Das gibt 100% eine Sperrzeit: du hast den Arbeitsplatzverlust ohne wichtigen Grund selbst verschuldet
Haushaltsstrom ist mit der Regelleistung pauschal abgegolten - egal wie hoch die tatsächliche Pauschale ist. Zusätzlich übernommen werden nur Heizkosten - also wenn Heizung über Gas ist, wird hierfür ein Betrag berücksichtigt. Der Anteil der Nachzahlung, der auf den Haushaltsstrom enfällt kann daher auch nicht übernommen werden, nur der Teil, der auf die Heizkosten entfällt.
Vom "fliegen" spricht man nur, wenn sich etwas aus eigener Kraft vorwärtsbewegt und nicht wie beim ballon nur durch den Wind
Hartz 4 Empfänger können kein Wohngeld beziehen. Vielleicht meinte sie, dass dein Kind Wohngeld beantragen kann? Falls der Bedarf des Kindes durch eigenes Einkommen (zB Unterhalt) + Wohngeld gedeckt werden kann, bekommt dieses nämlich kein Hartz 4 sondern muss Wohngeld beantragen. In dem Fall bekommst nur du für dich alleine Hartz 4 (d.h. auch nur die Hälfte der Miete)
Nur für die Erstaustattung einer Wohnung. Ergänzungsbedarf (zB wenn ein Schrank kaputt geht) ist mit der Regelleistung bereits abgegolten
Wenn keine Familienversicherung mehr möglich ist: ja, dann muss sie sich freiwillig selbst versichern. Bei einer geringfügigen Beschäftigung besteht keine Pflichtversicherung
Hab zufällig grad jemand kennengelernt, der schon dreimal deswegen erwischt wurde: die ersten beiden Male gab´s Bewährung, wegen dem dritten Mal mußte er ein halbes Jahr in den Knast
Das denk ich nicht. Der Automat liest ja nur den Chip aus, wegen der Alterskontrolle. Da werden ja keine Daten an die bank übermittelt.
Da ein Monat mit 30 Tagen gerechnet wird, ist die Anwartschaft erfüllt, wenn man 360 Tage gearbeitet hat. Da sind die Wochenenden mit zu rechnen, nicht nur die Werktage. Mit 59 Wochen hast du die Anwartschaft also erfüllt. Inwiefern eine Arbeit in Dänemark berücksichtigt wird, weiß ich nicht genau. Da es EU ist, müßte es aber zählen.
Einen Reiskocher verwenden. Früher dachte ich, dass ist wieder so ein Teil, was man nicht wirklich braucht und dann nur im Schrank rumsteht. Aber das Ding ist wirklich praktisch, wenn man oft Reis isst. Reis rein, Wasser rein, anschalten - um mehr muss man sich dann nicht kümmern. Überkochen gibts nicht.
Eine Aufrechnung kann nur in Höhe von 30% der Regelleistungen erfolgen. Falls der Resthilfeanspruch nach Anrechnung des Einkommens geringer als 30% der Regelleistungen ist, kann es durchaus sein, dass durch die Aufrechnung gar nix mehr zur Auszahlung kommt.
Ein "angemessenes" Kfz ist laut SGB II kein zu berücksichtigendes Vermögen, die Wertgrenze liegt bei 7500 €, kann im Einzelfall aber auch höher angesetzt werden.