also ich würde es eher als Wohnungsübergabeprotokoll bezeichnen, wo unter ander anderm die Schlüsselübergabe erfolgen sollte. Sehr wichtig das es nicht zu ungereimheiten bei den Zählerständen, eventuellen Schäden bei Auszug kommt auf jeden Fall aushändigen lassen der Makler ist ein vermittler und kein Verwalter es sei denn er hat sich auch für die Verwaltung Ihrer Wohnung bereit erklärt.
Es gibt in dem Sinne keine befristeten Mietverträge mehr zumindest bei Wohnraumimmobilien. Ich würde auf jeden Fall nochmals mit den jetzigen Mietern sprechen ! Warum möchtest du überhaupt die Mieter raus haben ? Falls Eigenbedarf vorliegt kann es unter Umständen länger dauern.
Das sollte dir vielleicht eine Lektion im Leben sein. Sowas sollte in der Regel schriftlich erfolgen. Hättest dir eine Anzahlung geben sollen. Das einzige was du machen kannst, wenn du mit deinem Vorvermieter "gut" warst ihn darüber zu informieren war er bei dem Gespräch dabei ? Andernfalls ist die Beweislage schlecht und der Gang zum Anwalt kostet zeit und Nerven.
Also wenn ein Makler im Urlaub sein sollte, dann sollte er auch seine Kundschaft beispielsweise auf seiner Mailbox informieren. In der Regel sind Immobilienfirmen kein Einmanunternehmen das heisst man sollte schon voneinander Bescheid wissen. Für mich absolut ein Zeichen von Unseriösität. Nicht lange rum machen suche dir einen anderen. Gerne kannst du dich auch bei mir melden.
MFG rucker-immobilien.de
Hallo es gibt diverse Programme unter anderem Immoagent welches ich Jahrelang selbst nutzte aber da bist an eine bestimmte Laufzeit gebunden. Was wir momentan benutzen und womit wir sehr zufrieden sind ist der Maklermanager von Immobilienscout für nur knapp 20€ im Monat ohne Vetragslaufzeit mit datenbank, kalender, etc. unschlagbar das beste was momentan auf dem markt ist.
Da Slyt nicht gerade einen typischen Großstadtcharakter hat, würde ich dir als Aquiseprofi folgende Suchmittel empfehlen.
Regionale Zeitungen insbesondere die hier erscheinden Zeitungen. Auf jeden Fall einen Aushang in "größeren" Einkaufsmärkten. Selbst ein Gesuche aufgeben. Zu guter letzt, wenn auch ein Makler in betracht kommt, die bekannten immobilenportale.
MFG
Rein rechtlich gesehen muss er es auf jeden Fall binnen einer von dir festgesetzen frist zurückzahlen. Andererseits hättest du somit einen weiteren Monat im voraus bezahlt. Insofern bleibt es dir überlassen.
Mfg
Also ich bin selbst Makler. Sicherlich gibt´s Geschäfte die relativ schnell abgewickelt werden können. Das ist aber leider eher sie Seltenheit. Zunächst einmal sollten die jenigen wissen, dass der Makler gesetzlich max. 2 Nettomieten das heisst Kalt + MwSt. verlangen darf. Auch hier ist die Provision verhandelbar. www.rucker-immobilien.de