Hallo Redston,

aufgrund der Anzeige hast Du eine Vorladung von der Polizei bekommen - nehme ich an. Das ist soweit nicht tragisch, zumal Du noch keine 14 Jahre alt bist und damit noch nicht strafmündig im Sinne des Jugendstrafrechts.

Es bleibt deshalb in der Regel bei einer polizeilichen Verwarnung, die auch nur bei der Polizei bekannt ist und später nicht im Führungszeugnis steht.

Falls es Dir zu unsicher ist, gehe mit den Unterlagen und ggf Deinen Eltern zu einem Anwalt und mach nur eine Erstberatung. Das Honorar kannst Du vorher mit ihm verhandeln.

Gruß

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