsfähig. Allso zu hause bleiben weil man für sein Kind nicht zahlen will, ist nicht. Kinder bzw deren Forderungen sind sehr anhänglich.
Du schreibst, das du in guten Verhältnissen lebst, dann pass nur auf, das du nicht zu (Bar) unterhalt verdonnert wirst, weil du ein mehrfaches von dem des Kindesvaters verdienst. Und mal ehrlich, wenn er bisher ca 25€ gezahlt hat, glaubst, das Gericht lehnt sich soweit aus dem Fenster und revidiert die Entscheidung des JA,s, so das er 334 € zahlen muss? Stehe drüber, wenn es dir so gut geht, wie du schreibst, solltest du keine weiteren Kosten (Anwaltsmäßig) produzieren und das gesparrte Geld lieber deinem Kind zu gute kommen lassen
der Vater ist ja schon raus, weil er soziale leistungen erhält. Eltern haften nunmal für ihre Kinder, und umgekehrt, das ist halt das Sozialprinzip. Ja wenn Sohni zahlen muss ist halt das Geschrei groß. Vielleicht hätte man sich mal die Frage stellen sollen, warum der Vater H4 erhält? Sicherlich nicht freiwillig, aber ihm werden die (Unterhalts) schulden übern Kopf gewachsen sein und er hat es vorgezogen, sich in die soziale Hängematte zu legen.
Höchstens dein neuer mann adoptiert sie, dann ist natürlich schluss mit bezahlen. Die Frage sollte auch dahon gestellt werden, welchen namen nimmst du an? Den deines neuen Mannes und lässte deine Kinder umbennen oder nimmt dein neuer Mann deinen an, um die letzte Bindung des leiblichen Vater zu seinen Kindern nicht zu zerstören
Titel werden im allgemeinen nicht anerkannt. In anderen Ländern. z.B. tailand dürfte sein einkommen z.B. so niedrig sein, das eh nichts zu holen ist. Denk nur an die Übersetzungskosten der benötigten Dokumente, der Kosten der Eintreibung (ausländischen rechtsanwalt ) usw. Unterhaltsschuldner werden doch nicht durch Haftbefehl gesucht. Fraglich ist auch, ob das betreffende Land ein Abkommen mit der BRD hat, um z.B. forderungen einzutreiben. kurz gesagt, vergiss es. das lohnt den Aufwand nicht
geh auf die Bank und mach ein P Konto (Pfändungsschutzkonto). Die Bank kann dein Konto nicht so einfach pfänden, denn du hast einen "Freibetrag". es kommt auf die Pfändung an. Ist es eine Unterhaltspfändung. d.h. du msst für jemanden Unterhalt zahlen, liegt dein SB in Höhe deiner Sozialhilfe. Ist es eine normale Pfändung bei x,y, berechnet sich dein Pfändbarer Betrag § 850 ZPO, liegt deutlich über 1200 €. H4 Geld und der Unterhalt für dein Kind ist somit Pfändungsfrei. gehe auf die bank und frage nach der rechtsgrundlage, du müssetst was erhalten haben, wer was gefändet hat und dort müsste auch dein SB stehen. Wenn nicht, sofort auf AG und Vollstreckungsabwehrklage erheben.
es müsste erstmal die Frage geklärt werden, was alles von eurem Einkommen abgezogen wird, um euer unterhaltsrelevantes(bereingtes) Einkommen zu ermitteln.Fahrt und Arbeitsmittelkosten, 5% Rentenvorsorge, Unfallversicherungen. euch beiden steht erstmal ein Betrag von 2x 360 € Warmmiete zu. solltet ihr diesen nicht ausschöpfen, wovon ich mal davon ausgehe, kann das Gericht nicht einfach den selbstbehalt kürzen,, siehe auch Leitlienen Punkt 8. (kostenloses Wohnen). Im allg. drückt sich so die Not von der Stäätin aus, das maximal möglichste aus dem Unterhaltszahler herrauszupressen.
Fraglich ist, ob die 1200 schon unterhaltsrechtlich bereinigt sind, d.h. z.B. Fahrtkosten abgezogen wurden, auch wird dir zugestanden 5% von deinem Einkommen als Rente anzulegen.weiterhin kannst du einige Versicherungen z.B. Unfallversicherung unterhaltsrechtlich gelten machen. sollest du eine vollzeiterwerbstätigkeit haben, brauchst du keiner weiteren Erwerbstätigkeit nach gehen, da du deinen unterhaltsrechtlichen Anspruch erfüllt hast, jeder Mehrverdienst wird nur 1:1 in Unterhalt abgegeben.
Finde dich damit ab, das du nichts bekommst, selbst wenn du einen Titel in deutschland über einen Mann, der in einem anderen Land lebt, bekommen solltest, dürfte es schwer sein, daraus zu vollstrecken. Fraglich ist vor allen, ob in Italien deutsche Unterhaltstitel anerkannt werden. Du hast deine Schule fast hinter dir. fang eine Lehre an, dann erhälst du, wenn du zu hause ausziehst und mindestens 50 km weit weg, wenigstens BAB. du kannst somit unter günstigen Umständen auf bis zu 1000 € im Monat kommen, da dir die Berufsausbildungsbeihilfe z.B. die Wohn und Fahrtkosten bei zu geringen Lehrlingsgeld übernimmt.
leider schreibst du nicht, wie die 600 € sich zusammen setzen. sind diese Ausbildungsgeld/lehrlingsgeld etc, hätte du evtl einen Anspruch auf einen Restbetrag von Unterhalt, wenn du ausziehst. Ist es ein richtiger (Aushilfs). Job, sollte es schwer werden, irgendwelche Ansprüche gegenüber den Eltern durch zu setzen. Dann kannst du nur versuchen, z.B. in einer anderen Stadt Fuß zu fassen , da sonst das "ausziehen" und dann Zuschuß vom Staat kassieren nicht begründbar sein dürfte.
du solltest Bafög versuchen zu beantragen und weit weg ziehen (+ 50 km). Deine Mutter hat unterhaltsrechtlich einen Selbstbehalt von 1150 €, du, wenn du ausziehst, von 670 €. Es gibt bei der Arge einen BAB rechner, (Berufsausbildungsrechner), in denen du deine Kosten (Wohn u. Fahrtkosten) eintragen kannst und du überschlagsmäßig errechnen kannst, was dir zustehen würde. Solltest du zuhause bleiben, würdest du mit deiner Mutter vorraussichtlich in Höhe von H 4 leben, deinen Nebeneinkommen in die Bedarsfgemeinschaft angerechnet werden
das kommt darauf an, wo das Kind wohnt, im elterlichen Zuhause, wird der Unterhaltsbedarf nach den Einkommen der Eltern gerechnet (siehe Düsseld. Tab.), zieht es in eine eigene Wohnung hat es einen Anspruch auf 670 €. es wird aber das Einkommen des Kindes gegengerechnet, als 670 € - KG - Lehrlingsgeld, Rest durch 2 (im Verhältnis der Einkommen der Eltern. Ab 18 wird endlich auch die Mutter Barunterhaltspflichtig
364 € abzüglich hälftiges Kindergeld.
Du must für deine Exfreundin nicht zahlen, ihr wart nicht verheiratet. Du must aber vorraussichtlich die nächsten 20 Jahre immer steignedere Beträge für deine Kinder zahlen. Hast keinerlei Rechte und darfst alles einklagen, wenn du was wünscht. Das was das Jobcenter macht, ist rechtens. Diese wollen z.B. prüfen, ob du nicht noch mehr, aufgrund deines Einkommens für die Kinder zahlen kannst. Vater Staats Kinder sind nämlich nicht so viel wert und daher wird ein teil des Geldes von deinem Unterhalt für die Kinder auf die Mutter angerechnet und sie, die Arge, braucht nicht mehr so viel zu zahlen. deshalb ist der Sinn der Arge, sämtliche möglichen Geldquellen anzuzapfen, in dem falle, deine! Mache ihnen eine Unterhaltsberechnung auf, dein Einkommen, abzüglich 1/3 aller Zuschläge, Ü Stunden, abzüglich "ehe"bedingter Schulden, abzüglich Hauskosten (Rate ect.), abzüglich Unfallversicherung (Lebensvorsorge) Fahrkosten zur Arbeit. Der Rest was dann zu 950€ übrig bleibt, ist zeitlebens fort.
- Von was soll denn der Mann seinen Unterhalt bezahlen, wenn er selber seinen vom Arbeitgeber niocht erhält. Du hast einen Titel und wirst merken, es gibt Situationen, wo er sein paier nicht wert ist. Die Schuldenspierale für deinen ex mann dreht sich nach oben. Er wird sich sehr wohl überlegen, wenn er jetzt arbeitslos wird, ob es Sinn macht wieder arbeiten zu gehen. Solltest du auf den gedanken kommen, , da du sicherlich einen Titel hast, den GV los zu schicken, wird es so sein, als wenn man in einem leeren Schrannk mit angezündeten geldscheinen nach den letzten Münzen sucht. gesteh dir ein, du hast deinen Mann zu sehr ausgepresst und wirst dir vieleicht mal selber arbeiten gehen müssen.
der SB bei Kindesunterhalt liegt bei 950 €, kann aber durchaus noch nach unten abgesenkt werden das Zauberwort dazu ist fiktives Einkommen. Wenn das geld nicht reicht, gibts nur 2 Möglichkeiten: In Inso gehen und richtig viel Schulden dabei machen und den rest des Lebens H4, oder sich eine andere Arbeit suchen und noch mehr für die Frau zahlen.
gegengerechnet wird nichts, dir kann höchstens, falls ein Titel vorliegt, vorgehalten werden, du hättest dich nicht intensiv um die Eintreibung des Rückständigen Unterhalts gekümmert. und könntest die Ansprüche verwirkt haben. Ab 18, falls die Mutter ein Einkommen hat: Das Einkommen des Kindes ( Kindergeld+ Ausbildungsgeld) - 90 € Eigenbehalt - 600 €, wenn es auswärts wohnt, Was dann (negativ) übrig bleibt müsst ihr als Elternteile zahlen, im Verhältnis der Einkommen, d.h bei gleichen Einkommen den Restteil durch 2.