Antwort
Leider bin ich nicht schlauer als vorher nach den Antworten. Wie in meiner Frage schon betont und hier oft missverstanden bzw. vergessen: Sich selbst müsste sich ein Angeklagter NICHT belasten, da er ja nach die eine Aussage verweigern könnte und sich selbst so nicht belasten müsste (eben die selben Rechte und Pflichten wie ein Zeuge).
Warum ist es so "doof" geregelt, wie es geregelt ist im deutschen Recht?!? Ich verstehs nicht. Wäre in meinen Augen viel sinnvoller, wenn ein Angeklagter unter Eidespflicht stände.