Kommt drauf an wie die Lage ist. Bist Du die Mutter? Wenn ja, hast Du eigentlich automatisch die Rechte für die Kinder es seidenn sie wurden Dir vom Jugendamt bzw. Gericht entzogen. Sollte dass der Fall sein, wird das einen triftigen Grund gehabt haben. Dann müsstest Du über das Amtsgericht gehen. Solltest Du der Vater sein, kannst Du nur das Recht für Deine Kinder über das Amtsgericht in Deiner Stadt einklagen.
Aber ich muss sagen dass das ein wenig Hintergrundinformation ist, im normal Fall haben dieses Recht beide Partein, wenn es bei euch nicht so ist muss ja irgendwas gewesen sein.
Aufklärung bitte!