Darf meine Lehrerin das Jugendamt einschalten oder die Schulleitung?
Hallo! Also mir geht momentan seelisch nicht gut, weil momentan sehr viele Dinge passiert sind. Weshalb ich seid ca. Mitte Januar immer wieder im Unterricht weinen muss. Meine Klassenlehrerin und meine Deutschlehrerin haben mich (von allen) am meisten gefragt. Dann habe ich mich meiner Deutschlehrerin anvertraut und dann nach dem sie meinte, dass meine Klassenlehrerin es auch wissen sollte auch ihr. Seit dem rede ich immer wieder mit einen von den beiden oder mit beiden zusammen. Sie haben mir auch beide gesagt, ich darf mich Tag und Nacht bei ihnen melden und egal was ist, ich kann immer mit ihnen reden. Aber da es mittlerweile teils sogar schlechter geworden ist, haben meine Lehrerinnen mit einer Beraterin im Ort darüber geredet und meinten, da meine Eltern trotz Aufforderung noch immer keinen Termin dort gemacht haben, dass sie (wenn ich einverstanden bin) einen Termin bei der Beratung machen wollen würden. Meine Deutschlehrerin meinte zudem letzt Woche noch, ob das vielleicht besser wäre wenn wir die Schulleitung auch noch mit einbeziehen würden.
Ich habe halt Angst, dass meine Lehrerinnen ohne das mit mir abzusprechen zur Schulleitung oder zum Jugendamt gehen, weil ich weiß, wie die beide momentan über meine Eltern denken und zumindest meine Klassenlehrerin schon mehr als nur einmal echt Mist gebaut hat und teilweise die Sachen noch verschlimmert hat, weil sie einfach ohne das mit mir oder der anderen Lehrerin abzusprechen versucht hat es für mich zu lösen.
Deshalb meine Frage: Dürfen die beiden überhaupt zum Jugendamt oder zur Schulleitung gehen, weil sie sich Sorgen machen? Oder darf die Schulleitung sobald sie es weiß zum Jugendamt gehen?