Darf die Polizei einen Angestellten der Bundeswehr durchsuchen?
Hallo Leute!!
Am Wochenende habe ich einen Bekannten wieder getroffen. Wir beide waren mal zusammen in einer Beruffschule. Er ist mittlerweile bei der Bundeswehr und erzählte mir im laufe des Abends, das die Polizei kein Recht hat in zu durchsuchen. Die Polizei müsste dazu die Militär-Polizei hinzurufen. Sicher darf die Polizei es, wenn Gefahr im Verzug besteht. Aber was ist wenn keine Gefahr besteht??
Ist das Richtig, oder darf die Polizei jederzeit jeden durchsuchen. Bitte ehrliche Antworten.
Glückauf