der vermieter muss einverstanden sein, ob eine gemehmigung notwendig ist hängt von der jeweiligen gemeinde oder stadt ab
Antwort
kommt darauf an wie dick der baum ist und wie breit die wunde, aber jeder sollte eine chance bekommen, fällen erst wenn der baum tot ist
also die wundränder sauber nachschneiden und mit Bayleton besteichen, lehm und sackleinen sind auch gut, schatten auf die wunde, wasser geben, ggf. die krone auslichten