Ich bin nicht unbedingt von Susisorglos überzeugt, bei Beantragung von Zulagen wie der Wohnungsbauprämie oder der Arbeitnehmersparzulage denke ich schon, dass hier ein Abgleich stattfinden könnte. Für die Beantragung der vermögenswirksamen Leistungen sicher nicht da dein AG deine Versicherungsnummer ja ohnehin hat.
Beamte werden über ihren Dienstherren generell privat abgesichert, es ist also keine Kann-Entscheidung, solltest du aus die Beamtenlaufbahn nachher nicht einschlagen geht es wieder zurück in die gesetzliche. Du solltest aber 2, 3 Private vergleichen und die Debeka ist der Beamtenversicherer schlechthin
Ein Problem des Vermieters und der Wohngebäudeversicherung, Hausrat fällt aus da der Einbruch ohnehin nicht versichert ist sondern der Einbruchdiebstahl., Haftpflicht greift auch nicht also die Wohngebäudeversicherung..
Du bist versicherte Person Versicherungsnehmer ist dein Chef, eine vorzeitige Auszahlung kommt bei der betrieblichen AV auch nicht in Frage. Du könntest sie höchstens beitragsfrei stellen. Allerdings die fehlenden Zahlungen solltest du mit deinem Chef besprechen.
Wären es nur Lackierarbeiten könnten es auch nur Steinschläge und so weiter sein, aber Türgrundkörper also die Tür und den Kotflügel ersetzt heisst es gab einen seitlichen Aufprall und damit die Gefahr des Rahmenverzuges, also muss der Wagen zum Gutachter sonst kaufst Du eventuell einen Totalschaden.
Die ältere bleibt bestehen
Da Dein Hund der Auslöser war sicherlich nicht. Selbst wenn der Schreck unbeabsichtigt war unterliegen Hunde der Gefährdungshaftung. Da es nun aber Dein eigener Hund war hast Du Dich im Prinzip selbst geschädigt und das reguliert keine Haftpflichtversicherung, weder Deine noch Ihre. Trotzdem ein schönes WE
Du nimmst Deinen Personalausweis zur Hand und rufst das für Dich zuständige Einwohnermeldeamt an.
Du erklärst wer Du bist und das Du Deine SV-Nummer brauchst, auf Nachfrage nennst Du Deine PA-Nummer und dann nennen sie Dir Deine SV-Nummer und können auch veranlassen dass Dir der Ausweis zugeschickt wird.
MfG
Es ist mir zwar unverständlich, normalerweise kassieren die Praxen ja direkt bei der Anmeldung zur Behandlung, andererseits solltest Du eventuell in Deinem Bonusheft die Behandlungstermine stehen haben, also kannst Du entweder widerlegen das Du diesen Termin wahrgenommen hast oder die Quittung haben, 10 Euro sind aber den Aufwand und die Rennerei nicht unbedingt wert.
Die Krankenkassen sind verpflichtet Außenstände einzuholen, selbst mit erhöhtem Verwaltungsaufwand, ich denke Du zahlst und hakst es dann ab.
Ciao
Anfragen würde ich schon aber eine Regulierung könnte nur aus Kulanz erfolgen, auf den Laptop getreten heißt ,e r stand auf dem Fußboden, wo er nicht hingehört.
Eine andere Geschichte brauchst Du nicht erfinden die Versicherung lässt sich den Laptop schicken und setzt einen Gutachter dran, falsche Geschichte = Betrugsversuch.
Trotzdem einen schönen Tag
Die KFZ-Haftpflicht zahlt für Schäden die durch die Nutzung des Autos gegenüber 3. entsteht. Der berechtigte Fahrer tritt an die Stelle des Fahrers und somit sind die Eigenschaften des Fahrers auf ihn übergegangen, er kann sich nicht selbst schädigen.
Wir reden hier über den Willen Deiner Eltern, Dein Bruder bräuchte Dir höchstens dann etwas auszahlen wenn beide Eltern sterben bevor die Grundbucheintragung der Überschreibung 10 Jahre alt ist. Wenn er Dir von sich aus eine Summe anbietet kannst Du sie annehmen. Ob das gerecht oder ungerecht ist Dir gegenüber steht hier nicht zur Debatte und kann ich auch nicht beurteilen.
Es gibt einige am Markt, die Empfehlung mit dem Makler ist nicht die schlechteste - schliesst aber Versicherungen aus die Du nicht über den Makler bekommst. Zahnzusatz trifft irgendwann jeden von uns, da der Mensch zwischenzeitlich älter als 45-55 Jahre wird. Ein Angebot der Debeka würde ich mir bei Personen- und Krankenversicherungen immer holen und Wichtig! den Leistungsfall berechnen lassen. Die schönen Beispiele der ERGO wo Du auf 0 Kosten kommst weil die gesetzliche die Hälfte zahlt OBWOHL die nur die Grundversorgung zahlt finde ich immer am lustigsten.
Die Fotos werden anerkannt, solltest Du wirklich nicht aufgefahren sein, kann das ein Gutachter an Deinem Wagen beweisen (fehlende Einwirkung). Möchtest Du Deinen Gegner auf seinen Kosten sitzen lassen ist das aber auch beweisbar. Also wenn ja- nicht diskutieren wird nur teuer. Aber wenn nicht- Gutachter bezahlt dann die Gegenseite.
Es sieht sehr nach Schwarzarbeit aus. Dem Chef Bescheid geben incl. Selbstanzeige. Er behält seinen Kopf wird, nachträglich angemeldet und damit krankenversichert. Liegt seinem Chef sehr viel dran.
Steuer -Ordnungsamt, Hundehaftpflicht ist bis zur nächsten Hauptfälligkeit in Deiner privaten Haftpflicht mit enthalten, zum Termin Jahresbeitrag meldest Du dann den Hund mit an, fertig.
Hier haut einer den anderen übers Ohr und die Gemeinde gibt ihren Senf dazu. Versicherung kann Dich aber nach der Regulierung fragen - denn sie hat ja nicht die Preisminderung versichert sondern die Wiederherstellung. Auf die Reaktion deinerseits wär ich dann neugierig.
Also ein Brand entsteht durch ein Feuer (offene Flamme) z.B. Kamin, Kerze, Ofen usw. bei dem das Feuer seinen bestimmungsgemässen Herd ( Ursprung ) verlässt.
Deine Versicherung hat wohl recht, da keine Sengschäden versichert sind.
Frage ihn einfach, ob er bei seiner Forderung bleibt, wenn ja Strafanzeige, wenn nein erledigt.
Du warst berechtigter Fahrer, da sein Einverständnis vorlag, Garage gehört ihm, also hat er sich praktisch selbst geschädigt. Versicherung hält sich raus ausser seine Vollkasko für Eigenschäden dann wird er aber gestuft wenn er den Schaden nicht zurückkauft.
Lass ihn wegtreten, schönen Sommer noch.
Vorher informieren und dann , denke ich Welpe ab 8 Wochen, der macht seine Sozialisierungsphase direkt bei Euch und hat dann auch keine Gelegenheit nach der Entfremdung von der Hündin schlechte Erfahrungen zu machen, klar macht er was kaputt. Hast Du doch auch gemacht al Du klein warst.
Viel Spaß