Ich muss korrigieren: habe mein Fachabi 2002 gemacht.

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Also bei dem zuständigen Gericht in deiner Stadt kannst du dir zumindest einen Beratungsschein ausstellen lassen für einen Anwalt. Die brauchen aber den Nachweis, dass du einen Antrag bei der Agentur gestellt hast. Wenn du Glück hast, findest du einen Anwalt, der den Fall übernimmt, weil er sich verdammt sicher ist zu gewinnen, damit also keine Kosten für dich entstehen. Opferanwälte kosten dich auch nix, stehen so aber natürlich nicht im Telefonbuch. Am Sozialgericht kannst du auch ohne Anwalt Klage einreichen und dich selbstvertreidigen. Das Problem, beide Vorgehensweisen können ewig dauern. Nicht nur Monate sondern Jahre. Und ohne diverse Nachweise wahrscheinlich auch sehr aussichtslos.

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Also wenn du plötzlich gekündigt wirst (plötzlich ist relativ wegen der Kündigungsfrist) dann gibt es ja an deinem neuen Wohnort auch Einrichtungen wie Arbeitsamt oder ARGE bei der du Anträge stellen kannst. Du sitzt aber erst mal in der neuen Stadt fest. Nicht nur wegen der Kündigungsfrist für die Wohnung. Arbeitsamt und ARGE zahlen aber unter bestimmten Voraussetzungen den Umzug (der ja mehr kostet wenn du in gleich in ne andere Stadt ziehst). Muss aber wie immer alles begründet sein.

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Also wenn du bei der Halbtagsstelle keine Lohnsteuer zahlst (sehr seltsam bei 20 Stunden die Woche) und du noch einen 400 Euro Job machen willst, dann müssen bei dem zweiten Job Lohnsteuer und Sozialabgaben abgerechnet werden. Dein Halbtagsjob ist ja dann auch ein 400 Euro Job oder wie soll man das verstehen? Und das macht kein Chef, der eigentlich ne billige 400 Euro Kraft haben will ohne Abgaben zahlen zu müssen.

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Pro Lebensjahr gibt es ein Schonvermögen von 150,- €. Also kannst du je nach dem wie viel du besitzt ohne Probleme alle deine Sachen angeben. Wenn du mehr besitzt darf die ARGE aber auch nichts wegnehmen oder verlangen, dass du deinen Eltern was gibst. Du bist nicht unterhaltspflichtig, das stimmt. Da deine Eltern wahrscheinlihc für dich (deinen normalen Anteil) eh nichts bekommen, da du arbeitest wäre es auch egal wenn du nichts angibst. Dann wird der Antrag ja trotzdem bearbeitet. Die ARGE probiert immer einiges um sich doch etwas Geld zu sparen.

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Also einfach so Leistungen streichen dürfen sie nicht. Es kommt natürlich drauf an was das für ein Gewerbe ist und wieviel Gewinn er macht. Ehrlich wärt am Längsten. Mit dem Sachbearbeiter reden und sich Zeit verschaffen. Außerdem... bei einem 400 Euro Job muss man auch weiter Hartz4 beziehen. Und da machen die kein Theater. Ich hab die Erfahrung gemacht, dass Gewerbe bei der ARGE immer auf Abwehr stoßen. Es ist denen zu brisant, falls derjenige dann auch noch Schulden mit seinem Gewerbe machen. Das ist das System.. lieber sicher und wenig als was riskieren.

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Das ist völlig ok. Richtig viele Kilos kommen so ab der 27./28. Woche. Ich habe am Anfang 64 gewogen. Bin jetzt in der 31. Woche. Wiege 78 kg und es geht weiter nach oben (momentan auch viele Wasseransammlungen). Das Kind wiegt momentan so 1,5 kg. Ich werd bestimmt noch einiges zunehmen. Meine Mutter hat mit mir 16 Kg zugenommen und ich wog 3,6 kg. Mach dir keine Sorgen und lass dir nix einreden. Mir wollte meine FA auch was erzählen weil in der 24. Woche das Kind ein paar Gramm zuviel wog. Sie wollte mir dann den Zuckerbelastungstest, der was kostet aufschwatzen. Fand ich sehr witzig weil ich Messgerät daheim habe und mich regelmäßig messe, da ich mal Unterzuckerprobleme hatte.Frag deine Hebamme. Die sind da eher locker und haben mehr die prakitsche Erfahrung. Das Kind wächst in Schüben. Und du nimmst auch nicht umbedingt kontenuierlich zu. Mach dir da keinen Kopf.

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Also als die Mietkosten noch nach Baujahren und Ausstattung gestaffelt waren hatte die noch Handlungsspielraum. Bin momentan auch auf Wohnungssuche und mir wurde gesagt, wenn die OWhnung nur einen Euro drüber liegt, kann ich die Wohnung zwar nehmen, bekomme aber keine Kaution, keine Umzugskosten oder Erstausstattung von der ARGE. Und alles was drüber ist musst du selbst zahlen, also 6 Euro. Eine Bestättigung für den Vermieter, dass die Arge die Wohnung zahlt bekommst du auch net. Aber wie immer ist alles von ARGE zu ARGE verschieden, sogar in der selben Stadt. Dir bleibt nichts anderes übrig als deine Beraterin zu fragen.

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Ja bekommst du und musst du auch zurückzahlen, wie alle schreiben. Nur wenn du vorher die ARGE nicht um Erlaubnis fragst, ob die Wohnung so passt, also die Miete nicht zu hoch ist, dann zahlen sie dir keine Kaution. Auch keine Umzugskosten oder Erstausstattung (falls relevant).

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Der Sachbearbeiter kann im PC sehen ob die Zahlung mittlerweile veranlasst wurde. Wenn ja schickt er dich ohne Geld wieder heim. Wenn nicht, kann schon sein, dass er dir das Geld für die Miete gibt. Aber ich denke eher, dass er dann einige Nachweise (Kontoauszüge) vom Vermieter und von die sehen will, bevor er dir was gibt.

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Wenn du den Antrag abgegeben hast, bevor der Job anfing dann ja klar! Du hattest die Bewerbungskosten ja auch vor dem Job und nicht währrend des Jobs. War bei mir genauso. Das Geld müssen sie dir geben.

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Ich lebe nicht in dieser Situation, stand aber auch vor der Entscheidung. Damals lass ich im Internet was von einem Jahr "Schonfrist". Weil man heutzutage beim Zusammenziehen nicht gleich von einer Eheähnlichen Gemeinschaft ausgehen könne. Ich habe meine Sachbearbeiterin direkt drauf angesprochen. Damals war ich mit meinem Freund ein Jahr zusammen. Sie meinte, dass diese Schonfrist nur nach Scheidungen für den neuen Partner gilt. Und dass es keinerlei Möglichkeiten gäbe diese Eheähnliche Gemeinschaft und deren Berechnung zu umgehen. Sie fand diese Ansicht zwar Schrott, gerade in der heutigen Zeit. Müsste sich aber natürlich an die Gesetze halten. Soviel weiß ich dazu. Und wenn deine Freundin einfach mal hingeht und fragt? Kommt natürlich immer auf den Sachbearbeiter an aber dann könnt ihr ganz sicher sein. Vielleicht wenn du ne Erklärung abgibst, dass ihr noch net so lange zusammen seit, dass du auch für sie aufkommen willst oder sowas? Man sollte alles probieren. Bei vielen Gesetzen haben die ARGEs auch Entscheidungsfreiheiten. Mir wurde vor 1,5 Jahren eben die Auskunft gegeben.

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Zwingen können sie dich nicht. Mit Sanktionen drohen dürfen sie dir auch nicht. Meistens ist es so, dass die froh sind, dass die Leute überhaupt was tun. Meine Situation war die folgende: Ich hatte nen 400 Euro Job angefangen (Wird ja auch verrechnet mit Hartz 4). Da ich schnell gemerkt habe, dass in der Firma keine Festanstellung rausspringt habe ich ein Gewerbe angemeldet. Ich wollte als Nachhilfelehrerin arbeiten und hatte darin auch Erfahrung. Hatte auch trotz Sommerferien schon einige Anfragen. Da es zeitlich mit der Zeit schwierig geworden wäre beides unter einen Hut zu bekommen (Nachhilfe geht nur Nachmittags, als Aushilfe im Einzelhandel arbeitet man meist nachmittags und abends) bin ich zur ARGE und wollte mir Rat holen, weil ich dran dachte den 400 Euro Job zu lassen. Mir wurde empfohlen das Gewerbe wieder abzumelden. Weil ja ein 400 Euro Job sicherer sei. Verunsichert meldete ich das Gewerbe ab. Nach 1,5 Jahren im Aushilfsjob ohne irgendeine Aussicht auf Festanstellung hat meine Sachbearbeiterin zugegeben, dass ihr Tipp wahrscheinlich falsch war. Soviel zu meinem Erlebnis. Allerdings... Wenn du schon 2 Jahre selbständig bist und trotzdem auf Hartz 4 zurückgreifen musst.. lohnt sich der Aufwand dann überhaupt? Als Tipp: Wenn ein Sachbearbeiter dir wegen deiner Selbständigkeit blöd kommt... Begründe einfach, dass Selbständigkeit, wenn auch nicht so lukrativ wie gewünscht besser sei als Arbeitlosigkeit und gleichzusetzen oder sogar besser als ein 400 Euro Job sei. Dann sind die still.

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Das kommt auf deinen Sachbearbeiter an und wie gut du mit dem reden kannst. Wenn du ehrlich bist und sagst, dass dich die unregelmäßigen Arbeitszeiten abschrecken, kommst du evtl. mit nem blauen Auge davon. Aber das muss ein echt gutes Verhältnis zwischen euch sein. Das beste wäre natürlich, dass du anbietest was anderes im 400,- euro Bereich zu suchen. Voraussetzung ist natürlich, dass du arbeiten willst. Ich habe auch ALG 2 bzw. Hartz 4 und nen 400 Euro Job gemacht. 1,5 Jahre ohne Aussicht auf eine Festanstellung, im Einzelhandel. Ist nicht lkustig im Sommer bis 20.30 zu arbeiten. Es gab laufend Leute die sich zu schade dafür waren, weil sie ja max. nur 160 Euro behalten durften. Dass so ein Denken nicht richtig ist, brauch ich dir nicht zu sagen. Ich habe die Erfahrung gemacht.. mit Ehrlichkeit kommt man am Arbeitsamt am Weitesten.

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Das kommt alles sehr darauf an wo du wohnst bzw. der Laden ist. Öffnungszeiten richten sich meist nach denen, die andere Läden in der Nähe haben. Genauso das Gehalt. Solltest du den Laden mit aufsperren oder abends zu machen, darfst du ca. ne halbe Stunde zusätzliche Arbeitszeit mitrechnen für Kasse und Laden Herrichten. Diese Zeit wird meistens nicht gezahlt. Wichtig wäre auch ob du eine Festanstellung oder Aushilfe wärst, um dir genauere Auskünfte geben zu können. Bei TAKKO in Bayern gibts 5,50 € die Stunde für Aushilfen. Bei KIK 5,- €. TEDI und EUROSHOP zahlen beestimmt ähnlich. Die Arbeitsbedingungen sind wie überall im Einzelhandel. Nur geht es bei solchen Läden weniger um Qualität sondern mehr um Quantität. Du solltest nichts gegen diese chemischen Gerüche haben, die von den Billig-Artikeln ausgehen. Das kann Kopfweh machen. Kreativität ist gefragt, weil immer wieder neue Ware kommt und kein Platz ist. Sonst das übliche wie Kasse und Kundenfreundlichkeit, auch wenn es nicht wirklich Stammkunden gibt. Hoffe ich konnt vorerst etwas helfen. Wie gesagt, Stadt und Anstellungsart wären wichtig um dir genauere Auskünfte geben zu können.

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