Nach dem Konsum von als alkoholfrei gekennzeichneten Getränken sind für Dich trotz Verbot nach 24c StVG keine führerscheinrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Die Markierung <0,5 weist nur darauf hin, dass sich ein Restgehalt unter dem angegebenen Grenzwert noch im Getränk befinden kann.

Bei einer Atemkontrolle sollte das nicht feststellbar sein.

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Nachbar lässt Auto von meinem Parkplatz abschleppen Getriebeschaden wer trägt kosten?

Nachbar lässt mein PKW von meinem Privatparkplatz abschleppen, jetzt hat es einen Getriebeschaden, wer kommt für die ganzen Kosten auf ?

Hallo, die Situation ist folgende, ich liege schon länger mit einem meiner Nachbarn im Streit, da ich einen Parkplatz gekauft habe, der genau vor seiner Haustür ist, wo er früher immer sein Auto abgestellt hatte.

Mein PKW Alter Audi 100 Quattro, Parkt dort immer, jetzt hat mein Nachbar anscheinend einen Abschleppdienst gerufen und mein Fahrzeug abschleppen lassen.

Jetzt habe ich bei dem Abschleppunternehmen angerufen und denen Gedroht, wenn sie das Fahrzeug nicht innerhalb von 24Std wieder bringen und dort abstellen wo es stand würde ich sie verklagen, da sie das Fahrzeug ja wiederrechtlich von meinem Grund und Boden abgeschleppt haben.

Als das Fahrzeug nun wieder gebracht wurde musste ich leider feststellen, dass es einen Getriebe oder Differenzial Schaden erlitten hat, da die Idioten das Fahrzeug mit Vorderräder hoch und Hinterräder auf der Erde abgeschleppt haben da es ein Quattro ist und noch ein Gang eingelegt war ist wohl etwas gebrochen.

Jetzt ist meine Frage wer muss jetzt für den entstandenen Schaden aufkommen mein Nachbar oder der Abschlepper und was passiert wenn nachher gesagt wird die Reparatur bei einem so alten Fahrzeug sei nicht wirtschaftlich, weil das es repariert wird steht für mich außer Frage, da ich das nicht verursacht habe.

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Hallöchen,
so ein ähnliches Problem hatte ich auch mal mit einem alten Mercedes aus den 60ern. Und die Aussagen hier sind völlig richtig:
Der Abschleppunternehmer sollte erkennen, dass es eben zumindest ein Quattro sein könnte (wenn Du keine Typenbezeichnung am Heck hast) bzw falls vorhanden, diese lesen und richtig deuten können.
Dann würde man zumindest mit einem Krahn arbeiten.
Zusätzlich könntest Du beim Nachbarn noch an Besitzstörungsansprüche denken (Ausgeführt durch den Abschleppunternehmer. Dieser muss sich auch vergewissern, dass der Nachbar berechtigt war, das Abschleppen zu veranlassen).

Ich hab mich damals in Berlin an die Rechtsanwaltskanzlei Rudorff gewandt. Herr Rudorff selbst ist sofern ich weiß auch im Mercedes-Oldtimerclub Berlin und Autosammler.
Such Dir da mal die Nummer raus - der wird Dir sicherlich schnell helfen. Er hat auch KFZ-Gutachter parat.

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Definitiv nein. Das Telefon wird in den Flugmodus versetzt, um Fernzugriffe zu verhindern und damit das Verändern von eventuell beweiserheblichen Daten zu erschweren bzw. auszuschließen.

Fraglich ist meiner Einschätzung allerdings, sofern eben speziell diese SocialMedia-Accounts für die Ermittlungen relevant sind (Telegramm etc. z.B.), in wie weit Du dich dadurch strafbar machst, dass auf beschlagnahmte digitale Dinge zugegriffen wird...

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