Nach dem Konsum von als alkoholfrei gekennzeichneten Getränken sind für Dich trotz Verbot nach 24c StVG keine führerscheinrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Die Markierung <0,5 weist nur darauf hin, dass sich ein Restgehalt unter dem angegebenen Grenzwert noch im Getränk befinden kann.

Bei einer Atemkontrolle sollte das nicht feststellbar sein.

...zur Antwort
Nachbar lässt Auto von meinem Parkplatz abschleppen Getriebeschaden wer trägt kosten?

Nachbar lässt mein PKW von meinem Privatparkplatz abschleppen, jetzt hat es einen Getriebeschaden, wer kommt für die ganzen Kosten auf ?

Hallo, die Situation ist folgende, ich liege schon länger mit einem meiner Nachbarn im Streit, da ich einen Parkplatz gekauft habe, der genau vor seiner Haustür ist, wo er früher immer sein Auto abgestellt hatte.

Mein PKW Alter Audi 100 Quattro, Parkt dort immer, jetzt hat mein Nachbar anscheinend einen Abschleppdienst gerufen und mein Fahrzeug abschleppen lassen.

Jetzt habe ich bei dem Abschleppunternehmen angerufen und denen Gedroht, wenn sie das Fahrzeug nicht innerhalb von 24Std wieder bringen und dort abstellen wo es stand würde ich sie verklagen, da sie das Fahrzeug ja wiederrechtlich von meinem Grund und Boden abgeschleppt haben.

Als das Fahrzeug nun wieder gebracht wurde musste ich leider feststellen, dass es einen Getriebe oder Differenzial Schaden erlitten hat, da die Idioten das Fahrzeug mit Vorderräder hoch und Hinterräder auf der Erde abgeschleppt haben da es ein Quattro ist und noch ein Gang eingelegt war ist wohl etwas gebrochen.

Jetzt ist meine Frage wer muss jetzt für den entstandenen Schaden aufkommen mein Nachbar oder der Abschlepper und was passiert wenn nachher gesagt wird die Reparatur bei einem so alten Fahrzeug sei nicht wirtschaftlich, weil das es repariert wird steht für mich außer Frage, da ich das nicht verursacht habe.

...zum Beitrag

Hallöchen,
so ein ähnliches Problem hatte ich auch mal mit einem alten Mercedes aus den 60ern. Und die Aussagen hier sind völlig richtig:
Der Abschleppunternehmer sollte erkennen, dass es eben zumindest ein Quattro sein könnte (wenn Du keine Typenbezeichnung am Heck hast) bzw falls vorhanden, diese lesen und richtig deuten können.
Dann würde man zumindest mit einem Krahn arbeiten.
Zusätzlich könntest Du beim Nachbarn noch an Besitzstörungsansprüche denken (Ausgeführt durch den Abschleppunternehmer. Dieser muss sich auch vergewissern, dass der Nachbar berechtigt war, das Abschleppen zu veranlassen).

Ich hab mich damals in Berlin an die Rechtsanwaltskanzlei Rudorff gewandt. Herr Rudorff selbst ist sofern ich weiß auch im Mercedes-Oldtimerclub Berlin und Autosammler.
Such Dir da mal die Nummer raus - der wird Dir sicherlich schnell helfen. Er hat auch KFZ-Gutachter parat.

...zur Antwort

Definitiv nein. Das Telefon wird in den Flugmodus versetzt, um Fernzugriffe zu verhindern und damit das Verändern von eventuell beweiserheblichen Daten zu erschweren bzw. auszuschließen.

Fraglich ist meiner Einschätzung allerdings, sofern eben speziell diese SocialMedia-Accounts für die Ermittlungen relevant sind (Telegramm etc. z.B.), in wie weit Du dich dadurch strafbar machst, dass auf beschlagnahmte digitale Dinge zugegriffen wird...

...zur Antwort

Und hier für alle die sich für den historischen §60 StVZO interessieren:

(Hier ist nirgends von überkleben/verändern/usw die Rede)

§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen

(1) Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern (§ 23 Abs. 2) sind in schwarzer Schrift auf weißem Grund anzugeben. Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist die Beschriftung grün auf weißem Grund; dies gilt nicht für

1.Fahrzeuge von Behörden,
2.Fahrzeuge des Personals von diplomatischen und konsularischen Vertretungen,
3.(gestrichen)
4.Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit 8 oder 9 Sitzplätzen einschließlich Führersitz sowie Kraftfahrzeuganhänger, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug überwiegend im Linienverkehr verwendet wird,
5.Leichtkrafträder, Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor
6.Fahrzeuge von Behinderten im Sinne von § 3a Abs. 1 und 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes,
7.schadstoffarme und bedingt schadstoffarme Fahrzeuge der Stufe C,
8.Fahrzeuge mit einem Ausfuhrkennzeichen nach § 7 Abs. 2 der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr.

Außerdem ist die Beschriftung grün auf weißem Grund bei Kennzeichen von Kraftfahrzeuganhängern, denen nach § 23 Abs. 1a ein solchens Kennzeichen zugeteilt worden ist. Kennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein; sie dürfen auch nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. Form Größe und Ausgestaltung von Kennzeichen müssen den Mustern und Angaben in Anlage V entsprechen; für Kennzeichen von Kleinkrafträdern, von Fahrrädern mit Hilfsmotor und von maschinell angetriebenen Krankenfahrstühlen gilt Anlage VII.

(1a) Kennzeichen nach Absatz 1 müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registriernummer tragen.
Ausgenommen sind Kennzeichen an Fahrzeugen der Bundeswehr.

(1b) Abweichend von Absatz 1 Satz 5 Halbsatz 1 und Absatz 1a Satz 1 dürfen auf Antrag Kennzeichen zugeteilt werden, die mit einem blauen Euro-Feld und mit einer Beschriftung nach Anlage Va versehen sind. Die Kennzeichen müssen reflektierend sein und nach Maßgabe der Anlage Va dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen, sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registriernummer tragen.

(1c) Saisonkennzeichen (§ 23 Abs. 1b) müssen reflektierend sein und nach Maßgabe der Anlage Vb dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen.

(1d) Oldtimerkennzeichen (§ 23 Abs. 1c) müssen reflektierend sein und nach Maßgabe der Anlage Vc dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen.

(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen; bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite. An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein. Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 in Fahrtrichtung geneigt sein. Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen.Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

(3) Krafträder brauchen im innerdeutschen Verkehr ein vorderes Kennzeichen nicht zu führen. Wird ein solches Kennzeichen in der Fahrtrichtung angebracht, so kann es der Kotflügelrundung entsprechend gekrümmt sein. Seine Vorderecken sind abzurunden; seine vordere und seine obere Kante müssen wulstartig ausgestaltet sein.

(4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V auf 20m, bei Fahrzeugen der Gattungen b, c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und maschinell angetriebenen Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.

(5) Beim Mitführen von Zulassungsfreien Anhängern mit Ausnahme der in § 18 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 oder in § 53 Abs. 7 bezeichneten Anhänger oder der Anhänger des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, muß an der Rückseite des letzten Anhängers das gleiche Kennzeichen wie am Kraftfahrzeug angebracht werden; bei zulassungsfreien Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben genügt ein Kennzeichen, das dem Halter des ziehenden Fahrzeugs für eines seiner Kraftfahrzeuge zugeteilt worden ist. Für die Ausgestaltung, Anbringung und Beleuchtung des hinteren Kennzeichens gelten die Absätze 1, 1a oder 1b, 2 und 4.

(5a) Kennzeichen und Kennzeichen-Beleuchtungseinrichtungen an beweglichen Fahrzeugteilen sind zulässig, wenn das bewegliche Fahrzeugteil nur eine Normallage für die Straßenfahrt hat, ferner ohne Rücksicht auf dieses Erfordernis, wenn es sich um Kennzeichen und Kennzeichen-Beleuchtungseinrichtungen handelt, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.

(5b) Wird das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung - auch nur teilweise - verdeckt, so muß am Fahrzeug oder am Ladungsträger das amtliche Kennzeichen ungestempelt wiederholt werden. Für die Ausgestaltung, Anbringung und Beleuchtung gelten die Absätze 1, 1a oder 1b, 2 und 4 entsprechend.

(6) Außer dem amtlichen Kennzeichen darf das Nationalitätszeichen "D" nach den Vorschriften der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 12. November 1934 (RGBL. I S. 1137) angebracht werden.

(7) Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit amtlichen Kennzeichen Anlaß geben oder die Wirkung dieser Zeichen beeinträchtigen können, dürfen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nicht angebracht werden; über Ausnahmen, insbesondere für die Zeichen "CD" (Fahrzeuge von Angehörigen anerkannter konsularischer Vertretungen) und "CC" (Fahrzeuge von Angehörigen zugelassener konsularischer Vertretungen), entscheidet der Bundesminister für verkehr nach § 70. Als amtliche Kennzeichen im Sinne dieser Vorschrift gelten auch die nach der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr angeordneten oder zugelassenen Kennzeichen und Nationalitätszeichen.

...zur Antwort

Naja, also n paar wichtigere Sachen sind schon drauf.....

Kann man da auch evtl was machen ohne alles zu löschen?

...zur Antwort

Also mit rohem Fisch musst sau vorsichtig sein. 

Wenn du ihn durchgängig kühl lagerst dürften so ca 4 Tage gehen.

Achte aber darauf, daß er gut eingepackt ist.

Lege dein Sushi also erst in eine Schale und schließe diese dann mit Frischhaltefolie. Lege dann einen Teller drauf.

Im Kühlschrank trocknen Sachen oft aus weil ihnen die Feuchtigkeit entzogen wird wenn sie nicht abgedeckt sind.

(Eine Tupperbox dürfte auch gehen)

...zur Antwort

Hey,

also: 

Möglichkeit 1: Du hast bei Einstellungen->Mobile Daten die WLAN-Unterstützung aktiviert.

Was heißt das? Wenn die WLAN-Verbindung schlecht ist, werden automatisch Mobile Daten zugeschaltet und die WLAN-Verbindung wird abgebrochen. Du musst sie in diesem Fall manuell wieder herstellen.          Also einfach probieren ob's klappt wenn du die Unterstützung abschaltest.

Mglk 2: Wenn die Internetverbindung beim Smartphone abbricht, ist nicht selten der Router hierfür verantwortlich.........

Schau also nach, ob der überhaupt ein Signal abgibt. (Das siehst meistens an einer kleinen LED-Leuchte oder daran, ob es bei anderen Geräten problemlos funktioniert)

Und im Zweifelsfall einfach den Router neu starten.

Mglk 3: Manchmal macht eine besonders schlechte Verbindung es nicht möglich, sich mit dem Smartphone einzuloggen. Es kann zB sein, dass dein Zimmer zu weit weg ist/zu dicke Wände dazwischen sind.

Probiere es dann einfach mal in einem anderen Zimmer

...zur Antwort

Also:

1.: Das Telefon, auf dem diese Meldung angezeigt wird, wurde wohl vom Besitzer als verloren gekennzeichnet. Dies geht bei iCloud auf Mein iPhone suchen.

2.: Wenn das Telefon nach der Verlustmeldung wieder eingeschaltet wird, wird zunächst angezeigt, daß es verloren wurde und unter welcher Nummer du den Besitzer erreichen kannst und ggf eine personalisierte Nachricht die der Besitzer zuvor auf iCloud geschrieben hat.

3.: Solltest du dann durch den "10-Sekunden-Drück-Trick" versuchen, die Software neu zu installieren (mit iTunes verbinden,......), wird angezeigt daß du für die Mailadresse (der iCloud-Account) *******@****.** das Passwort (für iCloud) eingeben sollst.

4. Sollte dies falsch sein, erscheint sofort die iCloud-Sperre.....

Die iCloud-Sperre geht dann nur raus, wenn der Besitzer auf iCloud Find-my-iPhone deaktiviert und du dann die Daten auf "deinem" (?) Telefon neu eingibst (Mail+Passwort)

...zur Antwort

Also Beispiel für große Penisse: 28cm --> Besitzer: Rasputin

Ist also möglich (Der von oben ist jetzt sogar in einem Museum ausgestellt)

13-17 cm ist der normale Durchschnitt

Kann also sein

Aber mich wundert eher dass du dir mit 13 schon Gedanken über die Größe vom Schwanz von deinem besten Freund machst...

...zur Antwort

Also ich glaube, dass du entweder nicht ausreichend Speicher auf deinem Rechner hast oder dein iPhone eine "Sperre" reinhaut, wenn Du im BackUp zB Musik auf iTunes speichern willst, die du nicht gekauft hast (zB wenn dir was gesendet wurde und du's auf deinem Telefon hast.

Ich würde wenn dann 99 ct/Monat zahlen, einen 50 GB iCloud-Account bekommen und mein BackUp dort machen.

Da funktionierts auf jeden Fall.

Tipp dafür: 

1. Stromsparmodus deaktivieren

2. Netzstecker anschließen

3. Telefon in Routernähe platzieren

4. Alle anderen Apps schließen (2 * auf Homebutton, dann mit den Fingern alle Apps nach oben schieben, dann sind sie wirklich geschlossen)

5. Einstellungen --> iCloud --> BackUp --> BackUp jetzt erstellen.

Davor natürlich auf Einstellungen --> iCloud --> Speicher den 99 ct 50 GB-Speicherplan kaufen.

Der reicht auf jeden Fall um alles abzuspeichern.

...zur Antwort

Deine Eltern müssten den Mietvertrag unterschreiben und auch eine Bürgschaft. Also prinzipiell ist es möglich, allerdings müssen Deine Eltern und auch der Vermieter mitspielen...

...zur Antwort

Also falls bei dir gilt: 13, Mädchen:

Ich bin zwar keins, kann dir aber trotzdem sagen dass das für europäische Verhältnisse recht früh ist.....

Also denk darüber nochmal nach wenn du so ca 16 bist:)

Und jetzt zur Frage:

Ich bin zwar kein Mädchen, kann dir aber sagen dass ich bis jetzt noch keine Beschwerden gehört habe, dass es weh getan hätte.

Die Scheide ist aus medizinischer Sicht ein "dehnbarer, blind endender Schlauch". 

"Zu eng" gibt es in diesem Sinn nicht, da die Scheide so aufgebaut ist, dass sie ja sogar einen Geburtsvorgang ermöglicht.
Erscheint sie undurchdringbar und eng, liegt dies vermutlich daran, dass die umgebenden Muskeln angespannt werden und sich zusammenziehen. Beispielsweise, weil es innerliche Blockaden gegen den Geschlechtsverkehr gibt bzw. seelische Konflikte. In einer derartigen Situation kommt es oft zu massiven Schmerzen, so dass der Versuch häufig abgebrochen werden muss. Die Ursache dafür muss dabei nicht unbedingt ins Bewusstsein gelangen - mangelnde Erfahrung mit der eigenen und der partnerschaftlichen Sexualität, Nervosität, Angespanntheit und Ängste spielen dabei jedenfalls eine große Rolle.

Also in 99,9 % der Fälle tut es nicht weh, es könnte jedoch ein etwas ungewohntes Gefühl für dich sein.

...zur Antwort

Hallo, 

ich habe hier mal eine Bildschirmfoto von meiner Lage gemacht...

...zur Antwort