Man kann leicht den alten AS4-Stecker abschneiden und einen TAE-Stecker anlöten.

Es gibt auch TAE-Stecker-Bausätze wie diesen: https://www.amazon.de/Rutenbeck-TAE-Steckerbausatz-steckbar-TAE-TS-F/dp/B001ANA8XK/ bei dem man das Gehäuse des AS-4 Steckers aufbrechen kann und die kontakte auf die Pins stecken kann.

Alternativ kann man auch die ganze Anschlusschnur gegen eine mit TAE-Stecker , wie diese : https://telefonmanufaktur.de/de/fetap-611-ersatzteile/16-53-anschlussschnur-as4-tae.html#/33-as4_tae-anschlusskabel_as4_tae_3m_anthrazit austauschen. Die Leitung wird unter der Abdeckung einfach eingesteckt, die Schraube mit der man diese Abdeckung öffnen kann befindet sich unter einer Plombe die man entfernen muss.

Das weitaus größte Problem ist das dieses Telefon das Impulswahlverfahren nutzt. Man benötigt daher einen Konverter wie diesen: https://telefonmanufaktur.de/de/67-iwv-mfv-konverter

Alternativ kann man auch ein DECT-.Gateway wie das Siemens Gigaset 1000 TAE verwenden, dieses wird aber seit langen nicht mehr hergestellt und die Preise auf dem Gebrauchtmarkt haben deutlich angezogen. Ein ähnliches Gerät wäre die Distybox 300, aber auch dieses wird nicht mehr hergestellt und die Preise auf dem Gebrauchtmarkt steigen auch.

Eine andere Alternative wäre ein VoIP- Gateway, allerdings weiß ich nicht welche Geräte mit dem Pulswahlverfahren umgehen können.

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Es ist ziemlich unwahrscheinlich das man Anfang bis Ende August noch eine Jahreskarte fürs Freibad kauft, das tut man in der Regel am Anfang der Saison. Wenn einzelne Familienmitglieder sehr häufig, fast täglich, ins Freibad gehen kann das aber trotzdem sinnvoll sein.

Selbstverständlich wird unter der Badehose keine Unterwäsche getragen. Zum einen trägt man so unnötig Schmutz ins Wasser, zum anderen trocknet diese Wäsche nur sehr langsam ab, welches zu einer Unterkühlung führen kann und damit zu einer größeren Empfindlichkeit für Erkältungen. Nicht umsonst wird das tragen zusätzlicher Unterwäsche in vielen Badeordnungen untersagt und an einigen Orten sogar mit Strafzahlungen belegt wie du es ja erfahren hast.

Ich möchte diese Spiderman-Badehose nicht als Bestrafung sehen, sie ist ein wenig frech und für einen 16 Jährigen durchaus angemessen. Du kannst schneller schwimmen weil du keine losen Lappen durchs Wasser ziehen musst.

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ja und nein

Wenn man das Bild betrachtet dann fällt auf das das was sich über 2,5m Höhe befindet einen klaren Konzept folgt und mit sich und der Umgebung abgestimmt ist. Diese Arbeit wurde offensichtlich von einem Künstler im Einverständnis oder im Auftrag des Gebäudeeigetümers geschaffen.

Das was sich Unterhalb von 2,5m Höhe befindet sind Schmierereien, wild übereinander gesprüht.

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Eine dunkle, eng anliegende, gefütterte Badehose in einer wirklich passenden Größe sollte genug sin.

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Solange es eindeutig ist in welches Land der Brief gehen soll wird er schon ankommen. Des müssen die unterschiedlichsten Handschriften erkannt werden, da ist ein Land in Kleinbuchstaben überhaupt kein Problem.

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Nein

Selbstverständlich nicht. Bei einem Sprung aus einer solchen Höhe ist der Aufprall auf die Wasseroberfläche etwa genau so hart wie der Aufprall auf Beton. Es ist notwendig in der korrekten Körperhaltung aufzutreffen um nicht lebensgefährliche Verletzungen davonzutragen, und dies erfordert intensives Training.

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Ja

Im Jahr 2023 gab es in Berlin ein Gerichtsurteil in eine Fall in dem eine Frau oben ohne eines Wasserspielpaltzes verwiesen worden ist und sie wegen Diskriminierung geklagt hat. In Folge dieses Urteils sind viele Badeordnungen so umformuliert worden das eine Bedeckung der sekundären Geschlechtsmerkmale nicht mehr notwendig ist. Daher ist Oben ohne vielerorts zumindest formal erlaubt.

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Eng anliegende Badehosen sind beim Schwimmunterricht zweckmäßig. Nicht nur das man deine Bewegungen besser beurteilen kann, der Widerstand im Wasser ist geringer. Wenn du sportlich schwimmen willst dann willst du keine schlapprigen Lappen durchs Wasser ziehen.

Das sich ein Lehrer mit den Schülern umzieht ist doch eher ungewöhnlich.

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Die Infrastruktur für die Kartenzahlung will bezahlt werden. Das ist zwar nicht die Welt, aber es ist doch mit Aufwand und Bürokratie verbunden. Wenn man die Sprache nicht gut spricht dann scheut man doch eher diesen Aufwand. Wenn du Steuerhinterziehung verhindern willst dann verlange einen Kassenbon. Die Kasse muss alle Zahlungen fälschungssicher registrieren und das Finanzamt kann diese Aufzeichnungen kontrollieren.

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Wähle einfach einen zufälligen Badeslip aus diesen 5 aus, alle sind gut und geeignet.

Ich würde dich auf diese Slips nicht ansprechen, denn sie sind alle zweckmäßig. Es ist halt Spotbekleidung zum schwimmen und kein Gefieder zum Gockeln.

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Meinung des Tages: Joggerin gegen Willen gefilmt - Sollte das Filmen bekleideter Körperteile in jedem Fall strafbar sein?

(Bild mit KI erstellt)

Joggerin gegen ihren Willen gefilmt - Vorfall geht viral

Im Februar 2025 wurde die Kölnerin Yanni Gentsch beim Joggen von einem Radfahrer heimlich gefilmt, wobei der Fokus auf ihrem Gesäß lag. Sie stellte den Mann anschließend zur Rede, zwang ihn zur Löschung der Aufnahmen und filmte die Konfrontation selbst. Das Video stellte sie online, wo es viral ging und mehr als 16 Millionen Aufrufe auf Instagram erreichte.

Trotz der offensichtlichen Belästigung konnte sie den Mann juristisch nicht belangen, da das Filmen bekleideter Körperteile bislang nicht strafbar ist. Dieser Rechtsmangel war der Auslöser für ihre Petition.

Petition und politische Reaktionen

Gentsch startete die Petition „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen“, die inzwischen über 100.000 Menschen unterzeichnet haben. Am 25. August 2025 übergab sie die gesammelten Unterschriften an NRW-Justizminister Benjamin Limbach. Der Minister dankte ihr ausdrücklich dafür, den Fall öffentlich gemacht und eine breite gesellschaftliche Debatte angestoßen zu haben.

Limbach erklärte, solche Aufnahmen seien weder Randerscheinung noch Bagatelle und müssten strafbar werden. Er kündigte an, das Thema in die Justizministerkonferenz einzubringen und eine bundesweite Gesetzesänderung zu unterstützen.

Gesellschaftliche und rechtliche Dimension

Gentsch betont, dass Voyeurismus ein Symptom patriarchaler Strukturen sei, in denen Frauenkörper objektiviert und sexualisierte Belästigungen verharmlost würden. Sie macht deutlich, dass solche Übergriffe oft den Anfang einer Gewaltspirale darstellen, die in schlimmsten Fällen bis zu Femiziden reicht. Für Betroffene sei es unbegreiflich, trotz klarer Übergriffe ohne rechtliche Handhabe dazustehen.

Auch prominente Stimmen wie Klima-Aktivistin Luisa Neubauer und Autorin Tara-Louise Wittwer unterstützen die Forderung nach einer Schließung der Gesetzeslücke. Limbach sieht die Erweiterung des Paragraphen 184k StGB, in dem bereits „Upskirting“ geregelt ist, als möglichen Weg.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte das Filmen bekleideter Körperteile in jedem Fall strafbar sein – oder nur, wenn eine eindeutige sexuelle Motivation erkennbar ist?
  • Warum wird sexualisierte Belästigung in vielen Kontexten noch als „Bagatelle“ betrachtet?
  • Was bedeutet es für das Sicherheitsgefühl von Frauen im Alltag, wenn solche Taten bislang straffrei bleiben?
  • Sollte das Thema sexualisierte Belästigung stärker im Schulunterricht oder in Kampagnen behandelt werden?

Wir freuen uns auf Eure Beiträge.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

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Nein, das geht meiner Meinung nach zu weit, weil..

Der angedachte Tatbestand ist zu unbestimmt.

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Unmittelbare Gefahr besteht nicht, aber dieser Zustand ist nicht in Ordnung. Das Leitungsende und die Klemmen sind nicht genügend gegen Umwelteinflüsse geschützt. Sie können so leicht korrodieren und mit der Zeit können Spannungsführende Teile freigelegt werden. Auch lassen sich die Klemmen viel zu einfach entfernen. Ich würde das Kabelende in einer Abzweigdose enden lassen.

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Ein Badeslip ist einfach zweckmäßig. Keine Stoffahne die man mühsam durchs Wasser ziehen muss, schnell trocknend wenn man aus dem Wasser heraus ist. Auch benötigt ein Badeslip nicht viel Platz so das man ihn leicht dabei haben kann um spontan baden zu gehen, und auch wenn man nach Hause geht muss man sich nicht mit einem riesigen nassen Lappen abgeben.

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Zuerst einmal 55kg bei 1,53m liegt im Normalbereich, zwar etwas auf der schwereren Seite aber kein Grund sich irgendwelche Sorgen zu machen. Ob du lieber einen Bikini mit Bügel trägst oder so einen Triangelbikini hängt alleine von deinem Geschmack ab. Ein Bikini ist nun mal freizügig, und das recht unabhängig von der Schnittform.

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