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RobBor

06.03.2014
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RobBor
06.03.2014, 11:19
Warum bleibt eine Falschaussage eines Angeklagten nach deutschem Recht strafrechtlich folgenlos?

Um meine Frage zu konkretisieren: Warum ist nach deutschem Recht der Angeklagte nicht verplichtet die Wahrheit zu sagen (Eidespflicht), wie es auch Zeugen sind?

Warum hat in diesem Punkt ein Angeklagter nicht dieselbe Pflicht wie ein ein Zeuge, natürlich aber auch in diesem Sinne dasselbe Recht (eine Aussage zu verweigern- Eidesverweigerungsrecht).

Welchen Nachteil hätte es, wenn es so wäre?

Vielen Dank

...zum Beitrag
Antwort
von RobBor
09.03.2014, 00:40

Leider bin ich nicht schlauer als vorher nach den Antworten. Wie in meiner Frage schon betont und hier oft missverstanden bzw. vergessen: Sich selbst müsste sich ein Angeklagter NICHT belasten, da er ja nach die eine Aussage verweigern könnte und sich selbst so nicht belasten müsste (eben die selben Rechte und Pflichten wie ein Zeuge).

Warum ist es so "doof" geregelt, wie es geregelt ist im deutschen Recht?!? Ich verstehs nicht. Wäre in meinen Augen viel sinnvoller, wenn ein Angeklagter unter Eidespflicht stände.

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