Guten Abend!
Wie schon in der Frage steht würde mich Eure Meinungen zum Jugendstrafrecht interessieren, v.a. im Hinblick auf die Anwendung bei Volljährigen.
Dass bei Jugendlichen der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht und deswegen die Strafen milder ausfallen ist finde ich vollkommen richtig, verstehe aber nicht wieso dieser Welpenschutz noch bis 21 gelten kann und mit durchschnittlich 60%* sogar die Norm ist.
Wer mit 18 reif genug ist zu wählen, sollte doch auch reif genug sein, sich dem Gesetz in vollem Unfang zu stellen?
(* http://www.uni-konstanz.de/rtf/kis/sanks98d.htm)