Er wird sicherlich von der Polizei nach Hause gefahren, es erfolgt jedoch auch eine Mitteilung an das Jugendamt. Traurig, dass deine Eltern davon nichts mitbekommen. Rede lieber mit deinen Eltern darüber!
Wenn das so abgelaufen ist wie du das beschrieben hast, passiert dir gar nichts. Du wurdest nach Hause gefahren, was eine polizeiliche Maßnahme zur Abwehr einer Gefahr darstellt. Deshalb wurden auch deine Personalien aufgeschrieben.
Dann steht er nicht auf dich.
Er wird erstmal in die nächstgelegene JVA gebracht und von dort vermutlich verlegt.
Ich kann dir nur raten, dass du sofort die 112 wählst. Diese Beschwerden müssen sofort abgeklärt werden, du kannst auf keinen Fall länger warten. Ich will dir keine Angst machen, aber bei mir läuten die Alarmglocken wenn ich das lese. Und das sage ich dir jetzt so deutlich, dass du auch wirklich den Notruf wählst. Ich wünsche dir und deinem Baby alles Gute!
Es ist normal, dass der Mund nicht weiter aufgeht und alles massiv geschwollen ist, das war bei mir auch so. Wenn du dir unsicher bist, geh doch nochmal zu dem Zahnarzt.
Wenn du angehalten wirst, bekommst du ne Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
Für Waffen benötigt man einen Waffenschein. Den Waffenschein kann zwar jeder beantragen, es wird jedoch nicht immer zugestimmt.
So schnell wird keine Vermisdtenanzeige aufgenommen. Da müssen schon konkrete Hinweise vorliegen, bzw muss bereits einige Zeit vergangen sein, bevor die Polizei nach einer erwachsenen Person sucht.
Lass mal beim Arzt die Blutwerte checken.
Der Zahnarzt sollte noch mal röntgen.
Auch in der heutigen Zeit ist manchmal ein persönliches Gespräch wesentlich effektiver als eine Mail.
Du musst bei der Polizei keine Angaben zur Sache machen, nur zu Deiner Person. Die Personalien haben sie ja bereits. Du könntest einen Anwalt hinzuziehen oder einfach eine Aussage machen und erklären wie es war. Die Entscheidung musst du selbst treffen, bzw zusammen mit deinen Eltern.
Nicht alles was in der Presse steht, ist auch so passiert. Die Polizei wird ständig auf Grund von Halbwissen in den Dreck gezogen. Nach einer Verurteilung der Polizeibeamten (meist ist nichts dran) kannst du dich aufregen. Und bevor diese Diskussion aufkommt: die Gerichte verurteilen sehr wohl auch Polizeibeamte, aber nur bei nachgewiesener Schuld. Jeder kann nach recvtmäßigen Handlungen der Polizei diese in Frage stellen u die Beamten anzeigen. Meistens haben Sie rechtmäßig gehandelt und deshalb kommt es logischerweise in diesen Fällen zu keiner Verurteilung. Reg dich lieber über Gewalt gegen Polizeibeamte auf, dazu kommt es täglich.
Wenn alle sagen, dass Du das warst, wirst du da kaum rauskommen.
Die Menge an Blut wäre zu gering, selbst wenn vorher ein Aids Infizierter gestochen werden würde.
Gibt es keinen Vertrauenslehrer? Das wäre so der erste Anlaufpunkt.
Wenn du einen gültigen Reisepass hast macht es nichts wenn dein Ausweis abgelaufen ist. Ansonsten so schnell wie möglich beantragen.
Karteikarten mit den Vokabeln, die du dir nicht merken kannst beschriften.
Zu nem Psychologen gehen...