Hallo Leute,
ich bin neu hier und hoffe es kann mir jemand weiter helfen ;)
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe im August 2010 eine schulische Ausbildung begonnen. Ich bin alleinerziehende Mama. Durch die Ausbildung habe ich BaföG, Kindergeld usw. bekommen. Allerdings habe ich keinen Antrag beim Job Center gestellt, da mir die Auskunft gegeben wurde, dass mir kein Hartz4 Zuschuss zu steht. Diese Frage stellte ich nachdem ich über Überbrückungsgeld für August 2010 fragte. Nach dem ich die Auskunft erhielt, hatte ich wie gesagt kein Antrag gestellt. Im Januar 2011 hatte ich die Ausbildung leider aufgeben müssen, da ich das Probehalbjahr nicht bestand, da mein Kind eine Behinderung hat und ich zu viele Termine hatte. Nun ja bin kein Mensch der aufgibt und habe im Januar 2012 meine Ausbildung erneut (nach einer 8 monatigen Weiterbildung) anfangen können. Ich erfuhr das mir alleinerziehender Zuschuss usw. zusteht und habe einen Antrag gestellt --> Natürlich bekam ich einen Bewilligungsbescheid. Daraufhin fragte ich erneut wegen dem Zeitraum von 09/10 - 01/11 und man meinte, dass es mir zusteht und ich einen Überprüfungantrag stellen sollte, dies tat ich auch und natürlich kam raus das mir auch für diesen Zeitraum Geld zustehen würde und bekam daraufhin ein Bewilligungsbescheid. Das Job Center zahlte mir allerdings nur für 01/11 das Geld nach mit der Begründung das dieser Fall verjährt sei. Meine Frage ist nun ob dies richtig ist ? Ab wieviel Jahren zählt solch Verjährung denn ? Hätte ich dies früher gewusst bzw.: die Auskunft bekommen hätte ich doch früher den Überprüfungsantrag gestellt. Leider kann ich dafür ja nichts :o
Ist das laut Gesetz richtig das dass Job Center dort nichts mehr nachzahlen muss ?
Ich habe noch eine Andere Frage und zwar mache ich eine schulische Ausbildung wo ich monatlich Schulgeld bezahlen muss. Kann das Job Center dies bei der Bearbeitung des Antrages berücksichtigen oder nicht ?
Würde mich auf Antworten freuen.
Gruß Janine