Das liegt einzig und alleine an den Einstellungen von Windows! Gehe in Systemeinstellungen oder mit Rechtsklick auf das Lautsprecher-Symbol im Desktop auf: Sound > Aufnahme > dort auswählen: Mikrofon - USB Audio CODEC als Standardgerät > Klick auf "Eigenschaften" > im neuen Bedienfeld Klick auf "Abhören". Es erscheint der Hinweis: Über diese Mikrofonbuchse können Sie den Inhalt eines tragbaren Musikwiedergabegeräts oder anderen Geräten wiedergeben. Wenn Sie ein Mikrofon anschließen, sind möglicherweise Feedbackgeräusche zu hören." > Kreuze an: "Dieses Gerät als Wiedergabe- quelle verwenden." > OK. Jetzt kannst du bei USB-Mikrofon-Aufnahmen, auch bei Audacity und anderen Audio-Programmen, simultan sprechen, aufnehmen und (zur Kontrolle) abhören. - Habe selbst lange gesucht und experimentiert, bis ich auf die Lösung gestoßen bin.


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Ganz klar nein

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Bußgeld zurück fordern weil zu Unrecht bezahlt

Hallo

Ich habe eine etwas merkwürdiges Problem. Und zwar habe ich ein Verwarnungsgeld erhalten wogegen ich Widerspruch eingelegt hatte. Dieser Widerspruch wurde abgelehnt und von der zuständigen Gemeinde an das Regierungspräsidium weitergeleitet. Von dort aus bekam ich dann einen Bußgeldbescheid. Dagegen habe ich erneut Widerspruch eingelegt der dann abgelehnt wurde mit der Aufforderung innerhalb einer Woche das Geld zu bezahlen sonst würde es an das Amtsgericht weiter geleitet. Ich habe mich aber nochmals dagegen gewehrt und dem zuständigen Sachbearbeiter vorgehalten er solle sich doch gefälligst mal intensiver mit der Sachlage befassen und mich nochmals kontaktieren. Leider vergingen dann weitere 8 Tage ohne eine Rückmeldung des Sachbearbeiters. Da ich keine Lust hatte den Fall bis vor Gericht zu treiben habe ich dann unter Vorbehalt bezahlt. Einen Tag später bekam ich dann aber die Nachricht dass das Verfahren zu meinen Gunsten eingestellt wurde. Dieses Schreiben war bereits 3 Tage vor meiner Zahlung und derm damit verbundenen Rückzug meines Widerspruchs. Nun habe ich eine schriftliche Bestätigung dass das Verfahren zu meinen Gunsten entschieden wurde aber mein Geld ist dennoch weg. Der Sachbearbeiter meinte das sei Pech für mich aber mit der Zahlung hätte ich ja meinen Widerspruch zurück gezogen und das Bußgeld akzeptiert. Nun wäre aber die Frage ob das so rechtens ist denn das Verfahren wurde bereits 3 Tage zuvor eingestellt und damit ist die Akte ja eigentlich geschlossen und außerdem hatte ich ja keine Wahl da der Sachbearbeiter sich nicht mehr gemeldet hatte und ein Widerspruch ja keine aufschiebende Wirkung hat. Ich musste ja zwangsläufig zahlen. Aber was nun? Gibts dazu nicht eine eindeutige Rechtslage? Und vor allem - Gibts ne Möglichkeit mein Geld zurück zu bekommen?

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Mein Fall liegt zwar etwas anders als der des Fragesteller, möchte trotzdem meine Erfahrungen kund tun. Wenn du dich, wie ich neulich bei einem Verkehrsunfall, gedrängt und genötigt fühlst, das Verwarngeld vor Ort, d.h. gleich zu zahlen, was ich dann auch prompt gemacht habe, gegen den oder die entsprechenden Polizeibeamten Anzeige wegen Nötigung erstatten (was natürlich auch Sachbearbeiter betrifft, was aus deren Aussagen zu schließen ist). Dann entscheidet das Gericht. Bekommst du Recht, bekommst du auch das Verwarngeld zurück, da es, wie bei mir, ja unter unlauteren Methoden, hier durch Zwang, Drohung und Einschüchterung „Wenn Sie nicht zahlen, droht Schlimmeres.“ getan wurde. (Gut wäre es, einen Zeugen zu haben), was rechtlich einer kriminellen Straftat entspricht, in meinem Fall dem Tatbestand der Nötigung. Die Zahlung selbst würde dann praktisch annulliert. Ich rate an: Niemals sofort zahlen!, denn bei einem Verkehrsunfall befinde man sich für gewöhnlich in einem Schockzustand und ist vorübergehend quasi unzurechnungsfähig.

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Habe auch Ware aus China bekommen, dann wegen Nicht-gefallens an die Adresse, die auf dem Paket stand zurück geschickt: Postfach 2710, 36243 Niederaula. Es gibt dort wohl ein Auslieferungslager der DHL, aber die Dame erklärte mir ziemlich frech, dass bei ihnen kein Paket mir meiner Paketnummer eingetroffen wäre. Von anderen Paketstellen wüsste sie nichts. Das Paket wurde aber angenommen, denn es wurde von einem Herrn "Ascher" unterschrieben. Ein Einschreiben/Rückschein wurde auch angenommen, aber mit anderer Unterschrift unterzeichnet. Dieser dubiose Herr Ascher ist nirgendwo mehr erreichbar. Ich habe jetzt die Nase voll und gehe zur Polizei, wo ich eine anzeige wegen Betrug erstatte. Mal sehen, ob ich so weiterkomme. P.S. Ich konnte den Lieferanten aus China (Sitz in Berlin) erreichen. Viele Emails hin und her, das Paket hätten sie nicht erhalten. Und ich hätte sie vorher kontaktieren sollen. Schön und gut, aber warum steht dann auf der Packung die obige Adresse, noch dazu mit dem deutschen Postzeichen. Eins ist jedenfalls sicher: Ware aus China bestelle ich nicht mehr. Die Frage ist zwar nicht zu beantworten, zumindest hoffe ich, die Leser mit dem gleichen Problem zu warnen.

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