schleunigst zum jugendamt und die urkunde abändern! Die minderjährige tochter ist vorrangig zu behandeln, mit ihren jungen 7 jahren! die 19 jährige kann ärmel hochkrempeln und arbeiten gehen! hab noch nie was davon gehört, dass eine volljährige gegenüber einer minderjährigen bevorzugt behandelt wird, aber sollte es dennoch so sein - dann ist es auf jeden fall als mangelfall anzusehen! kann doch nicht sein, dass ein 7-jähriges mädel 31 euro im monat zur verfügung hat! das jugendamt darf euch aber nicht beraten, kann auch sehr unfreundlich werden, deshalb müsst ihr auf euer recht bestehen und mal alles komplett neu ausrechnen lassen! notfalls über das gericht! dann wird auch lehrlingsgehalt der großen tochter miteinberechnet! Außerdem sind ab volljährigkeit beide eltern unterhaltspflichtig. weil die mutter hartz-4 empfängerin ist, wird sie nicht von ihrer pflicht befreit! der vater muss trotzdem nur anteilig unterhalt leisten und nicht den vollen!! ich denke hier wird von seite der großten tochter kräftig abgesahnt! normalerweise würde sie leer ausgehen!!!

...zur Antwort

wenn du arbeitsunfähig bist und das auch von einem Amtsarzt bestätigt bekommen hast, dann ist für dich die Rentenkasse zuständig (weder das sozialamt noch die ARGE) Bei der Rentenkasse kannst du einen Antrag auf Arbeitsunfähigkeitsrente stellen - viel wird bei deinen 23 jahren wohl nicht herauskommen. Dazu kannst du evtl. sozialhilfe beantragen - aufstockend sozusagen, oder wohngeld! Jedoch musst du als aller erstes Die Rentenstelle über deine Arbeitsunfähigkeit informieren und die anträge stellen. Die gemeinde in eurem wohnort helfen bei den nötigen Papierkram. Wahrscheinl. wirst du zu einem weitern Amtsarzt müssen, der von der Rentenkasse bestimmt wird. Danach geht alles seine wege. hartz IV ist jedoch für vermittlungsfähige leute gedacht, also für gesunde menschen die arbeiten gehen könnten

...zur Antwort

klar muss das notariell beglaubigt sein. Es gibt aber auch die Möglichkeit bei dem Jugendamt eine neue vollstreckbare Ausfertigung zu erstellen - diese wird dann kostenlos beglaubigt, somit wäre der Unterhaltspflichtige vor Pfändungen etc. geschützt, da worte weniger wert sind als schriftliches...

...zur Antwort

beide kinder sind unterhaltsberechtigt. Wenn er mit der Kindesmutter zusammenlebt, trägt er ja wesentlich zum Unterhalt des Kindes bei und deshalb wird das Kind auch mit in den Unterhalt einberechnet...um das Existenzminimum zu wahren, immerhin ist ein Schnabel mehr da, der gefüttert werden muss, und da alle Kinder seit Januar 2008 auf einer Stufe stehen und es keinerlei unterschiede gibt, wird der Unterhalt wie ein Kuchen auf die Anzahl der Esser aufgeteilt...und da in eurem Fall eben noch ein Kind mit da ist, muss sich deine Freundin mit weniger Unterhalt zufrieden geben. Vielleicht könnte deine Freundin was zum Lebensunterhalt ihres Kindes beitragen... (400-euro Job ähnl.) denn wenn ich deinen Text so lese, vermute ich mal das deine Freundin auch Hartz IV empfängerin ist..?

...zur Antwort

ganz ehrlich...hört sich für mich nach einer fake-frage an! schon allein die satzstellung: ich bin 14 und bin schwanger von einem 17 jährigen

...zur Antwort

ich glaube in deinem Fall müssen deine Eltern weiter unterhalt für dich zahlen! Ab 18 sind BEIDE Eltern unterhaltspflichtig, nicht nur der vater, sondern auch die Mutter müssen zur zahlung herangezogen werden. Vielleicht überbrückst du aber das eine jahr bis zu Beginn deiner Ausbildung mit einem Mini-Job oder Praktikum? Auf jeden Fall ist es sehr gut, dass du die Ausbildungsstelle schon vertraglich in der Tasche hast und ich persönlich finde es auch nicht verkehrt, dass du die eine Ausbildungsstelle nicht angetreten hast...es war ja nicht leichtsinnig, da du die Ausbildungsstelle in der Bank vertraglich hast. Immerhin wirst du in deinem zukünftigem Job, wenn alles gut geht, bis zur Rente arbeiten müssen. Deshalb gratuliere ich dir zu deiner Traum-Ausbildungsstelle! Nicht jeder bekommt eine Ausbildung, die er sich wünscht.

...zur Antwort

hast du die ausbildung für nächstes jahr in der bank denn schon fest in der tasche? also ausbildungsvertrag...?

...zur Antwort

hallo rebekka,

es ist ganz wichtig, dass du ersteinmal deine ausbildung beendest. Vor Allem nachdem du schon die hälfte hinter dich gebracht hast. Du möchtest deinem kind doch sicherlich mal was bieten und das schaffst du nur, wenn du einen beruf hast und so früh wie möglich wie möglich in deinem beruf weiterarbeitest. du bist doch noch so jung...in zwei oder drei jahren kannst du auch noch ein baby bekommen und bist immer noch jung... ich geb dir den rat, weil ich auch eine junge mammi bin...ich habe mein baby nach meiner Ausbildung bekommen und jetzt ist mein sohn vier, die zeit vergeht so unglaublich schnell, aber ich bin weißgott froh, dass ich eine ausbildung habe, mein sohn war geplant, aber ich wußte, dass ich eine perspektive habe, einen start, einfach eine gute position. und jetzt fange ich mit meinem studium an, mein sohn ist kein baby mehr, trotzdem braucht das alles viel planung und organisation, ist echt nicht leicht...aber ich bin superstolz so viel erreicht zu haben, auch für meinen sohn, er kann mal zu Recht stolz auf mich sein (hoffe ich doch mal), ich kann ihm was bieten und bin trotzdem eine junge mutter, aber ich tue was in meinem leben, arbeite dafür und bilde mich weiter...das ist auch gut für ein kind..denke daran...was hat dein kind nur von liebe? ist auch sehr wichtig, klar, aber es gibt so viel mehr, die zeiten haben sich geändert...mach deine ausbildung zu Ende, und danach kannst du auch noch ein baby bekommen - vielleicht ein jahr in elternzeit gehen oder zwei...und dann wieder langsam in den beruf einsteigen, vielleicht wie ich ein studium dranhängen oder weiterbilden...wer weiß...aber dein kind wird es dir in jedem fall danken...alles besser als nachher mit hartz IV enden ohne beruf...ohne perspektive...!

...zur Antwort

wenn er der vater des kindes ist, muss er auch für das kind unterhalt nach der düsseldorfer tabelle zahlen (das ist übrigens selbstverständlich)! ob es ein ons war oder eine längere beziehung entstanden ist, spielt bei höhe oder der berechnung des unterhaltes keine rolle. das kind muss ja trotzdem von irgendwas leben. allerdings, wenn der kindesvater hartz IV empfänger ist, muss er wohl vorerst keinen unterhalt leisten. Das kind wird dann wohl unterhaltsvorschuss bekommen. Das Jugendamt kann jedoch verlangen, das der Vater regelmäßig seine Bemühungen um eine Arbeitsstelle nachweist und keine zumutbare Arbeit ausschlägt...wird dies dem jugendamt oder dem Gericht bekannt, können diese fiktives Einkommen anrechnen und pfändbar ist hartz IV zudem auch noch...auch wenn viele das nicht wissen...

...zur Antwort

hä?? also habt ihr angst eine sperre zu bekommen, wenn dein freund eine arbeit annimmt? so einen quatsch hab ich selten gehört...wenn er arbeiten will und arbeit sogar angeboten bekommt, dann soll er sie auch annehmen - hergottnochmal!!!! was ist denn das für eine ausrede: die arge hat es ihm verboten!!?? er muss ja net sofort umziehen, kann erstmal einen zweitwohnsitz anmelden, der arge bescheid sagen, dass er eine arbeit hat und den ersten lohn zu dem und dem datum bekommt...ist alles möglich...ich glaube nicht, dass einem die arge da steine in den weg legt...ich glaube eher ihr legt sie euch da selbst in den weg...sorry, aber was anderes kann ich mir da schlecht vorstellen...seitwann wird einem das arbeitengehen verboten?? so ein satz ist für alle die arbeiten ein hieb in die magengrube!!!!

...zur Antwort

Ab zu einem Anwalt und so schnell wie möglich Scheidung einreichen. Aufenthaltsbestimmungsrecht müsste auch geklärt werden...das die Kleine auch bei dir bleiben darf. Der Vater erhält das "halbe Sorgerecht" u. a. Umgangsrecht, du darfst aber bestimmen wo sie lebt. Das wäre in eurem Fall sehr wichtig. Umso mehr Ratschläge ich dir gebe, umso mehr Fragen werden auftauchen... :-)eine Scheidung ist nie leicht, und wirft immer eine Menge Dreck auf...aber sicher wirst du Unterhalt bekommen...sollte dein Mann sich arbeitslos melden wirst du vom Amt unterstützt, verhungern wirst du in Deutschland nicht, da gibt es ganz andere Länder, die lassen solche Mütter auf der Straße sitzen und die Kinder betteln mit dreckigen verklebten Haaren...so etwas wird dir hier in Deutschland nicht passieren - und wenn dein Kind älter wird, kannst du auch wieder arbeiten gehen. Lass dich nicht beirren und geh deinen Weg, egal mit was dir dein Noch-Ehemann droht. Falls er dich schlägt, MUSST du zur Polizei und ihn anzeigen, zu einem Arzt und ein Gutachten anfertigen lassen, du musst jetzt stark sein und kämpfen...du bist in einer Spirale und musst dich daraus jetzt befreien. Schön ist es, dass du deine Eltern als Unterstützung hast, das bringt schonmal sehr viel Sicherheit.

...zur Antwort

solange sie in Erziehungszeit ist, MUSS SIE NICHT ARBEITEN GEHEN! So einfach ist das. Sobald die Erziehungszeit aber endet, muss sie arbeiten gehen. Punkt. So einfach ist das! Wenn sie sich nicht dazu in der Lage fühlt, gesundheitlich oder psychisch oder wie auch immer, dann sollte sie einen Arzt konsultieren, am Besten schon jetzt, einen Psychologen und eine Aufarbeitung anfangen. Dieser Psychologe wird sie dann wahrscheinlich (je nachdem wie arbeitsfähig der Psychologe sie sieht) krankschreiben. Vielleicht wäre eine ambulante Behandlung sinnvoll. Wenn sie krankgeschrieben ist, kann die ARGE sie sowieso nicht vermitteln. Falls die Therapie gut anschlägt, kann sie erstmal teilzeit wieder einstarten (oder eben was der Psychologe empfiehlt), vielleicht wäre eine Berufsunfähigkeitsrente sinnvoll? Diese wird längstens für zwei jahre gewährt, ist aber ein sehr langer weg bis dahin und wird wenn überhaupt nur gewährt, wenn deine freundin eine behandlung anfängt und auch "erfolgreich" durchzieht. Falls sie keinen der beschriebenen Wege einschlägt, bleibt ihr nichts anderes übrig, als sich mit der Tatsache vertraut zu machen, arbeiten zu gehen, da nimmt kein Amt der Welt Rücksicht. Sie muss schon von sich aus was unternehmen. Und einem Psychologen was vorspielen ist unmöglich...der durchschaut sie von der 1. minute an. Ich weiß ja nicht, ob sie psychische Probleme hat, aber wenn jemand Angst hat vor der Arbeit und Verantwortung und nicht weiß, wie er es schafft und ob er zusammenbricht, hört sich das für mich auf jeden Fall nach einer depressiven Episode an...sowas kann gut passieren, nach einer Trennung...jeder hat sein Päckchen zu tragen, und sowas sollte man nicht verurteilen, denn jeder geht mit Lebensituationen anders um. Es gibt vielleicht Mütter die nach einer Trennung die Kraft haben vollzeit arbeiten zu gehen, andere Frauen sind da eben nicht so stark. Aber mit Unterstützung und Geduld und auf jeden FAll mit dem Therapeuten ist das wieder gut in den Griff zu kriegen. Sie soll es aber nicht treiben lassen, sondern gleich die Sache angehen...ist ein wirklich dringender Ratschlag... lg

...zur Antwort

ich bin nur so entsetzt, dass sie sowas auf den kindern auslässt und mein kind so beleidigt, da ist bei mir die schmerzgrenze erreicht und ich möchte dem einen riegel vorschieben, aber wie schaffe ich das am Besten?

...zur Antwort

und wieder ist der vater der gelackmeierte... beide eltern sind doch unterhaltspflichtig (ab dem 18. lebensjahr) warum soll der vater denn jetzt noch mehr bezahlen und die Mutter kassiert 300 euro ein?? das ist ja echt der wahnsinn. ganz einfach...ich würde meiner mutter einen saftigen tritt in den hintern geben und das war s! Klar, dass du dich mit an Lebensmittel, sowie Miete, etc. beteiligst, aber doch nicht mit 300 euro! die mutter möchte nicht auf das geld verzichten, du möchtest aber auch nicht weniger haben, jetzt soll der vater halt zahlen und ob er weniger hat und hungert ist ja dann egal, ziemlich einfach stellt ihr das aber vor! Deine Mutter hat sich einfach über die jahre hinweg daran gewöhnt den unterhalt von deinem vater zu erhalten und auszugeben...jetzt da der unterhalt wegfällt und du diesen selbst bekommst und verwaltest fordert sie ihn quasi zurück in dem sie mit der ausrede kommt "anteilig miete und so" blödsinn!! mein tipp: lass deinen vater in ruhe und sei froh und stolz das er überhaupt pünktlich und regelmäßig zahlt, dass tut nicht jeder vater (leider) und rede nochmal mit deiner mutter - so geht das ja nicht! mach ihr das angebot weniger zu zahlen, bzw. poche auch drauf und setze es durch. Du bist doch keine milchkuh und dein vater erst recht nicht. zahle nur noch 100-150 euro (eher 100euro) und wenn sie damit nicht einverstanden ist, ist das halt ihr pech! sie wird sich schon damit abfinden. nimm das in kauf, so wie du in kauf nimmst, dass du die beziehung zu deinem vater belastest!!

...zur Antwort

das die tochter keinen kontakt will, muss er akzeptieren und da kann er auch nichts daran ändern. Aber ob er noch unterhaltspflichtig ist oder nicht, dass kann er nur über die tochter in erfahrung bringen und die tochter ist grundsätzlich darüber verpflichtet angaben zu machen, ob sie in einem auszubildendenverhältnis steht oder studiert. Deshalb war eure entscheidung gut, den unterhalt einzustellen - das darf er auch und ist gut so. jetzt ist die tochter in der pflicht sich zu melden und nach dem unterhalt anzufragen. daraufhin habt ihr wieder das recht, nach ihrem aktuellen bildungsstand zu fragen, wenn sie sich dann nicht mehr meldet würde ich auch nicht mehr weiterzahlen. allerdings, wenn ihr eine vollstreckbare ausfertigung habt, müsst ihr diese aus der welt schaffen, da solch eine ausfertigung mehr als 30 jahre gültigkeit hat. sie könnte selbst dann vollstecken, wenn sie 35 ist und 5 kinder hat. also, ab zum gericht und eine abänderungsklage einreichen, dann wird auch geprüft, ob noch unterhalt geleistet werden muss, oder nicht. und spätestens dann wird die tochter sich wohl auch kümmern, wenn mal ein brief vom amtsgericht im kasten liegt. die abänderungsklage ist übrigens kostenfrei, dazu braucht ihr keinen anwalt, nur ins gericht gehen, die vollstreckbare ausfertigung mitnehmen und dann geht alles weitere seine wege. viel glück

...zur Antwort

nein, dass ist alles schon im kindesunterhalt inbegriffen! laß dir nicht sagen, du wärst ein schlechter vater und müsstest es für deine kinder tun...was ist deine ex dann für eine mutter, wenn sie es nicht fertigbringt ihre kinder trotz kindesunterhalt und doppelt kindergeld anständig über die runden zu bringen?? lieber legst du ein sparbuch für die kiddies an und zahlst da monatlich was ein (und wenn´s nur 5 euro sind) da haben die kinder später was von und nicht die mutter.

...zur Antwort

sag mal wie stellt sich die Frau das vor?? Er soll den kindesunterhalt an die frau überweisen, dann wäre sie ja theoretisch in der pflicht, essen, anteilig miete, kleidung etc. alles zu kaufen, wie wenn sie von dem kindesvater getrennt wäre. Und wie soll der Vater sich dann dabei verhalten? Er müsste dann das Besuchsrecht in Anspruch nehmen und darf sein kind dann alle 2 wochen sehen, die restliche zeit soll das kind halt im kinderzimmer hocken! Ich schüttel darüber echt nur den kopf. klar ist er als vater für beide kinder verpflichtet unterhalt zu leisten, aber...und jetzt kommt das AAAAAAABBBBBBEEEERRRR....für das kind das NICHT bei ihm lebt, muss er finanziell sorgen, für das kind das bei IHM lebt und einen haushalt mit ihm teilt, sorgt er sowieso schon finanziell, da er alle anfallenden kosten mit seinem Arbeitsgehalt deckt...so ist das auch gerichtlich geregelt, die kindesmutter hat keinen Anspruch auf extra unterhalt, erst ab dem moment wenn sie mit dem kind auszieht und einen eigenen haushalt gründet. Genausogut könnte der Vater auch unterhalt von der mutter verlangen und sagen..."überweise mir 213 euro jeden monat aufs konto" das ist doch echt dreist, meint ihr echt die alte würde das geld für ihr kind ausgeben?? So ein quatsch die würde es verpulvern und ihr mann dürfte trotzdem alles weiterhin bezahlen! Und den unterhalt vom ersten kind (unehelichen) könnte er durch eine zahlung trotz allem nicht herunterdrücken, er muss für das erste genauso aufkommen wie für das zweite...und wenn er das tut ist er ein vorbildlicher vater!!!! und darauf sollte die frau echt stolz sein, na der würde ich was erzählen...ist doch echt der wahnsinn was heutzutage für raffgierige weiber rumlaufen... kopfschüttel...

...zur Antwort

ich habe zwar keine lösung...aber ich bewundere das Problem!

Was haltet ihr davon zusammenzubleiben?

...zur Antwort

der gehalt deiner zukünftigen ehefrau spielt keine rolle, dieser kommt nur dann zum tragen, wenn das ganze vor gericht kommt, weil du z. B. nicht zahlen möchtest oder in hartz IV rutschst. Durch eure heirat aber, bekommst du die bessere lohnsteuerkarte und verdienst dadurch auch mehr, dann müsstest du auch mehr an dein kind leisten! Eine absichtliche lohnsteuerkartenänderung (also das du dann z.b. absichtlich lohnsteurkarte 5 annimmst um so weniger zu verdienen und letztendlich weniger zu bezahlen) darf nicht vorgenommen werden, denn dann rechnet das amt fiktiv aus, was du bei lohnsteuerkarte 3 verdienen würdest und berechnet den hohen unterhalt! Trotz allem hast du ein selbstbehalt von 900 Euro zzgl. 5 % berufsbedingte pauschale, hast du eine riesterrente? oder altersvorsorge? das darfst du nämlich auch auf deinen selbstbehalt aufrechnen. all dies ergibt schonmal einen sehr viel höheren selbstbehalt von mindestens 1000 - 1100 Euro!

...zur Antwort

mein rat wäre, einen 400 euro job suchen, und die 160 euro die du dazuverdienen darfst an dein 1. kind abzugeben! bloß weil du ein zweites bekommen hast, heißt das nicht, dass dein erstes kein anspruch mehr hat! 50 Euro sind viel zu wenig um das Überleben eines kindes sicherzustellen!!!! Du bist Vater von zwei Kindern, somit hast du Verantwortung dich um beide kinder gerecht zu kümmern! Du möchstet dich um das zweite kümmern und beim ersten unterhalt einstellen? Was soll denn das? Deine vollstreckbare ausfertigung kannst du nur gerichtlich abändern, du musst dazu in das familiengericht in deinem ort und eine urkundenabänderungsklage stellen...dort wird dann überprüft inwieweit du zahlungsfähig bist und wieviele unterhaltsbedürftige personen existieren.

...zur Antwort