Ex zurück gewinnen? erstes Treffen ist schon erfolg? Hilfe?

Hey, es geht darum das ich meinen Ex zurück gewinnen möchte. Wir waren 4 Jahre zusammen und ich habe mich getrennt leider stellte ich die letzten Monate fest das es nicht das richtige war und ich ihn wirklich liebe.Es ist so die Trennung ist nun 6-7 Monate her wir haben uns kurz davor noch einen Hund angeschafft. Nun schrieb er alle paar Wochen er möchte ihn wieder sehen hat auch geklappt er hat sich ihn abgeholt so nun ist es so das er mich fragte ob ich auch mal so zeit hätte ich konnte aber die letzten Wochen gesundheitlich nicht nun haben wir uns vor ein paar Tagen zum Essen getroffen und alles lief auch ganz gut ab wir waren dort bis der Laden schließt. Während unseren Gespräches haben wir auch über Freunde unterhalten eine davon war das sich ein Paar getrennt hat das seit 14 Jahren zusammen war. Sie hatte Schluss gemacht einfach so weil sie nicht mehr wollte...ich sagte dazu warte mal ab nach ein paar Monaten sind die wieder zusammen nach so einer langen Zeit einfach so Schluss zu machen....naja auf alle Fälle sagte er er würde ihr das nie verzeihen und das ging ja mal gar nicht. ich dachte erst ok da er mich fragt wegen ein treffen und das ohne den Hund dachte ich da wäre noch was dahinter und nun weis ich nicht mehr was Sache ist nach diesen Gesprächsthema. Zum Schluss fragte er ob wir die nächsten Wochen was mit dem Hund machen sollen ich sagte natürlich ja und das er sich meldet und dann machen wir einen Termin aus die Woche danach. ich weis nicht mehr was ich denken soll ich hab extremen Dran ihn einfach zu fragen oder zu schreiben ich weis das wäre jetzt nicht das richtige deshalb dachte ich heyy für was gibt es diese Seite den. Also was meint ihr dazu und was würdet ihr an meiner Stelle nun machen oder nicht machen ? oder wie würdet ihr Reagieren ? was habt ihr da für Erfahrungen gemacht ? ich danke euch schon mal im Voraus :D und wünsche euch ein schönes Wochenende.

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Jeder macht mal Fehler, stell dir vor was du tun würdest, wär es anders herum....

Außerdem hat das Gespräch über die Trennung wahrscheinlich nichts wichtiges zu bedeuten.

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Ja, natürlich, jedoch wäre das ein seeeeeeehr anstrengender Prozess, in dem du wirklich genau darlegen müsstest inwieweit das dir geschadet hat und dann hängt die Entschädigung halt auch eben davon ab. I

Ich persönlich würde mich mit  was anderem beschäftigen. Lohnt sicht nicht wirklich......

Gewinnen würdest du warscheinlich, aber der Aufwand ist es nicht richtigt wert.

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Hat die Kündigung Aussicht auf Erfolg?

Hallo, mir stellt sich folgende Frage:

Kann diese Kündigung in Hinsicht auf eine Räumungsklage Erfolg haben ?

" Sehr geehrte ..................., gemäß Mietvertrag § ?? kündigen wir Ihnen aufgrund der Abmahnung vom 00.00.0000 - Haltung eines 2. Hundes ohne Erlaubnis - das Mietverhältnis für die o.g. Wohnung fristlos zum 00.00.0000.

Hilfsweise kündigen wir Ihnen das Mietverhältnis fristgemäß zum 00.00.0000.

"

Die fristlose Kündigung hat nach meiner Prüfung keinen Erfolgt, da sie über einem halben Jahr nachdem der Hund bereits dort lebte und die Vermieterin Kenntnis darüber besaß, gefertigt wurde.

Bei der ordentlichen Kündigung ist es schwieriger, da es sich um einen Kampfhund handelt und solche nach einigen Rechtsprechungen ja fast "grundsätzlich verboten" werden können. Gegen den Hund wurden keine Gründe eingelegt. Andere Hunde werden ebenfalls im Mehrfamilienhaus gehalten und öfters ebenfalls mehr als einer pro Wohnung.

Die Kündigung an sich hat überhaupt nichts mit dem Hund, sondern mit dem Mieter-Vermieter-Verhältnis zu tun.

Mir kam dann die Überlegung eine Räumungsklage abzuwarten und den Widerspruch gegen die ordentliche Kündigung später einzulegen, da ja nicht belehrt wurde. Bis dato würde der Hund dort sowieso nicht wohnen.

Der Widerspruch würde sich dann darauf beziehen, dass eine Kündigung aufgrund einer Abmahnung nicht möglich ist. Es wurde ja nicht dargelegt, dass das Problem nach der Abmahnung weiterhin besteht, sondern nur beschrieben, dass wegen der Abmahnung gekündigt wird.

In der Abmahnung ging es darum den 2. Hund aus der Wohnung zu entfernen. Die Abmahnung hatte die Kopfzeile " Haltung eines 2. Hundes ohne Erlaubnis".

Was haltet ihr von der Überlegung? Würde der Richter auf so etwas eingehen?

MfG

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DIE ANTWORT:

Da die meißten Antworten nicht sehr hilfreich, sondern hauptsächlich blödsinnige Komentare waren, musste ich mich weiterhin noch einige Zeit mit dieser Frage beschäftigen.

Antwort:

Beide Kündigungen sind verwirkt, sowohl die ordentliche als auch außerordentliche, nach den Rechtsprechungen der Gerichte sind Kündigungen von eins bis vier Monaten nach Kenntnisnahme und erster Abhilfefrist als verwirkt anzusehen.

Seit der ersten Abhilfefrist sind damals über sechs Monate vergangen, es besteht deshalb bereits kein Kündigungsrecht mehr.

Ob der Tierhaltung durch stillschweigende Duldung zugestimmt wurde, müsste sich auch daraus ergeben.

Hier die Urteile die ich dazu gefunden habe und diese Tatsache bestätigen.

BGH,
NJW 1974, 2233;

OLG
Celle, ZMR 1995, 298; Kraemer in: DWW 2001, 110, 117.

OLG
Saarbrücken, MDR 1999, 86;

LG
Berlin, [ZK 62] GE 2000, 1475.

OLG
Saarbrücken, MDR 1999, 86;

LG
Berlin, GE 1997, 553;

LG
Berlin, GE 2000, 1475.

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