Für 2011 gilt noch die Lohnsteuerkarte aus 2010. Ich nehme an, weil Du die Ausbildung antrittst, dass Du noch zur Schule gehst und noch keine Karte bekommen hast (im Jahr 2009 für 2010). In dem Fall kannst Du beim Finanzamt eine Bescheinigung beantragen mit Deinen Lohnsteuerdaten.

Erst ab 2012 ist es den Arbeitgebern möglich anhand Deiner Steuer-ID und dem Geburtsdatum die notwendigen Daten elektronisch abzurufen.

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Du hast Anspruch auf dein Geld und deine Papiere. Sollten Sie noch abrechnen müssen kann es sein, dass du noch auf die Papiere so lange warten musst. Sollte das pure Gehässigkeit sein von deinem ex-arbeitgeber dann geh zum Anwalt.

Magst Du zurück gehässig sein: Hat er Dich unter Anrechnung Deines Urlaubs freigestellt? Wenn nicht muss er das evtl. sogar noch obendrauf bezahlen.

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Der Arbeitgeber kann nur innerhalb des Pfändungsfreibetrags die Lohnüberzahlung wieder einfordern. Da kannst Du Googel fragen wie die Grenzen sind.

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Das kommt ganz auf deinen Arbeitgeber an. Die Abrechnungszeiträume können variabel sein. Sprich doch mal mit einem Vorgesetzten / Kollegen.

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