Wer es sich leisten kann, sollte diesen Tieren auch ein "Gnadenbrot" gönnen. Alle anderen sollten sich bewusst sein, dass diese Pferde zum reiten eher ungeeignet sind und dass häufig auch mal der Tierarzt vorbeikommen muss. Hinzu kommen Unterbringung und Futter, also alles in allem kein billiges Vergnügen.

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Solche Trainingspläne sind individuell. Und wenn sie wirklich etwas bringen sollen, brauchst du professionelle Beratung durch einen Coach im Center. Haben die keinen, würde ich wecjseln!

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Hallo,

hier findest du alle Antworten zu deiner Frage. Wenn du dich direkt mit deiner Frage an die Post wendest, ist eventuell sogar noch ein Werbegeschenk drin!, wie bei mir.

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Super Idee, da wird sich deine Freundin sicher freuen!

Ich habe dir mal folgenden Link kopiert:

http://www.heimwerker.de/

hier findes du sicher Antegungen für dein Geschenk, aber auch zu Themen wie Heimwerken, Basteln u.s.w. im Allgemeinen.

Die Seite macht wirklich Spaß!

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Ich denke, das Arbeitsamt braucht dir überhaupt keinen Vorschuss zu zahlen und das die Aussage, dass man nur 1 x im Jahr einen Anspruch auf Vorschuss hat, falsch ist. In einem normalen Betrieb hast du auch keinen gesetzlichen Anspruch auf Vorschuss, dass kann höchstens eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers sein.

Zum anderen, seit wann weißt du, dass im Dezember Weihnachten ist? Vielleicht hättest du wie andere auch, einfach besser mit deinem Geld umgehen sollen. Du bekommst Alg-1, andere leben von Hartz IV oder Sozialhilfe.

Zum Schluss vielleicht noch der Hinweis, dass das Arbeitsamt keine Bank ist. Jeder Vorschuss muss bearbeitet und wieder abgezogen werden, was dem automatischen Ablauf der Auszahlungen erheblich stört, deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass das Arbeitsamt auch in Zukunft Vorschüsse gewähren wird.

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Geh zum Optiker, leg 5,00 Euro auf den Tisch und mach den Sehtest. Wenn du bestanden hast gibts gleich eine Bescheinigung, wenn nicht gehst du zum nächsten. Hast du wirklich Probleme, sagen die dir das, dann musst du natürlich zum Augenarzr

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Ein guter Anfang wäre, wenn du um diese Uhrzeit nicht mehr am PC hängen würdest, sondern schlafen. Und einfach mehr lernen. Anderes Tipps gibt es nicht, auch wenn du das gerne so hättest?

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Am besten du rufst zuerst bei DHL an, anhand der Benachrichtigung können die dir sagen, was mit dem Paket geworden ist. Wenn du noch weißt, bei wem du etwas gekauft hast, fragst du dort auch mal nach. Hast du die Ware bereits gezahlt? Wenn nicht, bestellst zu einfach neu.

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Natürlich das, was alle Mädels gerne tun - ablästern, über die die gerade nicht da sind! Tortenschlachten, machen auch immer wieder Spaß.

War ein Spaß, Ich wünsche dir alles guten und einen schönen Tag.

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Ich habe mir eben mal dein Profil und deine Fragen angesehen, was willst du eigentlich.

  • VORBESTRAFT WEGEN EINBRUCH
  • BEI DER BUNDESWEHR AUSGEMUSTERT WEGEN DROGEN
  • AUSBILDUNG ABGEBROCHEN

KLAR NACHTS ABHÄNGEN UND PFEIFE RAUCHEN; MACHT JA AUCH MEHR BOCK; ALS MORGENS AUFZUSTEHEN UND ZUR ARBEIT ZU GEHEN; STIMMTS?

Du bist doch arbeitslos, mach mal ne therapie um dein Leben erst mal wieder in den Griff zu bekommen

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Du hast doch jetzt mehrfach bewiesen, dass du kein Interesse hast etwas durchzuhalten. Sei froh, wenn du eine ganz normale Lehre machen kannst. Beiweis mal, dass du nicht immer nur redest, sondern auch mal was auf die Beine stellen kannst. Und wenn du das gepackt hast, dann solltest du dich mit Weiterbildung beschäftigen?

Wenn du dir selbst Gedanken machen würdest, würdest du dich fragen, weshalb andere Abitur machen müssen um zu studieren.

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Hallo,

besser wäre sicher gewesen, wenn du einfach gesagt hättest um welchen Verein es geht und wo man die Werbung lesen kann.

Leider hast du auch nicht mitgeteilt, warum dich das so beschäftigt, vielleicht holst du das noch nach? Wenn du selbst das Kennzeichen vom Auto des Betreibers kennst, muss es ja wohl schon etwas persönliches sein oder.

Also was ich im Moment rechtlich gesehen viel als viel gefährlicher einstufen würde, sind deine Äüßerungen, die bereits jetzt, den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen, da solltest du wirklich aufpassen, sowas kann richtig teuer werden!

  • KFZ-Kennzeichen rechtwidrig benutzen (Was mich bei der Person nicht wundern würde)
  • Rentnern das Geld aus der Tasche ziehen

Also, was soll sowas? Du schreibst doch selber, er hat im Ausland, nach dortigem Recht einen Verein gegründet. Er hält sich also an die dort geltenden Gesetze. Das dürfte wohl erst mal das Wichtigste sein!

Wahrscheinlich gibt es auch in anderen Ländern, Vereine, die bei den Behörden registriert werden, oder kannst du dir das nicht vorstellen? In dem Moment, wo er seinen Verein anmeldet, ist er eingetragen, nämlich beim Finanzamt, Und wenn er im Ausland ein Angebot für Deutsche anbietet und sein Verein, einen Deutschen Namen hat, warum soll er e.V. nicht ebenfalls so angeben, wie es die Deutschen kennen. Vielleicht schafft gerade die Tatsache, dass der Verein odnungsgemäß angemledet ist, Vertrauen für Deutsche Besucher.

Womit zieht er den den Deutschen das Geld aus der Tasche? - Doch wohl kaum mit dem Hinweis "e.V." Ein Verein ist kein 1-Mann-Unternehmen, ein Verein hat Statuten und vor allem Mitglieder! Und jeder Verein hat einen Zweck. Was also bezweckt dieser Verein?

Was bringt dich dazu zu behaupten, da würden Rentner geschädigt? Dann wäre meine Frage, weshalb du deine Erkenntnisse nicht der Polizei meldest. Das kann man auch ohne Weiteres in Deutschland machen, die ggf. entsprechende Schritte einleiten. Wenn du Kentnis von Straftaten hast, bist du sogar verpflichtet, diese anzuzeigen!

Und wie willst du e.V. verbieten, ist es ein eingetragenes Markenzeichen, welches widerrechtlich genutzt wird? Nein! kann e.V. nicht auch eure Vera heißen?

Zum Schluss schreibst du, im Gastland ist die Bezeichnung e.V. nicht verboten, das hätte mich auch gewundert!, Also was willst du?

Fazit:

  • Die Person hat im Ausland nach dortigem Recht einen Verein angemeldet!
  • Die Benutzung der Buchstabenkombination e.V. ist im dortigen Ausland nicht rechtswidrig!
  • Bei dem Vorwurf rechtswidrig gefäschte Kennzeichen zu benutzen, handelt es sich um das was du dir vorstellen kannst. Ohne Beweise, ist sowas nur üble Nachrede (strafbar)
  • Der Vorfurf des Betruges (Den Rentnern das Geld aus der Tasche ziehen), ist eine schwere Anschuldigung, die es zu beweisen gilt. Bei Kenntnis einer Straftat, die ja offensichtlich keine Einzeltat ist, bist du verpflichtet diese Anzuzeigen, zumal es sich um einen in Deutschland lebenden Straftäter handelt.

Deine ganze Geschichte ist etwas merkwürdig. Du bezichtigst auf der einen Seite jemanden des vorsätzlichen, gewerbsmäßigen Betruges, machst dir Sorgen um abgezockte Rentner? - Dein einziges Begehren ist jedoch, eine Möglichkeit zu finden wie du es schaffst dem Betreiber eines Vereinst die Buchstaben e.V. zu verbieten.

Soll ich dir was sagen:

Für mich hört sich das alles so an, als ob es sich bei der Person um einen ehemaligen Kollegen handelt, der einfach schneller war als du und nun mit seiner Idee gutes Geld verdient. Vielleicht warst du auch beteiligt, und er hat nicht die Renter, sondern dich übers Ohr gehauen, sowas passiert oft.

Vielleicht spielt auch enttäuschte Liebe eine Rolle.

Egal, mit den Anschuldigungen, der Vermutungen u.s.w. bewegst du dich auf dünnem Eis. Und hier bist du in Deutschland. Kannst ja mal googlen: "üble Nachrede" du wirst dich wundern, was das deutsche Gesetz da für Möglichkeiten bereit hält!

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Hallo Franz,

was ich ehrlich gesagt nicht so ganz verstehe ist Folgendes.

Du hast vom Gericht ein Schmerzensgeld con EUR 300,00 zugesprochen bekommen, das Urteil ist rechstkräftig nehme ich mal an.

Nun will der Beklagte, nach einem Urteil ist er der Schuldner, monatliche Raten von EUR 150,00 zahlen. Das heißt: 2 Raten a 150,00 Euro, dann wäre die Sache doch erledigt, oder?

Hat dir dein Anwalt zu einer neuen Verhandlung in dieser Sache geraten?, dann wärst du meiner Meinung nach schlecht beraten!

Warum?:

Du hast leider keinen Einfluss darauf, wie ein Schuldner seine Schulden bezahlt. Ist der Schuldner zahlungswillig, kann die Schulden jedoch nur in Raten zahlen, kommt er seiner Verpflichtung nach. Und mit 2 Monatsraten sogar außergewöhnlich schnell!

Nehmen wir nur einmal an, es handele sich um den gleichen Fall, den gleichen Betrag nur der Schuldner würde Hartz-IV Empfänger sein, dann könnte dieser ohne Probleme eine Rate von mtl. EUR 10,00 anbieten und wäre damit zahlungswillig.

Natürlich kann man dann auch Zinsen geldent machen, die jedoch bei 300,00 Euro keine große Rolle spielen dürften. Ich bleibe deshalb mal nur bei dem Betrag von 300,- Euro.

Oben schreibst du, der Anwalt habe dem Gericht mitgeteilt, das du mit der Ratenzahlung einverstanden bist. Unten heißt es nun, es soll wieder eine Verhandlung im Novenber geben, weil du nicht einverstanden bist.

Bis November hättest du doch deine 300,00 Euro bei 2 x 150,- Rate, oder sehe ich das falsch?

Ich glaube auch nicht, dass es ein Gericht geben wird, dass einem Schuldner nicht gestattet, seine Schulden in Raten zu zahlen, noch dazu in dieser Höhe.

Das Risiko, dass die Klage auf Zahlung der Gesamtsumme abgewiesen wird ist hoch. Ein Gesetz hierzu gibt es nicht und du hast die Möglichkeit, Zinsen bis zur vollständigen Bezahlung zu berechnen, damit ist eigentlich alles geklärt.

Was bleibt- sind die Gerichts- und Anwaltskosten, die im Falle einer Klageabweisung, du zu tragen hast. Soll das Ganze über deine Rechtschutzversicherung laufen, würde ich ebenfalls mit dieser vorher Kontakt aufnehmen, denn diese prüft vor Übernahme der Kosten, die Erfolgsaussichten. Ich bin fast sicher, dass sie sich meiner Beurteilung anschließen würde und damit die Übernahme der Kosten verweigern.

Und nun muss man mal überlegen um was es eigentlich geht. Da will jemand anstatt 300,- auf einmal, lieber 2x 150,00,- zahlen. Einen Monat länger warten und die Sache ist vom Tisch. Du hast 2 Jahre Stress gehabt, dann kann 1 Monat doch kein Problem sein.

Jetzt solls wieder vor Gericht gehen, weil du deine einmal gemachte Zusage widerufen willst und die Ratenzahlung nicht akzeptierst.

Bevor der Prozess losgeht hättest du doch dein Geld, ich kann es wirklich nicht nachvollziehen.

Wenn das Gericht deiner Klage nicht statt gibt und davon gehe ich aus, bekommst du dein geld trotzdem nur in Raten, bleibst aber eventuell auf einem viel höheren Betrag sitzen, nämlich auf Gerichts- und Anwaltskosten.

Kann es eventuell sein, dass die von dir angegebenen Beträge höher sind? oder dass du bezgl. der Ratenzahlen etwas falsch formuliert hast?

Ich kann dir zwar keine Rechtsberatung geben, habe jedoch einige Erfahrung mit der Juristerei. Aber keine Angst, ich vermittele auch keine Anwälte.

Falls du noch Fragen hast oder die Angaben nicht richtig waren, kannst du dich gerne noch mal bei mir melden. Wenn ich kann helfe ich dir gerne.

Für diesen Fall schickst du mir aber am besten einen private Nachricht, da ich diese auf jeden Fall erhalte. Also bitte nicht unter Kommentare antworten.

Sollte ich nicht mehr von dir lesen, wünsche ich dir auf jeden Fall einen guten Ausgang der Geschichte und das du endlich wieder deine Ruhe hast.

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Hallo,

du hast zu deiner Ausbild ja bereits auch andere Fragen gestellt, weshalb ich mich frage, ob nicht dein Arbeitgeber nicht der richtige Ansprechparnter wäre, da du offensichtlich keine Informationen hast, die normalerweise durch den Auszubildenenvertrag geregelt werden.

Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass du im ersten Lehrjahr, gleich zum Notdienst verdonnert wirst, aber grundsätzlich wüsste ich auch nicht, was dagegen sprechen sollte.

Nur die Tatsache, dass er am Wochenende stattfindet, wo man vielleicht lieber Party macht, ist sehr wahrscheinlichkein Grund.

Was sollen die Azubis sagen, bei den Wochenendarbeit kein Not- sondern Standartdienst ist. Zum Beispiel Auszubildene im Hotel- & Gaststättengewerbe, in Pflegeberufen u.s.w. Selbst ein Friseur oder Leute im Einzelhandel müssen Samstags arbeiten.

Geregelt ist, wieviele Stunden ein Auszubildener arbeiten muss und es kann sein, dass Azubis nur bis 22:00Uhr beschäftigt werden dürfen, dass weiß ich nicht genau.

Hast du dich nicht vorher über den Beruf informiert? Solltest du am Wochenende arbeiten müssen, bekommst du diese Zeit natürlich angerechnet und hast dafür dann vielleicht am Montag frei.

Auf jeden Fall würde ich nicht gleich am esrten Tag danach fragen ob du auch am Wochenende arbeiten musst, dass macht keinen guten Eindruck. Man geht ja davon aus, dass du gerne in der Praxis arbeiten möchtest. Und da gibt es doch sicher so viel mehr Themen, für die man sich interessieren sollte, als sich gleich Gedanken über die Arbeitszeiten zu machen.

Solltest du später im Notdienst arbeiten, heißt das bares Geld für dich, denn dann werden auch Zuschläge gezahlt, bis zu 100% z.B. an Feiertagen, nachts, u.s.w.

Sieh dir erst mal alles an, dann bekommst du sicher auch mit, wie das bei anderen Azubis läuft, die schon länger da sind.

Du kannst aber auch noch mal in deinen Vertrag sehen, falls Wochendarbeit angedacht ist, z.B. ab dem 2. Jahr, steht das da drin.

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Hallo,

du kannst dich mal bei deinen Verkehrsbetrieben informieren, welche Angebote es für Schüler, Auszubildene und Studenten gibt. Infos findes du sicher auch auf deren Websites. Wenn du in einer größeren Firma beschäftigt bist, kann es sein, dass die sich an den Kosten in form eines "Job-Tickets" beteiligen. Auskunft gibts ebenfalls bei den Verkehrsbetrieben.

Fährst du mit dem Auto zu Arbeit, kannst du hier eine sog. Kilometerpauschale als Werbungskosten geltend machen. Allerdings ist diese mit dem Freibetrag von derzeit ca. 2000,- Euro abgegolten.

Einzelheiten erfährst du über die Seiten der Finanzämter. Hier gibt es auch Beispiele, z.B. zur Einkommensteuererklärung, die für dich als Azubi nicht in Frage kommt. Aber du hast ja auch gefragt, wie es später mal sein wird.

Im Übrigen ist jedes Finanzamt verpflichtet kostenlose Informationen zu erteilen oder dir beim Ausfüllen von Steuererklärungen zu helfen.

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Wieso veräppelst du die User hier?

Warum? Ich habe mir mal deine Fragen angesehen!

Vor genau 17 Minuten hast du geschrieben!

ICH BIN NICHT MEHR MÜDE - SEIT EINER WOCHE

Also was soll das jetzt, fallen dir keine anderen Fragen ein? Dann solltest du eventuell mal zu einem Psychater gehen! Oder macht es dir einfach Spaß, den Leuten hier was vorzumachen?

Bevor auf deine Fragen geantwortet wird, empfehle ich jedem, sich erst mal dein Profil anzusehen!

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Was meinst du von "Versand vorholen"?

Um wirklich verlässliche Antworten zu deiner Bestellung zu bekommen, wendest du dich am besten an H&M. Wenn du denen am Telefon deine Kundennummer sagst, kann man dir über den Status deiner Bestellung Auskunft geben.

Für den Fall, dass du dachtest, H&M würde früher liefern und jetzt über die Lieferzeit von 2,5 Wochen überrascht bist, hast du glaube ich wenig Chancen. Dann musst du dich vor einer Bestellung über die Versandbestimmungen informieren. Diese Informationen findest du auf der Website, ähnlich, Impressum, AGB, Kontakt u.s.w.

Sollte dir die Lieferzeit zu lang sein, da du vielleicht im Urlaub bist oder einfach keinen Bock mehr auf die Sachen hast, hast du ein Widerufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Du kannst natürlich auchz vorher widerufen. Begründen musst du einen Widerruf im Übrigen nicht.

Auskunft zum Widerufsrecht findest du auch auf der Website. Warscheinlich musstest du auch bestätigen, dass Widerufsrecht gelesen und akzeptiert zu haben.

Bevor du aber nun hier die Lösung deiner Frage erhoffst, würde ich mich an H&H wenden, dort erreichts du z.B. auch jetzt sofort noch jemanden.

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