Sollte ich die Arbeitszeiten jetzt nachträglich grob aufschreiben?

sorry fürs durcheinander

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Den Zeugen kann ich auch nur mit Namen benennen. Die Adresse kenne ich nicht. Reicht das wenn das Gericht die Namen Kennt und den Arbeitsort?

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Ja richtig er arbeitet wieder (!) da. Mein RA hat mir insofern zu verstehen gegeben, dass mit diesem Zeugen einfach mehr rauszuholen ist, was die glaubwürdigkeit betrifft. Von einer Kalendarischen auflistung war seinerseits nie die Rede. Die anderen Zeugen, ausser meine Frau, können halt auch nur Tageweise Arbeitszeiten bezeugen. Es geht sich hier um einen nicht unerheblichen Betrag, und meine befürchtung ist das ich hinterher dumm dastehe und in die Röhre schau wenn mein AG sagt ich hätte nie die Arbeitszeit überschritten.

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