Ich würde das Handy einkassieren und den Vetrag lösen. Wer den Vertrag hat, muss auch zahlen.

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Ich habe mich jetzt getraut und beim Amt angefragt. Also....Ich müste das dann melden und wäre für die Zeit dann nicht mehr Arbeitslos gemeldet. Also für eine Woche vom Amt abmelden und nach der Woche wieder anmelden. Es würde eventuell geprüft ob es wegen Nichtigkeit nicht relevant wäre.

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Anhang: Ich meinte 14,9 Stunden in einer Woche!!

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Da kann ich nur sagen: "Willkommen im realen Leben." Das musst du lernen mit dem Arbeiten und dem Privatleben. Prioritäten musst du schon setzen und wissen was dir wichtig ist.

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Wie alt ist sie denn? Ihr müsst einen anderen Rythmus finden. Wenn sie am Tage schläft ist es doch kein Wunder wenn sie Nachts ausgeschlafen ist.

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Wende dich an die IHK in deinem Gebiet. Dort sind sie für deine Fragen zuständig und helfen auch weiter. http://www.dihk.de/inhalt/ihk/index.html

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http://dejure.org/gesetze/SGB_III/421f.html

Wie interpretiert ihr das? Bekommt er für einen Nichtleistungsempfänger Förderung oder nicht?

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Nein, das geht so nicht. Ihr bleibt eine Bedarfsgemeinschaft.

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Es kommt doch darauf an ob man Morgens noch viel erledigen möchte. Jeder hat doch einen anderen Tagesrythmus. Der eine macht früh sauber, der andere lieber wenn er von Arbeit kommst.

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Es gibt da so Einkaufshäuser für Hartz4-Empfänger, auch Möbelhäuser. Erkundige dich doch mal ob sowas in eurer Nähe ist.

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Kinder brauchen auch Pflichten zu Hause. Wenn du ihnen alles abnimmst, kannst du doch auch ihre Hausaufgaben machen. Nein, setze dich mit ihnen zusammen und mache die Hausaufgaben mit ihnen. Bevor die nicht fertig sind gibt es eben nichts anderes. Wenn das nicht hilft, schicke sie zur Hausaufgabenaufsicht. Falls es sowas bei euch gibt. Bei uns gibt es sowas für diese Klassen ncoh.

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Förderung bekommen an erster Stelle Hartz4- Bezieher. "Normale Arbeitslose müssen bestimmte Kriterien erfüllen, wie pippi60 schrieb. Bekommst du keine Leistungen mehr, hast du ganz schlechte Karten einen Job, geschweige denn Förderung zu bekommen.

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