Guten Tag, meine Frage bezieht sich auf den Kauf eines Gastronomie-Gerätes auf einer bekannten Seite für Gastrobedarf. Ich bin kein Unternehmer. Doch um die Bestellung abschließen zu können muss man nach bgb14 bestätigen Unternehmer zu sein. Muss ich mit einer Strafe rechnen, wenn ich das wohlwissend unwahr bestätige oder entfallen mir lediglich die Verbraucherrechte des Verbrauchsgüterkaufs ?