Geteiltes Sorgerecht = geteilte Betreuung?
Hallo zusammen,
folgende Frage - meine ehemalige Lebensgefährtin, waren nicht verheiratet, und ich haben das gemeinsame Sorgerecht für unseren Sohn. Er wohnt bei ihr. Sie ist mittlerweile erneut verheiratet.
ich habe ebenfalls eine neue Partnerin und nun erneut Nachwuchs. Die getrennt lebende Mutter meines Sohnes fordert nun ein, dass ich anteilig 50% der Schulferien des bei ihr lebenden Sohnes Urlaub nehme um auf ihn zu schauen, da sie 100% arbeiten geht, ich auch. Betreuung via extern ist natürlich mit Kosten verbunden - müssen diese dann auch zu 50%
durch mich getragen werden?
denn in Summe wären das ja pro Jahr 6 Wochen die ich nur für die Betreuung des nicht bei mir lebenden Sohnes nehmen müsste.
Wie ist hier die Sachlage?
Danke!