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Schwierig. Bloßes "Knacken" dürfte wohl noch kein Mangel sein sofern die Gebrauchstauglichkeit nicht eingeschränkt ist. Nach dem Zeitablauf ist auch fraglich, ob das "Knacken" auf fehlerhaftes Verlegen zuruckzuführen ist oder die Ursache nicht woanders herrührt. Klarheit schafft hier nur ein sachverständiger Gutachter. IHK mal anrufen...