Hallo vielen Dank für die Antworten,
seit ihr da ganz sicher das die Überstunden auf keinen Fall verfallen? Oder gibt es auch eine Klausel im Arbeitsvertrag? Jemand meinte zu ihr die würden nach 15 Monaten verfallen, hat jemand schonmal von so etwas gehört.
Andere Frage, leider besteht keine Rechtschutzversicherung, aber meine Frau möchte gerne eine abschliessen. Ich vermute mal stark, dass sie 3 Monate wartezeit hat und greift die Rechtschutzversicherung überhaupt für diesen Fall, da ja die Frau bereits schon länger krank ist. Sie war eben beim Anwalt und haat sich mal beraten lassen und der hat jetzt gleich mit einer hohen Rechnung gewunken. Also lohnt in diesem fall für diese Sache eine Rechtschutzversicherung um zukünftige Anwaltsbesuche darüber abzurechnen?