Ganz einfach, ab zum Fachanwalt für Mietrecht mitsamt Mietvertrag. Nur der kann euch hier weiterhelfen und kennt die aktuelle Gesetzeslage und eventuelle Abschreibung der Küche. Alles andere ist hier Kaffeesatzlesen von Laien...
Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Nach spätestens 25 Jahren – abhängig vom Anschaffungswert – gilt eine Küche als „verbraucht“. Nach dieser Zeit hat der Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz mehr, wenn der Mieter etwas beschädigt.31 Oct 2018
Und da würde ich über den Anwalt mal beim Vermieter die Rechnung bzw. den Nachweis zur Einsicht verlangen, wann die Küche angeschafft wurde....
Vielleicht stellt sich auch raus, die Küche wurde nie vom Vermieter beschafft, sondern einfach von einem Vormieter übernommen....
Also ab zum Anwalt... weil jedes Jahr 900€ extra zahlen...inzwischen bei deiner Mietdauer sportliche 13500€ ...das würde ich klären wollen...