Das geht tatsächlich nur im Falle einer Härtefallscheidung. Ob ein solcher Härtefall vorliegt ist jedoch an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft, sodass eine Härtefallscheidung nur die äußerste Ausnahme darstellt.

Natürlich wäre es auch möglich das Trennungsdatum übereinstimmend früher anzugeben. Hierbei muss man jedoch auch bedenken, dass dieses Vorgehen für den Fall, dass doch noch Unstimmigkeiten entstehen, riskant ist. Weicht nämlich einer von Ihnen doch noch von der Aussage hinsichtlich des Trennungsdatums ab, liegen die Voraussetzungen für eine Scheidung nicht mehr vor. Die Scheidung kann dann bei Gericht zunächst nicht weiter durchgeführt werden.

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Am günstigsten ist eine sogenannte einvernehmliche Scheidung.

Dabei einigen sich die Eheleute schon vor der Scheidung über alle wesentlichen Streitpunkte (zB die Aufteilung der Haushaltsgegenstände, Unterhalt, Sorgerecht, ...) und beauftragen dann nur noch einen Anwalt, der den Scheidungsantrag vor Gericht stellt.

Das spart einerseits dadurch Kosten, dass für jede weitere Streitsache höhere Gebühren sowohl bei Gericht als auch beim Anwalt anfallen. Andererseits auch dadurch, dass nur ein Anwalt benötigt wird und man dadurch die Kosten des anderen spart.

Hierbei ist jedoch wichtig zu wissen, dass im Falle von Streitigkeiten der beauftragte Anwalt nur den vertreten darf, der ihn auch beauftragt hat. Allerdings besteht während des gesamten Verfahrens die Möglichkeit noch einen weiteren Anwalt dazu zu holen, sodass es sich immer anbietet zunächst zu versuchen eine einvernehmliche Scheidung durchzuführen.

Um einen Überblick über die voraussichtlich anfallenden Kosten der Scheidung zu bekommen können Sie auch einen Blick in den Scheidungskostenrechner werfen.

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Der Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung grundsätzlich von Amtswegen durchgeführt. Es besteht aber die Möglichkeit gemeinsam mit dem Partner eine notarielle Vereinbarung zu treffen und den Versorgungsausgleich auszuschließen oder zu modifizieren. Für eine solche Vereinbarung reicht es aber nicht, dass Sie und ihr Partner dies Zuhause besprechen, Sie müssen dafür zu einem Notar gehen und dieser muss eine Urkunde fertigen, welche Sie sodann vor dem Notar unterzeichnen.

Was der Versorgungsausgleich genau ist, ist hier auch noch gut erklärt: Versorgungsausgleich.

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Liebe Katie27,

wie hoch die Scheidungskosten ausfallen ist einerseits von eurem Einkommen abhängig und andererseits davon, um was ihr alles streitet. Je nach dem ob ihr nur die Ehescheidung durchführen lassen wollt oder aber auch noch über weitere Folgesachen wie etwa Unterhalt oder Zugewinnausgleichsansprüche streitet, kann es erhebliche Unterschiede bei den Kosten geben. Als Faustformel kann man sicher merken: Je weniger gestritten wird, desto günstiger wird die Anwaltsrechnung.

Wie hoch die Scheidungskosten in deinem Fall etwa ausfallen würden, kannst du mit diesem Scheidungskostenrechner ermitteln.

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Nein, ein Härtefall liegt nur dann vor, wenn es dir nicht zugemutet werden kann weiter verheiratet zu bleiben und diese Gründe müssen zudem in der Person deiner Ehegattin begründet sein. Das ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen der Fall, etwa bei massivem Psychoterror in Form von Drohungen oder Gewaltanwendungen.

Sofern diese Voraussetzungen nicht vorliegen muss das Trennungsjahr eingehalten werden.

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Trennung?

Hallo, nach vielen Jahren der Konflikte habe ich beschlossen, mich endlich von meinem Mann zu trennen, wir vermieten eine Wohnung und haben 1 minderjähriges Kind im Alter von 8 Jahren.

Während seiner Abwesenheit hat er mir immer text geschickt, dass ich ausziehen und mit meinem Sohn eine günstige Wohnung suchen soll, aber mein Sohn möchte nicht mehr ausziehen, da wir im Grunde fast jedes Jahr die Adresse wechseln und ich möchte, dass er dort bleibt, wo wir sind so wird der Übergang und die Anpassung nicht sei hart für ihn.

Zuerst verließ mein Mann das Haus und nahm all seine Sachen mit, aber nach 1 Woche kam er zurück, es war zuerst hart für uns, weil mein Sohn ihn so sehr vermisst, aber es wurde besser, und es war schön und friedlich zu Hause nur mit mir und meinem Sohn, aber plötzlich kam er zurück und bat mich zu gehen, wir teilen uns die Kosten für die Wohnung 50/50, ich habe auch einen Vollzeitjob und arbeite von zu Hause aus.

Aber jetzt, wo er zurückkam, beeinträchtigte das meine Konzentrations- und Arbeitsfähigkeit. Ich überlege, auszuziehen, aber jetzt sagte er, ich kann meinen Sohn nicht mitnehmen. Er zieht nicht aus, also habe ich eine Trennungsvereinbarung gemacht, in der es heißt, dass wir zusammenleben, aber getrennt leben, aber er hat noch nicht unterschrieben. Und er hat mir gedroht, es als Beweis dafür zu verwenden, dass nur ich mich trennen will. Er sagte, er werde es gegen mich verwenden, dass er psychisch missbraucht wird.

Er verfolgt mich aktiv und kennt immer meinen Aufenthaltsort und besteht darauf, dass es eine dritte Person gibt, aber er hat nie Beweise außer dem GPS-Standort. Ich weiß nicht mehr, was ich tun soll, er hat so viel Schaden angerichtet, dass ich es die letzten Jahre nicht mehr ertragen konnte. Ich möchte dieses Recht ruhig und reif haben, aber er weigert sich und besteht darauf, dass es nur meine Entscheidung ist und er das Opfer ist. Er hat mich oft aus dem Haus geworfen, er hat Probleme mit Alkohol und raucht jeden Tag Cannabis.

Was soll ich tun, damit mein Sorgerecht für mein Kind nicht beeinträchtigt wird? Ich will hier raus, aber ich habe Angst, das Sorgerecht zu verlieren.

Um ehrlich zu sein, bestand ich auf 50/50 Sorgerecht, ich versuche nicht, ihm meinen Sohn wegzunehmen, weil ich meinem Sohn nicht das Herz brechen will. Aber womit ich zu kämpfen habe, ist, dass mein Mann sich weiger zu trennen, wir haben uns unzählige Male versuchte und ich bin fertig, immer wieder in der gleichen toxic Situation zu sein.

Außerdem suche ich bereits aktiv nach einem Anwalt.

Enstchuldigung, dass mein Deutsch nicht so gut ist!

Danke im Voraus.

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Liebe anoano01,

du solltest dich in jedem Fall noch mal ausgiebig bei einem Anwalt über deine Möglichkeiten informieren. Allerdings solltest du dir keine Gedanken darüber machen, dass er irgendetwas als Beweis dafür verwenden möchte, dass du dich trennen möchtest, denn das ist dein gutes Recht und daraus entstehen dir auch keinerlei Nachteile. In Deutschland herrscht schon länger nicht mehr das Verschuldensprinzip im Eherecht (also die Frage, wer "Schuld" an der Scheidung hat), sondern es geht allein danach, ob die Ehe zerrüttet ist. Die kann auch der Fall sein, wenn nur ein Ehegatte die Scheidung möchte.

Zudem ist es auch so, dass auch nach einer Scheidung grundsätzlich das Sorgerecht bei beiden Eltern gemeinsam verbleibt. Das Gericht geht selbst bei Streit zwischen den Eltern über das Sorgerecht im Normalfall davon aus, dass das gemeinsame Sorgerecht für das Kindeswohl am besten ist, sodass der Entzug des Sorgerechts eher die Ausnahme ist.

Hinsichtlich der derzeitigen Wohnung kannst du, sofern ihr euch nicht einigen könnt, die Zuweisung der Wohnung beantragen. Sofern deinem Antrag Seitens des Gerichts entsprochen wird, darfst du mit deinem Sohn in der Wohnung bleiben und dein Mann muss sich eine andere Unterkunft suchen. Hierbei kann es jedoch sein, dass du dafür deinem Mann eine gewisse Nutzungsentschädigung zukommen lassen musst.

Es gibt in jedem Fall viele Möglichkeiten, lass dich da am besten bei einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt beraten. Solltest du derzeit finanziell nicht in der Lage sein einen Anwalt zu bezahlen besteht auch die Möglichkeit Beratungs- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Hierzu kann dir ein Anwalt aber auch weitere Auskünfte geben.

Viel Erfolg!

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Wenn ich dich richtig verstehe, dann fragst du dich, ob du für die Schuld gegenüber der Bank bzw. dem Autohaus haften musst, wenn deine Ehefrau den Vertrag abgeschlossen hat.

Grundsätzlich ist es so, dass auch im Falle des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft jeder Ehegatte nur selbst für seine Schulden haftet. Das bedeutet, dass wenn du weder den Kaufvertrag noch den Darlehensvertrag unterschrieben hast, du auch nicht gegenüber dem Verkäufer oder der Bank haftest.

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Sofern deine Eltern im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (sie also keinerlei Ehevertrag geschlossen haben) oder aber in Gütertrennung leben, haftet der Ehepartner für die Schulden des anderen nicht.

Sofern dein Vater widererwartend jedoch auch den Kreditvertrag unterschrieben hat oder aber wirksam eine Bürgschaft übernommen hat, so haftet er jedenfalls im Verhältnis zum Kreditgeber, kann sich aber unter Umständen das Geld (zumindest teilweise, abhänig von den genauen Absprachen) erstatten lassen.

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