Das ist ein süßes Staff-Baby :-)
Hallo Vampire!
Das ist immer schlecht zu beurteilen, der Link hängt bei mir leider. Fettfalle ist, wenn das Schnitzel paniert ist. Und der Käse zum überbacken natürlich :-)
Sorry, dass ich dir da nicht mehr zu sagen kann!
Guten Morgen! Müsli ist im Flex point programm ein sog. sattmacher, das bedeutet, du kannst ´für einen bestimmten wert unendlich (!) viel davon essen. laut alten Einkaufsführer hat müsli tatsächlich 4 sattmacherpunkte.
viel erfolg, starte derzeit mit dem neuen programm durch! Rechtsexperte
kann das hamam im mediterana auch sehr empfehlen!!!
jap, da wird noch beerdigt. Wenn du dich aber für die Geschichte des Friedhofs interessiert (die wirklich sehr interssant ist), gibt es auch spezielle Führungen.
Gruß Rechtsexperte
Hast du in KÖLN am Rhein geparkt?? Parken in der Grünanlage (auch Rheinufer als Landschaftsschutzgebiet) stellen einen Verstoß gegen die Grünflächenordnung dar. Hier sind die Verjährungsfristen wesentlich länger... Schreib uns doch mal hier die Rechtsgrundlage rein, die im Bescheid steht. Gruß Rechtsexperte
ich kann mich dem Rest hier ehrlich gestanden nicht anschließen. Meine Devise "Ich füttere meinen Hund immer so wie er aussieht" hat bei 5 Hunden (unterschiedlichster Rassen / Alter) immer super geklappt.
Natürlich gefunden grins!
Da ist auf jeden Fall staff mit drin.
Mittagsruhe gibt es nicht mehr, ansonsten ab 22h. beachte, dass an Sonn- und Feiertagen alle Betätigungen verboten sind, die die Ruhe stören können. Da gibt es keine Zeiten.
Für alle, die ein bißchen Kalorien achten müssen, aber trotzdem ne leckere Sauce haben wollen: 1 Zwiebel in einem Topf mit Wasser anschwitzen, anschl. mit 300 ml Gemüsebrühe aufkochen und Light-Schmelzkäse drin schmelzen lassen (am besten mit holländer-geschmack), würzen und zum Schluß mit hellem saucenbinder andicken. Wer will gibt noch gewürfelten gek.Schinken dazu. Schmeckt echt lecker und ist sehr schnell zubereitet!
solange die oliven in der flüssigkeit lagen, ist das kein problem denk ich, aber ob sie noch so lecker schmecken ist die frage!
mahlzeit!
gehe zu deinem zuständigen ordnungsamt und frage dort bei der gaststättenabteilung nach. Aus dem Kopf heraus: -Führungszeugnis -steruliche unbedenklichkeitsbescheinigung - auszug aus dem gewerbezentralregister
und zum schluss: jede menge kohle für die konzession, die wird nämlich nach qm berechnet.
Gruß rechtsexperte
Oh, nettes Teil :-))) Ja, Pömps wären hier wohl am besten! Entweder was in der Farbe oder schwarz.... oder schöne sandalen, ist ja sommer!
Hallo Schäferhund 60! Für die Haltung und das Führen eine großen Hundes braucht man von vorneherein einen Sachkundenachweis. Dieser ist Voraussetzung und Bestandteil der ordnungsbehördlichen Anmeldung. Wenn du ihn nicht gemeldet hast, ist das an sich schon nicht mehr zuverlässig und ich frage mich, warum?? Ein Schäferhund ist mit 1,5 Jahren sicherlich im Flegelalter, aber es ist an dir gelegen, ihn in seine Schranken zu weisen. Ein Schäferhund hat enormen Schutztrieb, aber du darfst ihm nicht die Verantwortung übertragen, dich "bis aufs Blut" zu verteidigen. Du bist immer noch der Rudelführer. Wenn du meinst, das Verhalten des Hundes sei in Ordnung, hast du wirklich keine Ahnung von Hunden. Und bei den "Attacken" spielt es keine Rolle, ob jemand zu Schaden gekommen ist oder nicht. Das hat was mit Anstand und Respekt gegenüber anderen Personen zu. Ich arbeite bei einer Ordnungsbehörde, sehe für dich allerdings keine großen Chancen, dass du den Hund wieder bekommst. Au welcher Kommune / aus welchem Land kommst du denn?
Gruß Rechtsexperte
toast hawaii!!! LEcker....
SO: gab zweimal dicken Druchfall und jetzt ist die Sache auch wieder gut! Was für ein Glück! Und die Nacht war auch einigermaßen erholsam!
LG Rechtsexperte
kannste nur ganz vorsichtig runterfeilen. ist ne mordsmäßige arbeit... und dann die nägel pflegen, pflegen, pflegen...
Viel Erfolg rechtsexperte
Ich kann mich wirklich nur Mr.Direkt anschließen! Das ist eine sehr ausführliche Schilderung der Rechtslage! Respekt! Die Strafe wird sicherlich nicht bei 5000€ liegen, das wäre nicht verhältnismäßig, zumal das mildere Mittel ja noch die Auflösung der Party hätte sein können!!! Zahl den Bußgeldbetrag und gut ist. Im Zweifelsfall wirst du mit deinem RA auch nicht mehr erreichen können.
Kannst ja mal Meldung machen, wie es ausgegangen ist.
Gruß Rechtsexperte