Hi, ich weiss leider nicht ob es hier ein "Vorgeschriebenes" max. Alter gibt oder die Schulen etc. das selbst bestimmen (können).

Ich könnte mir vorstellen das es daran liegt, das gerade Sozialassistenten und Erzieher/Pädagogen (in der Regel ja Kindergärtner-innen und ähnliche Berufe) extrem belastet werden und extrem an der Modekrankheit burnout leiden. Da die "Krankheit" übermäßig hochgeschossen ist (80%!!!) in den letzten 15 Jahren und das durchschnittsalter weit UNTER 50 liegt, liegt es fast auf der Hand warum man lieber 23 Jährige haben möchte. Die haben dann noch gute 20 Jahre nach Ihrer fertigen Ausbildung (Erzieher und Erzieherinnen), wobei es bei mitte dreißg Jährigen ja nur noch gute 10 Jahre wären.

Hier mal ein paar interessante Zahlen im Bezug auf "burnout"

http://www.muenchener-institut.de/burnout-und-unternehmen/zahlen-daten-fakten/

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Haltet euch mal lieber an die Rechtslage und gebt hier nicht Empfehlungen wie "einfach nicht zahlen" oder so!

Fakt ist: Die Rechnung wurde zu spät gezahlt, der Gläubiger (E-wie einfach) hat zwischenzeitlich seine Forderung an ein Inkasso Büro weitergeleitet und diese berechnen keine "Mahngebühren" sondern vielmehr Ihre Kosten nach Aufwand für die "Eintreibung" (die in der Regel übermäßig hoch ist!) der Forderung.

Ist es also Tatsächlich so, das ein Zahlungsverzug entstanden ist (In der Hauptrechnung steht in der Regel "überweisen Sie bis dann und dann" (da gilt nicht wann es Überwiesen wurde, sonder wann es da angekommen ist!), dann ist es eher ratsam die Rechnung zu bezahlen, ansonsten kommt eine extreme Kostenexplosion auf den TE zu.

Ist es also keine unberechtigte Forderung, sollte reagiert werden bzw. gezahlt werden. NUR wenn Lückenlos nachgewiesen werden kann, das KEIN Verzug besteht oder bestand, kann getrost nicht gezahlt werden, sollte aber dennoch NICHT ignoriert werden sondern der Kontakt gesucht werden!

Hier noch etwas zum Nachlesen wie man damit umgehen sollte! :

http://www.recht-hilfreich.de/gratis-muster-vorlagen/inkasso-frankfurt-marktheidenfeld-so-wehren-sie-unberechtigte-forderungen-von-inkassofirmen-inkassoforderungen-aus-abzocke-durch-telefongesprache-oder-sex-hotlines-ab/

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