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Unseriöse Aktenvernichter gibt es leider auch heute noch zur Genüge... Gerade bei der Vernichtung von Kanzleiunterlagen empfehle ich dir, immer einen anerkannten Betrieb der Akten- und Datenträgervernichtung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beauftragen. Solche Unternehmen vernichten nicht nur datenschutzgerecht, sondern beraten auch generell zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Büro: http://www.sichere-aktenvernichtung.de/themen/vernichtung-von-akten-und-datentraegern-datenschutz-und-bundesdatenschutzgesetz-bdsg