Vorsicht! Finger weg von diesen Betrügern!
Reise Mecklemburg-Vorpommern vom 08.09.2016 bis 12.09.2016
mit dem Fahr-mit-Reiseclub, Osterholzer Heerstraße 84 b, 28313 Bremen
mailto:info@fahr-mit-reiseclub.de
Nun sind wir von der o.g. Reise wieder zuhause.
Mit der Vorgehensweise des Mitarbeiters Rene Tillmann des Fahr-mit-Reiseclubs, sowie mit dessen Geschäftspraktik, die Reisenden dazu zu zwingen, das Ausflugsprogramm zu buchen, dessen Preis im Voraus niemand wusste, bin ich nicht einverstanden.
Herr Tillmann war über die Unterlassungserklärung zwischen dem Fahr-mit-Reiseclub und der Verbraucherzentrale Schleswig Holstein informiert.
Trotzdem hat der Mitarbeiter vom Fahr-mit-Reiseclub, Rene Tillmann, mit einer sehr dominanten und erpresserischen Art die Reisenden dazu gebracht, das Ausflugspaket in Höhe von 200 Euro pro Person zu bezahlen. Ansonsten hätte er keinen Schlüssel für die Unterkunft hergegeben.
Er sagte, wer nicht bezahle, könne sofort auf eigene Kosten wieder nach Hause reisen.
Außerdem verlangte er pro Person 20 Euro Koffergeld, obwohl viele Reisende zu zweit nur einen Koffer hatten, der die vorgegebenen 20 Kilo nicht überschritt.
Im Fahrausweis stand ganz eindeutig, dass nur für die Gepäckbeförderung über 5 kg Gepäck, einmalig für Hin- und Rückreise 20 Euro pro Person zu bezahlen sind.
Desweiteren nehmen ich an, dass der Reiseanbieter die Gelder für die Ausflugspakete nicht versteuert, da diese Forderungen nur mündlich gemacht werden und dafür auch keine Quittungen ausgestellt werden.
Auf seinen Rechnungen fehlt auch die Steuernummer, die jedoch mit ein paar Recherchen herauszufinden ist: 208/5705/1150
Auch die Planung der Reise war nicht in Ordnung.
Der Busunternehmer Walter und seine Sozia, konnten bei dem strengen Programmablauf die gesetzlich vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten nicht einhalten.
Der Busunternehmer war am Tag der Rückfahrt von morgens 7 Uhr bis nachts 4 Uhr des Folgetags mit nur minimalen Pausen und nur wenigen Fahrten seiner Sozia, viel zu lange am Steuer.
Um drei Uhr nachts ist er auf der Autobahn nach Ulm eingeschlafen und hätte beinahe einen Auffahrunfall verursacht, wenn nicht ein aufmerksamer Fahrgast lauf gerufen hätte.
Die Vorgehensweise des Fahr-mit-Reiseclubs ist rechtswidrig.
Es kann bei der Verbaucherzentrale Schleswig Holstein eine Unterlassungserklärung heruntergeladen werden, die besagt, dass der Fahr-mit-Reiseclub eine Vertragsstrafe zahlen muss, wenn sie die Reisegäste auf diese Art um ihr Geld bringen
Sehr gerne überlasse ich der Verbraucherzentrale Schleswig Holstein, eine von mir geforderte Zahlungsbestätigung, über die Barzahlungen an den Fahr-mit-Reiseclub, damit die Verbraucherzentrale die Vertragsstrafe in Höhe von 3.500 Euro vom Fahr-mit-Reiseclub einfordern kann.
Rita Reichhardt