Die Gewichtung von Fehlern liegt allein beim Lehrer - sofern für alle Schüler entsprechende Fehler gleich schwer gewichtet werden. Die ist bei der Rückgabe der Tests/ Klassenarbeiten zu erläutern. (Gleichbehandlungsgrundsatz) Sollte sich auf diese Weise keine gütliche Einigung herstellen lassen, so kann jeder Schüler, der sich ungerecht beurteilt fühlt, eine Zweitkorrektur durch einen anderen Lehrer bzw. den Fachschaftsleiter vornehmen lassen. Evtl. müssten die Eltern dabei mithelfen. Das sollte man aber nur im Notfall machen lassen.
Für sinnvoller halte ich es, wenn man die Aufgabe des Lehrers versteht, der entscheiden muss, ob der eine oder andere Schüler auf die Fehlerhaftigkeit seiner Ausdrucksweise oder seines Wissens hingewisen bekommen muss, weil sich sonst für später Folgefehler einschleichen. Das ist die pädagogische Verantwortung des Lehrers, auch wenn sie einem im Einzelfall kleinlich erscheinen mag. Leider.