Man kann einstweiligen Rechtsschutz ( auch einstweilige Anordnung ) beim Sozialgericht stellen. Ist eine Art Schnell Klage und die Vorinstanz zur Hauptklage.

Voraussetzung: Eine Sanktion. Man sollte möglichst auch schon Widerspruch gegen diese eingelegt haben.

Das geht aber immer nur bei einer Sanktion. Hier kann man leider nicht das SGB 2, hier § 32 , als solches angreifen. Nur die Sanktion.

Den Verstoß gegen das Zitiergebotund gegen Sanktionen allgemein kann man beim Amtsgericht oder Verwaltungsgericht einklagen. Und dann bis hoch zum Verfassungsgericht klagen.

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Wenn du es tatsächlich wünscht das die Schulden gezahlt werden sollen, dann geh direkt zum Schalter deiner Bank und sag denen das sie sofort die Pfändung mit deinem Guthaben bezahlen sollen und anschließend die Pfändung möglichst rasch von deinem Konto nehmen sollen.

Sehr wahrscheinlich musst du dafür unterschreiben. Das geht schneller, als wenn du warten würdest.

Denn bis 4 Wochen nach Eingang der Pfändung dürfen die eh kein Geld pfänden. Nur dein Konto vorzeitig sperren.

Wenn du jetzt natürlich gegenüber deiner Bank erklärst, die Schulden zahlen zu wollen, dann müssen die das auch tun.

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Du baust nicht Muskeln, sondern Muskelmasse auf!

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Die Boxershorts kannst du erstmal auch in der Wanne/Dusche waschen.

Heiß abduschen, mit Seife ( die feste Kernseife ) die Innenseiten einreiben. Heiß abduschen und nochmal kälter abduschen. Vorsichtig ausringen.

Kann am Wasseranschluss liegen. Hilft wohl nur ein Sanitärklempner.

Lüfte das Bad gut durch. Wegen Schimmel Gefahr!

Wahrscheinlich ist der automatische Spülstopp der Maschine kaputt.

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Nachbar nimmt Post aus dem Briefkasten ohne sie zu öffnen

Hallo liebe Community!

Natürlich weiß ich, dass ich hier keine komplexe Rechtsberatung erwarten kann, aber dennoch will ich einmal hier meine Fühler ausstrecken um die Sachlage zu peilen, bevor ich mich kostenpflichtig an einen Anwalt wende (was ich höchstwahrscheinlich dennoch tun werde!)

Und zwar geht es um Folgendes:

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, dessen Briefkästen draußen im Hauseingang stehen, also von der Straße aus für den Postboten frei zugänglich ist.

Ein Nachbar von mir hat mich im Treppenhaus sozusagen "abgefangen" und mir gesagt, dass ein wichtiger Brief für mich einfach so auf dem Boden lag, anstatt richtig im Briefkasten zu sein, und er sagte mir auch, dass es ja wohl nicht sein kann, dass die Post so nachlässig handelt. Da ich allerdings sehr guten Kontakt zu unserer Postbotin habe, habe ich sie natürlich gefragt, ob das stimmen würde, dass sie den Brief nicht richtig in den Kasten gesteckt hat. Sie versicherte mir, dass sie ihre Aufgabe pflichtbewusst wahrnimmt und die Briefe immer ganz in den Briefkasten steckt, zumal das ihr Praktikant auch bezeugen kann. Zudem hatte ich an diesem Tag zwei Briefe bekommen, und die Postbotin hat erst den einen (wichtigen) Brief eingesteckt und einen anderen (unwichtige Werbepost) darüber gelegt. Als ich aber den Kasten geleert habe, war es genau anders herum, die Werbepost lag unten und der wichtige Brief darüber!

Ich bin mir also ziemlich sicher, dass mein Nachbar den wichtigen Brief aus dem Kasten genommen hat, um zu sehen, um was es sich dabei handelt, zumal er sich nach genauerem Nachhaken in Widersprüche verstrickte, indem er sagte, der Brief hätte ja schließlich rausgeschaut, obwohl er ja zu Anfang behauptet hatte, dass der Brief auf dem Boden lag! Und er fragte mich, warum ich denn so aufbrausend wäre (was ja wohl in meiner Situation verständlich ist!)

Ich frage mich also, ob ich hier irgendetwas tun kann und ob es sich damit überhaupt lohnt zum Anwalt zu gehen, bzw. dem Nachbarn eine Anzeige anzudrohen. Immerhin fällt das widerrechtliche Entfernen und Wiedereinstecken von Post schon unter das Postgeheimnis, oder nicht? Oder ist das Postgeheimnis erst am Zug, wenn die Briefe tatsächlich geöffnet werden?

Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig Rat geben.

Liebe Grüße,

Tyrion :)

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Ja,strafbar wäre es erst wenn er ihn geöffnet hätte.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html

Aber es ist trotzdem strafbar, weil es DEIN Besitz ist!!! ( Unterschlagung )

Er hat ihn dir ja wieder gegeben. Also versuchte Unterschlagung!

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Wenn dann ist er verliebt. Liebe kommt später. Mach dir doch nicht wegen so einen banalen Sche... so ne Platte!!!!!

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Halte dich an § 1631 BGB ! Der Rest ergibt sich.

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Schlagen dürfen sie dich NICHT!!!!

Teeny`s sind ja sooo krank!!!

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Du hast 8 Wochen ab Buchung der Lastschrift Zeit dieser zu wiedersprechen Sofern das keine SEPA-Lastschrift ist, muss der Widerspruch kostenlos sein.

Widerspruch ist immer dann sinnvoll, wenn ein nicht vereinbarter Betrag von deinem Konto abgezogen wurde.

O2 darf dir dann KEINE Gebühren für Rücklastschriften in Rechnung stellen.

Den Widerspruch musst du nicht begründen und kannst du über das Online Banking, am SB-Automaten oder am Schalter durchführen ( lassen ) . Am Schalter wirst du eventuell belehrt, dass du das nur machen solltest wenn du im Recht bist.

Das bist du ja auch. Die Schalter Angestellten müssen es so oder so machen, wenn du das wünscht.

Zeig O2 wegen Betrugs nach § 263 StGB an.

Die sehen den Fehler ein, wollen aber gleichzeitig weiter das du die ungerechtfertigt hohe Summe zahlst???!!! Das ist ja schon kriminelle Energie von O2 !!!

Was dann passiert? Das Verfahren kann eingestellt oder weiterverfolgt werden.

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